BGH-Urteil: Unitymedia darf Hotspots ohne Nachfrage betreiben

Wieder ein schönes Beispiel dafür das der Richter entweder komplett Unfähig ist , oder aber der Lobbi hörig zugerechnet werden muss !:daumen2:

Wieder ein Sargnagel für den Rechtsstaat :nene:

Wäre er selber betroffen und müsste für den Router bezahlen , für den Strom bezahlen , und wäre nicht einmal gefragt worden , das Unitymedia auf seine Kosten einen Hotspot betreibt wäre das Urteil bestimmt anders ausgefallen ;)

Ich hoffe das die Verbraucherschützer keine Ruhe geben und weiter Klagen um so zwielichtigen Firmen wie Unitymedia auf die Finger zu schlagen. :daumen:
 
Für alle die sich deswegen wieder mehr aufregen und selber kein Unitymediakunde sind:
Wenn Sie Ihren WLAN-Router freigeben, können Sie ab Sommer kostenlos Unitymedia WifiSpot nutzen und unterwegs mit bis zu 150 Mbit/s (abhängig vom Standort und gebuchten Internettarif) surfen, so komfortabel wie zu Hause. Sie haben keine Nachteile. Das WifiSpot-Netz ist sicher vom privaten Netz getrennt und hat keinen Einfluss auf Ihre gebuchte Surfgeschwindigkeit. Sie haften nicht für die Internetnutzung durch Dritte.

AUSSERDEM: Jeder Nutzer kann diesen Spot in seinen Einstellungen bei Unitymedia eigenständig selber deaktivieren! Das ist ein einziger Klick.

Also soooo schlimm das die Welt untergeht ist das jetzt nun nicht.

Und zu Stromverbrauch und Abnutzung... What? Die Teile laufen privat doch sowieso 24/7 ?? Wahrscheinlich die Logik von den Leuten, die ihre Geräte alle im Standby Modus laufen haben.
 
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Ist dieses Hotspot-Zeug etwas, das nicht in den AGBs enthalten ist? Falls doch (die Internetseiten von UM inkl. FAQ zum Deasktivieren lassen mich dies zumindest vermuten), so sind die denkbaren Strom-Mehrkosten schlicht Teil der monatlichen Vertragskosten. Wobei es mich wundern würde, wenn schon nur hier im Forum viele User (unabhängig von UM) Ihren Router auf Basis der Stromkosten ausgesucht hätten.
....

In den neuen Verträgen steht das wie auch bei der Telekom und Vodafone drin dass dieser Hotspot bei der Ersteinrichtung aktiviert wird. Kurz vorher gab es auch eine Umstellung von allen Alt-Verträgen wo man mehr Bandbreite für das selbe Geld bekommen hat. Jeder Kunde hat also den neuen Vertragsbedingungen zugestimmt, dass sie bei diesem Hotspot Programm mitmachen. Wenn man noch einen alten Router hatte wurde man per Mail angeschrieben das mit dem nächsten Routerupdate der Hotspot automatisch aktiviert wird. Woran sich die Verbraucherzentrale stört ist dass man standardmäßig erstmal zustimmt und aktiv werden muss um den alten Status wiederherzustellen.

Das ist schon irgendwo ein Eingriff in die eigene Wohnung und so was hält der BGH für Rechtens ,
ich behaupte einfach mal das der BGH heute oft Befangen ist mit seinen Entscheidungen ,
das was UM hier macht ist eh eine Frechheit der Router verbraucht dadurch nämlich eine menge mehr Strom,
wegen der Wlan Spielerei Bundesweit , vom Strom sparen hat der BGH noch nichts gehört nicht zu fassen -

Ist es schon ein Eingriff in die eigene Wohnung? Ist schwer zu sagen. Im Vertrag steht ja bereits drin dass der Hotspot erstmal aktiviert wird und rechtlich entsteht dem Kunden kein Nachteil. Das Wi-Fi Netz ist rechtlich komplett vom Anschluss getrennt und man braucht die entsprechende App um in das Netz überhaupt rein zu kommen, dadurch kann Unity Media auch genau nachvollziehen wer was über das Netz gemacht hat. Auch sollte man nicht vergessen dass man jederzeit die Möglichkeit hat das zu deaktivieren (man selbst kann die Hotspots dann aber nicht mehr nutzen). Was die Stomkosten angeht. Über welche Beträge reden wir denn hier? Meshrouter verbrauchen zwischen 1,2-4,6W unter Volllast und da steckt viel mehr Elektronik drin als wenn man bei nem normalen Router mit Modem einen weiteren Wlan Hotspot auf macht. zusätzliche Kosten liegen dann im schlimmsten Fall bei 3-12€/Jahr. Da man bei Vertragsabschluss dem ganzen bereits zugestimmt hat, wird das über die Vertragsgebühr abgegolten, ist also kein echts Argument was dagegen sprechen würde.
 
Also soooo schlimm das die Welt untergeht ist das jetzt nun nicht.

Dann hast Du ja sicherlich auch nichts dagegen, wenn ich Dir eine Niere rausschneide und sie verkaufe, aber Dir das Recht gebe, mir zu widersprechen, wenn Du es rechtzeitig mitbekommst - schließlich hast Du ja noch eine.
Das wäre auch ein Eingriff, aber er wäre ja nicht so schlimm, dass die Welt untergeht. :lol:

Zu klären, ob die praktische Umsetzung in der Sache schlimm oder zumutbar ist, ist gar nicht die Aufgabe des Gerichts.

Das Gericht hat nicht erkannt, dass es im Wesen nicht der gleiche Vertrag sein kann, und dass es überhaupt zu einer Beeinträchtigung kommt. Das sind gravierende Fehler, die nicht mal absoluten Anfängern passieren dürfen.
Da es ein neuer Vertrag sein muss, weil sich ein wesentlicher Bestandteil der Vertragsinhalte ändert, ist klar, dass man der Änderung ausdrücklich zustimmen muss.
 
Dann schalte die Funktion in deren Kundenportal einfach ab. Es ist ja nicht so, dass man gezwungen wird, das mitzumachen. Man kann es deaktivieren.

Yep.
Hab's auch deaktiviert.

NP.

P.S.: Bin sogar mit der Connect Box von UM ganz zufrieden.
Funzt ausreichend gut und Probleme halten sich in Grenzen.
Das ist es doch, was man will, oder ?

Dazu brauchte ich mich auch nicht um eine extra Router Anschaffung kümmern.
Easy. :-)

Eigentlich bin ich ganz zufrieden mit UM.
Kann man ja auch mal sagen.

Hab immer etwas mehr als den vertraglichen download von 400 Mbit und upload hab ich als treuer Kunde auf 40Mbit geändert bekommen, ohne extra Kosten dafür.
Der Standardanschluss is aber eh preislich schon in einem ordentlichen Rahmen.
Teurer muss es nicht sein. So ist es ok für mich.

Und diese Hotspot Funktion hab ich eh deaktiviert.
So gesehen ... wayne !?
 
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Bei mir kam ein Brief, dass das aktiviert wird, wenn man sich nicht dagegen ausspricht, also nix mit "ohne Nachfrage", aber das ist auch schon einige Zeit her :ugly:
 
Dann hast Du ja sicherlich auch nichts dagegen, wenn ich Dir eine Niere rausschneide und sie verkaufe, aber Dir das Recht gebe, mir zu widersprechen, wenn Du es rechtzeitig mitbekommst - schließlich hast Du ja noch eine.
Das wäre auch ein Eingriff, aber er wäre ja nicht so schlimm, dass die Welt untergeht. :lol:

Zu klären, ob die praktische Umsetzung in der Sache schlimm oder zumutbar ist, ist gar nicht die Aufgabe des Gerichts.

Das Gericht hat nicht erkannt, dass es im Wesen nicht der gleiche Vertrag sein kann, und dass es überhaupt zu einer Beeinträchtigung kommt. Das sind gravierende Fehler, die nicht mal absoluten Anfängern passieren dürfen.
Da es ein neuer Vertrag sein muss, weil sich ein wesentlicher Bestandteil der Vertragsinhalte ändert, ist klar, dass man der Änderung ausdrücklich zustimmen muss.

Seltsame Logik.

Aber anhand deines Textes vermute ich mal, dass es von deiner Seite keinerlei Wissen ist, sondern das du nur dem Geschreibsel diverser News gefolgt bist.

Die Geräte die diese Funktion bereitstellen, sind MIETGERÄTE von Unitymedia, die der Kunde zur Nutzung bekommt.
Mit dem Urteil wurde nur Bestätigt, das Unitymedia mit IHREM BESITZ die Funktion von Anfang an Einschalten dürfen.

Und jeder Kunde bekam einen Brief, wo diese Funktion ausführlich beschrieben wurde.

Diejenigen die ihre eigene Fritzbox o.ä. nutzen haben damit ja gar nichts zu tun.

Der Kunde selber, darf/kann das aber jederzeit selber deaktivieren.
 
Die Geräte die diese Funktion bereitstellen, sind MIETGERÄTE von Unitymedia, die der Kunde zur Nutzung bekommt.
Eben. Und die darf er statt einem eigenen Router zur Herstellung der Internetverbindung als Brückengerät zu seinem eigenen Netz verwenden.

Mit dem Urteil wurde nur Bestätigt, das Unitymedia mit IHREM BESITZ die Funktion von Anfang an Einschalten dürfen.
Nö. Das Gerät ist ja nicht in ihrem Besitz, weil es im Machtbereich des Kunden ist - somit ist es lediglich das Eigentum von Unitymedia, das aber im Besitz des Kunden ist.

Das Urteil ist einfach nicht rechtmäßig und somit nichtig, weil sie eben nicht einfach einen Laden in dem Haus des Gerätebesitzers eröffnen und nicht vereinbarte Dienstleistungen anbieten dürfen. Sie dürfen das Gerät zurücknehmen und austauschen, sowie Einstellungen vornehmen, die die vertraglich vereinbarte Dienstleistung sicherstellen, weil es ihr Eigentum ist. ABER alles nur im Rahmen des vorher vereinbarten Vertrags. Für andere Opt-Out-Spielereien am Gerät müssen sie es aus dem Machtbereich des Kunden herausführen und gleichzeitig ersetzen. Dann darf es nur zurückgeführt werden, wenn der Kunde per Opt-In den Modifikationen zustimmt.



Und jeder Kunde bekam einen Brief, wo diese Funktion ausführlich beschrieben wurde.
Das interessiert nicht. Der Kunde hat beim Vertragsschluss eine Leistung vereinbart, die haargenau so weiterlaufen muss. Wenn sich die Vertragsbestandteile im üblichen und erwartbaren Rahmen ändern würden, wäre eine Opt-Out-Möglichkeit in Form eines Sonderkündigungsrechts möglich (z.B. Preiserhöhung)

Stell Dir mal vor, jeder würde einfach auf Basis eines Vertrages alle möglichen anderen Verträge erstellen, Dir tausende Benachrichtigungen schicken, und wenn Du das nicht willst, müsstest Du tausende "Klicks" unternehmen, um wieder den Ursprungszustand herzustellen.
Es ist klar, dass das nicht geht. Das verbraucht Unsummen an Freizeit, die derjenige dann nicht mehr zum Leben und zur Erholung von seiner Arbeit hat. Wie beeinträchtigend es im Einzelfall ist, spielt deshalb keine Rolle - es ist einfach komplett illegal.

Diejenigen die ihre eigene Fritzbox o.ä. nutzen haben damit ja gar nichts zu tun.
Der Kunde selber, darf/kann das aber jederzeit selber deaktivieren.
Wie geschrieben: Interessiert alles gar nicht. Das Urteil führt zu massiver Verunsicherung über die Rechtslage ist Grundstein für künftige Verstöße, die die Produktivität der Bundesrepublik stark beeinträchtigen werden. Wer künftig im Wettbewerb mitmischen will, hat keine Wahl und muss den Kunden solche ungefragten Änderungen aufdrängen, wenn sich für ihn daraus ökonomische Vorteile ergeben - weil es Unitymedia vorgemacht hat und damit durchgekommen ist.

Somit kann man als Kunde nicht mehr darauf vertrauen, dass Verträge, die grundlegende Dinge wie das Internet bereitstellen, so weiterlaufen wie sie sind, sondern muss ständig auf der Hut sein, ob eine Änderung untergejubelt wird, der man widersprechen muss.
Einzige Möglichkeit im Lebensalltag, um dem Arbeitsaufwand Herr zu werden: Weniger langfristige Verträge schließen und seine Möglichkeiten und deren "Wartungsaufwand" damit massiv einschränken.
 
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Ist schwer zu sagen. Im Vertrag steht ja bereits drin dass der Hotspot erstmal aktiviert wird und rechtlich entsteht dem Kunden kein Nachteil. Das Wi-Fi Netz ist rechtlich komplett vom Anschluss getrennt und man braucht die entsprechende App um in das Netz überhaupt rein zu kommen, .

Mal ganz im Ernst meine Firtzbox hat auch Wlan und der PC und das Notebook, mich würde das permanent sehr stören wenn der Router 24 Stunden am Tag,7 Tage die Wochen das ganze Jahr über , über Wlan am Senden wehre ,
ich nutze Wlan nur und schalte das nur an wen ich das wirklich mal brauche . z.b. wenn ich mit meinen Table mal on gehe und danach schalte ich Wlan wieder aus , Gesund ist das auch nicht wenn man eine permanent funkenden Sender im GHZ Bereich in unmittelbarer nähe hat .
Ich kenne auch Leute die bekommen Kopfschmerzen davon wenn ständig was in der nähe am funken ist ,
zu nennen sind auch Säuglinge und Klein Kinder .
Das ist ein Skandal das der BGH vom Umweltschutz nichts hält solche Urteile fällt .
 
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In dem Fall würd ich das WLAN anlassen, da funktioniert die Rechtschreibkorrektur vom Browser besser.

PS: Wer heutzutage ernsthaft Schiss vor WLAN hat sollte sich schleunigst mal mit Mobilfunk und dem Thema Sendeleistung auseinandersetzen. Denn gesund ist dass auch nicht, ein Leben mit soviel Halbwissen zu leben.
 
Ja und dein Handy sendet aber nicht permanent 24 Stunden am Tag da wäre nach 2 bis 3 Stunden der Akku leer, ein Router Sendet immer .
ich habe sogar in meiner Fritzbox die Sendestärke von 50/100% auf 6 % runter gestellt damit das nicht zu stark unnötig strahlt , das Signal reicht noch locker bis auf dem Balkon mit S: 60 % , bei den Zwangs Boxen kann man vermutlich nicht mal das Einstellen .
 
Saubere Trennung ohne Beeinträchtigung?
Das finde ich aber nobel von Unity Media, dass sie ein eigenes Frequenzspektrum nutzen und nicht die begrenzten 2,4- und 5-GHz-Kapazitäten im Umfeld meiner Wohnung belasten.
:rolleyes:
#neuland


Die Unitymedia Router haben einen eigenen Netzanschluss.
Es ist unabstreitbar, dass ein zugeschaltetes WLAN Modul mehr Strom verbraucht.
Ist das WLAN Modul aktiv, verbraucht eine Ausstrahlung einer weiteren SSID allerdings keinen Strom extra.
Ist das WLAN Modul inaktiv, brauch sich der Kunde mit der Hotspot-Geschichte gar nicht erst rumärgern.
Das Argument Strom fällt also weg.

Es werden meinem Wissen nach auch Router für die Hotspot-Bereitstellung genutzt, die dem Kunden keine WLAN-Funktion bereitstellen. Auch wer einen eigenen Access Point nutzt und vom Kabel-Anbieter eigentlich nur ein Modem haben möchte, betreibt ein zusätzliches WLAN-Modul.

In den meisten Haushalten dürften ungenutzte, aber nicht ausgesteckte Netzteile allerdings mehr Strom verschwenden.
 
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Soll man diese Funktion doch bitte als Opt-In gestalten und sie bewerben - dann würde man merken, wie groß das Interesse wirklich ist. Vermutlich gehts gegen Null, sonst wäre der durchschnittliche mobile Datenverbrauch in DE nicht so lächerlich gering.

In häufig eh schon überlasteten Segmenten belastet man die Netze noch zusätzlich durch Hotspots... Obwohl einem die Anbieter selber fast nie was schenken, belastet man den Kunden zusätzlich noch durch die Stromkosten. Man belastet das WLAN-Frequenzspektrum noch weiter. 2,4GHz-WLAN ist ja nicht so schon unbrauchbar langsam (gerade bei schnellen Anschlüssen ab 16MBit/s...) und 5GHz-WLAN wegen der geringeren Reichweite für Hotspots eh ungeeignet. Durch die vielen zusätzlichen Netze wird die Nettobandbreite nur noch zusätzlich geschmälert (bei Funk kann nur ein Gerät senden, sonst gibts Käse - also ist jedes bisschen mehr an Funkverkehr schlecht für die Nettobandbreite).

Also sollen sich die Hotspots nicht negativ auf die Bandbreite auswirken? Wers glaubt.

Und wer nutzt solche Hotspots überhaupt? Effektiv doch eh keiner. Wenn der eigene (Unitymedia-)Internetanschluss gestört ist, sind doch meist eh gleich noch die Nachbarn betroffen, die beim gleichen Anbieter sind (Unitymedia). Der Empfang von solchen Hotspots ist meistens eh schei*e. Und wo befinden sich solche Hotspots meistens? In Wohngebieten, wo eh selten jemand vorbeikommt, der dort nicht wohnt - zumal der Empfang auf der Straße eh meist unbrauchbar schlecht ist. Und wenn, halten sich die Herrschaften eh nicht so lange an jenen Orten auf... Sofern ich bei irgendwem zu Besuch bin, bekommt man meistens eh das WLAN-Passwort (ggfs. des Gastnetzwerks...) oder hat was besseres zu tun, als übermäßig im Netz zu surfen (wofür das mobile Datenvolumen nicht reicht - falls man noch eins hat :P).

An Privatanschlüssen bereitgestellte Hotspots sind der größte Bullshit, den man sich jemals ausgedacht hat. Ist einfach bloß dazu gedacht, damit man sich als Anbieter als supermodern und achso fortschrittlich darstellen kann.
Da hat die Telekom sogar noch das beste Konzept, da man sich selbst als Fremdkunde im Zweifelsfall noch einen Zugang kaufen kann, falls der eigene Anschluss gestört ist. Bei den Kabelanbietern ist der Nutzerkreis ja nur auf die eigenen Kunden beschränkt, und der Zugang oftmals sogar noch extrem kompliziert gestaltet. Entweder per App und damit auf Smartphones/Tablets beschränkt oder wie bei meinem Anbieter über die Benutzerkennung, also eine vierzehnstellige (!) Nummer, des Kundenportals und ein selbstgewähltes Passwort.

Und wiegesagt, in der Praxis ist der Empfang eh so dermaßen schlecht, dass die Hotspots von Privatanschlüssen unbrauchbar sind. Insbesondere witzig, dass man das 2,4- und 5GHz-Band in Hochhäusern, wo die WLAN-Frequenzbänder eh schon extrem strapaziert werden, besonders überflüssig zumüllt, weil die Hotspots der höheren Etagen auf der Straße eh nicht zu empfangen sind. :schief:
 
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Geht ruhig weiter von uns Nerds aus und nicht von Otto Normalverbraucher; das ist der, dessen Alexa das Mikro dauerhaft eingeschaltet hat oder der, der 24 Status pro Tag in WA postet - genau für solche DAUs ist das gedacht und sinnvoll.

Gesendet von meinem Mi A1 mit Tapatalk
 
Mal ganz im Ernst meine Firtzbox hat auch Wlan und der PC und das Notebook, mich würde das permanent sehr stören wenn der Router 24 Stunden am Tag,7 Tage die Wochen das ganze Jahr über , über Wlan am Senden wehre

Einfach den Aluhut doppelt falten, meiner Erfahrung nach immernoch der beste Schutz. Ich hab in meiner Wohnung locker 20 Netzwerke in Reichweite, ob ich meins da abschalte dürfte Strahlentechnisch eher weniger einen Unterschied machen.
 
Er hat doch angeblich gar keinen Internetanschluss (und kein Windows und bei Linux kann er sich auch nicht entscheiden, will aber trotzdem überall mitreden). Da kann er WLAN gleich ganz abschaffen. Innerhalb der Wohnung kann er sich mit USB-Sticks behelfen, um die Daten zu transportieren. Die strahlen wenigstens nicht.
 
Ein Urteil zugunsten einer Firma wie UNITYMEDIA mit zwielichtigen Praktiken , und gegen den Verbraucher !

Als nächstes bist du dann auch automatisch Organspender wenn du zu Lebzeiten nicht ausdrücklich wiedersprochen hast ( wird schon daran gearbeitet )!

Der BGH und seine Looby Richter sprechen Urteile gegen die Bürger um Konzerne noch reicher zu machen :daumen2:
 
Ich nicht.

Hab schon einen Organspendeausweis, mit Widerspruch jeglicher Entnahme.
Mein altes verbrauchtes Zeug brauchen die aber eh nicht mehr. ;)
 
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