Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu BGH-Urteil: Grundsatzentscheidung zum Rücktritt von Kaufverträgen
Der für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat eine Grundsatzentscheidung zum Rücktritt von Kaufverträgen gefällt. Demnach ist ein Mangel dann erheblich und der Käufer zum Vertragsrücktritt unter weiteren Voraussetzungen berechtigt, wenn der Aufwand zur Beseitigung des Mangels mehr als fünf Prozent des Kaufpreises entspricht.
[size=-2]Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und NICHT im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt. Sollten Sie Fehler in einer News finden, schicken Sie diese bitte an online@pcgameshardware.de mit einem aussagekräftigen Betreff.[/size]
Zurück zum Artikel: BGH-Urteil: Grundsatzentscheidung zum Rücktritt von Kaufverträgen
Der für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat eine Grundsatzentscheidung zum Rücktritt von Kaufverträgen gefällt. Demnach ist ein Mangel dann erheblich und der Käufer zum Vertragsrücktritt unter weiteren Voraussetzungen berechtigt, wenn der Aufwand zur Beseitigung des Mangels mehr als fünf Prozent des Kaufpreises entspricht.
[size=-2]Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und NICHT im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt. Sollten Sie Fehler in einer News finden, schicken Sie diese bitte an online@pcgameshardware.de mit einem aussagekräftigen Betreff.[/size]