DVB-C als Übertragungsstandard enthält und braucht so etwas nicht, ist auch ganz ohne möglich. Aber das hält die Anbieter offensichtlich nicht ab, Zusatz"services" über den möglichen Kanal zu implementieren. Meine Eltern haben jedenfalls einen Fernseher mit integriertem Receiver (Karte nur für HD-Freischaltung) - und eben der meldet, dass der Kabelanbieter die Änderng der Programmbelegungen leider untersagt. (Also auch kein Bedienfehler. Der Fernseher gibt deutlich zu verstehen, dass man an genau dieser Stelle umsortieren könnte, wenn es denn erlaubt wäre)
Da es meines Wissens nach keine "Programmlistensperre" im DVB-C-Standard gibt, kann diese Funktion imho nur über den Datenkanal implementiert sein, der afaik nicht nur als Platzhalter für Internetanschlüsse dient, sondern optional auch DBV-C-Geräten für interaktive Angebote zur Verfügung steht.