Bayern: Offenlegung von E-Mail-Adressen durch Mailverteiler kann zu Bußgeld führen

PCGH-Redaktion

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Die einfache Aneinanderreihung von Adressaten im normalen Adressfeld beziehungsweise die Nutzung der Verteiler-Funktion "Carbon Copy" (CC) zur Versendung einer E-Mail kann bei unbedachten Einsatz ein Bußgeld nach sich ziehen. Im vorliegenden Fall hat die Absenderin einer Mail sämtliche Adressen der Empfänger sichtbar verschickt, anstatt die dafür vorgesehene "Blindkopie" (BCC) zu nutzen und laut Ansicht des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht damit gegen geltendes Recht verstoßen.

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Die Bußgelder gehen dann hoffentlich an die betroffenen.
 
AW: Bayern: Offenlegung von E-Mail-Adressen durch Mailverteiler kann zu Bußgeld führen

Und wie hoch ist dann das Bußgeld für PRISM?
 
AW: Bayern: Offenlegung von E-Mail-Adressen durch Mailverteiler kann zu Bußgeld führen

Die Bußgelder gehen dann hoffentlich an die betroffenen.

:lol:Schön wärs... Die sackt sich der Staat ein. Als Betroffener kannst Du ja schließlich hinterher selbst noch vor Gericht ziehen und Dir Deinen Schadenersatz besorgen. Was einem dann zugesprochen wird, wenn überhaupt, sind dann wahrscheinlich 10% des Bußgelds. :schief:
 
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