Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Bayern: Offenlegung von E-Mail-Adressen durch Mailverteiler kann zu Bußgeld führen
Die einfache Aneinanderreihung von Adressaten im normalen Adressfeld beziehungsweise die Nutzung der Verteiler-Funktion "Carbon Copy" (CC) zur Versendung einer E-Mail kann bei unbedachten Einsatz ein Bußgeld nach sich ziehen. Im vorliegenden Fall hat die Absenderin einer Mail sämtliche Adressen der Empfänger sichtbar verschickt, anstatt die dafür vorgesehene "Blindkopie" (BCC) zu nutzen und laut Ansicht des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht damit gegen geltendes Recht verstoßen.
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Die einfache Aneinanderreihung von Adressaten im normalen Adressfeld beziehungsweise die Nutzung der Verteiler-Funktion "Carbon Copy" (CC) zur Versendung einer E-Mail kann bei unbedachten Einsatz ein Bußgeld nach sich ziehen. Im vorliegenden Fall hat die Absenderin einer Mail sämtliche Adressen der Empfänger sichtbar verschickt, anstatt die dafür vorgesehene "Blindkopie" (BCC) zu nutzen und laut Ansicht des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht damit gegen geltendes Recht verstoßen.
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