Ati Radeon HD 4890: Videos und Wallpaper zum Launch

Ja ja die war heute morgen gegen 10:30 für 96 Euro gelistet. Ich habe zwei bestellt.

Um 10:33 bekam ich folgende Mail

02.April 2009 - 10:28 Uhr

Vielen Dank für Ihren Auftrag bei Bestseller-Computer.
Mit dieser E-Mail erhalten Sie eine Übersicht der von Ihnen gewünschten Artikel.
Beachten Sie bitte, dass diese Mail nicht als Auftragsbestätigung gilt.

Wir müssen vor einer verbindlichen Annahmeerklärung unseren Warenbestand überprüfen.
Der Kaufvertrag kommt erst mit der Lieferung zustande.

Ihre Anschrift:

x
x
x

Fax :
E-Mail :

Ihr Auftrag:
2x Club3D (Retail) HD4890 1024MB 2xDVI/TV
Einzelpreis: 96.21 Euro
Gesamtpreis: 192.42 Euro
------------------------


Versandkosten : Euro 6.99
Gesamtpreis Netto : Euro 161.70
Gesamtpreis Brutto (inkl. Versandkosten): Euro 199.41

Sie möchten die Ware per Vorkasse bezahlen.
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag von 199.41 Euro auf folgendes Konto:
Bestseller Computer GmbH
Postbank Stuttgart
Bankleitzahl : 60010070
Kontonummer : 1014703
Verwendungszweck: XXX
Bitte beachten Sie, dass die Ware erst dann versendet wird, wenn der Betrag vollständig bei uns eingegangen ist.
Bitte beachten Sie auch die Banklaufzeiten für Überweisungen.

Wenn alle Waren verfügbar sind, erhalten Sie die Lieferung in wenigen Tagen.
Sollten Produkte nicht ab Lager verfügbar sein erhalten Sie von uns in den nächsten Tagen eine E-Mail, in der Sie über den aktuellen Stand informiert werden.

Wiederrufsbelehrung:
Sie können Ihre Bestellung binnen einer Frist von 2 Wochen nach Eingang der ersten Lieferung widerrufen.
Wichtig: Nach der gesetzlichen Regelung §312d Abs. 4 BGB besteht kein Widerrufssrecht für entsiegelte Software!
Ihr Widerruf muß keine Begründung enthalten und sollte schriftlich oder durch Rücksendung der Ware erfolgen.
Nach Eingang Ihres Widerrufs sind wir verpflichtet, eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten. Sie sind verpflichtet, die Ware zurückzusenden.
Bei Widerruf durch Rücksendung der Ware genügt zur Fristwahrung die Aufgabe zur Post oder Übergabean einen anderen Transporteur.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Bestseller Computer Team

Bestseller Computer GmbH
Blumenstraße 27
71106 Magstadt


So ich hab das Geld natürlich gleich überwiesen da ich ja Onlinebanking nutze.

So 9 Minuten später kam folgende Mail

Absender:
Bestseller Computer GmbH
Blumenstrasse 27
71106 Magstadt
http://www.bestseller-computer.de
EMail: service@bestseller-computer.de


Guten Tag XXX !

( Ihre Kundennummer lautet: XXXXXX8 )

Bitte überweisen Sie für Ihre Bestellung

^Bestseller-Computer liefert Ihnen:
2 G1024P Club3D (R) HD4890 1024MB 2xDVI/TV Art:22051

den Endbetrag in Höhe von 430,66 EUR zzgl. 6,99 Euro
an folgende Bankverbindung:

Bestseller Computer GmbH
Postbank Stuttgart
Kto: 10 14 703
Blz: 600 100 70
als Verwendungszweck geben Sie bitte an:XXX

****für Auslandsüberweisungen****

IBAN: DE30600100700001014703
BIC: PBNKDEFF

**********************************

Sobald der Betrag bei uns eingeht, werden Ihre Bestellung
schnellstmöglich an Sie versenden.

Sollten Sie noch Fragen haben, so stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bestseller-Computer-Team


Handelsregister:
Amtsgericht Stuttgart HRB 245558
Ust-Id: DE 226582221


Sind Sie zufrieden mit unserem Service?
Wenn ja, würden wir uns über eine positive Bewertung z.B. bei
http://www.geizhals.net/de freuen. Wenn wir Sie nicht zufriedenstellen
konnten, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid: service@bestseller-computer.de

Geschäftsführer: Achim Mötting, Klaus Keller
Handelsregister: Amtsgericht Böblingen HRB 245558
Umsatzsteuer-Id: DE 226582221

Was soll ich tun?

Die können doch nicht Ihre Fehler auf Kosten der Kunden entschuldigen!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es schon vor Kaufabschluss ersichtlich war, das es sich bei dem Preis um einen Fehler handelt, wirst du wohl schlechte Karte haben ;-)
Ist aber natürlich die grad die feine englische Art, ne Entschuldigungsmail hätte schon drin sein müssen!
 
Eine Antwort auf meine Anfrage weßhalb ich nun das doppelte bezahlen soll, steht bisher seit ca. 1 h aus.

Wieso Fehler? Ich bin doch nicht für einen Fehler auf den ihrer Seite verantwortlich wenn die schon Lockangebote starten müssen sie auch damit rechnen. Ich hab den Preis normal über Geizhals gefunden und auch gleich bestellt. hmmm
 
"Beachten Sie bitte, dass diese Mail nicht als Auftragsbestätigung gilt.

Wir müssen vor einer verbindlichen Annahmeerklärung unseren Warenbestand überprüfen.
Der Kaufvertrag kommt erst mit der Lieferung zustande."

so wie ich das sehe wirst du aus genau dieser formulierung leider pech haben.. ich würde stornieren.. weil der service is echt ma nur schlecht und der preis sicher woanders nun der gleiche..
 
sobald du bezahlt hast ist es abgeschlossen. wenn die was auf ihrer seite falsch tippen ist das deren fehler sie werden dir sicher drohen und den richtigen betrag wollen aber da du schon bezahlt hast ist es dein gutes recht die zu dem preis den du gezahlt hast zu bekommen.

Bei nem Freund von mir war das ähnlich er hat sich einen Neuen Fernsehr für 199 € gekauft da die sich auf der page vertippt haben der preis sollte eigentlich 1999 € lauten. er hat geklagt da sie das geld wolten und hat seinen fernsehr für 200 bekommen.

so was ähnlich was sogar vor einiger zeit bei Spiegel TV.

wenn du wirklich drauf besteht die zu dem preis zu bekommen. Ruf deinen Anwalt an.
Musst aber selbst enscheiden ob sich das wirklich für dich lohnt denn gerichtskosten und kosten für den Anwalt könnten auch hinzukommen
 
Absender:
Bestseller Computer GmbH
Blumenstrasse 27
71106 Magstadt
http://www.bestseller-computer.de
EMail: service@bestseller-computer.de


Guten Tag XXX !

( Ihre Kundennummer lautet: XXX )

wir haben aktuell folgende Bestellung von Ihnen vorliegen.

Zu Ihrer Information senden Wir Ihnen eine Übersicht
der Aktuellen Zusammenstellung.


2 G1024P Club3D (R) HD4890 1024MB 2xDVI/TV Art:22051



Wegen eines Fehlers im Verarbeitungsvorgang der EDV wurde dem Produkt
leider ein falscher Preis zugeordnet. Wir müssen Ihre Bestellung daher le
ablehnen. Wir haben Ihre Anfrage daher storniert.

Unverzüglich nach Eingang Ihrer Bestellung haben Sie eine E-Mail mit
Bestätigung Ihrer Bestelldaten erhalten. Darin wurde ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass mit dem per E-Mail bestätigten Eingang der
Bestelldaten noch kein Kaufvertrag zustande kommt.

Entgegen einer verbreiteten Ansicht kommt allein mit der Bestellung
durch einen potenziellen Kunden noch kein Kaufvertrag zustande.
Vielmehr ist eine Annahmeerklärung des Anbieters erforderlich.Denn in
gedruckten Katalogen oder auch in Online-Shops dargestellte Waren
mit Verkaufspreisen stellen kein rechtsverbindliches Angebot des
Anbieters zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr ist darin
lediglich eine sogenannte "invitatio ad offerendum" zu sehen, also eine
Aufforderung an den potenziellen Kunden, daraufhin ein eigenes
Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben.

Ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages
geht dann erst von dem potenziellen Kunden mit dessen Bestellauftrag
aus. Das von dem potenziellen Kunden ausgehende Angebot kann der
Anbieter dann annehmen oder ablehnen. Bei Ablehnung kommt kein
Kaufvertrag zustande.

Im Übrigen bestünde bei der gegebenen Sachlage auch ein
Anfechtungsrecht. Vorsorglich wird auch die Anfechtung erklärt.

Wir bedauern die Ihnen dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten sehr.

Ihr Bestseller-Computer-Team

Handelsregister:
Amtsgericht Stuttgart HRB 245558
Ust-Id: DE 226582221


Sind Sie zufrieden mit unserem Service?
Wenn ja, würden wir uns über eine positive Bewertung z.B. bei
http://www.geizhals.net/de freuen. Wenn wir Sie nicht zufriedenstellen
konnten, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid: service@bestseller-computer.de

Geschäftsführer: Achim Mötting, Klaus Keller
Handelsregister: Amtsgericht Böblingen HRB 245558
Umsatzsteuer-Id: DE 226582221
 
Nein so nötig hab ich die Karten nun auch nicht. Ich habe die Ablehnung angenommen und sie aufgefordert den von mir überwiesenen Betrag zurück zu überweisen.

Versuch wars Wert. =)

invitatio ad offerendum
(recht.allgemein.latein und recht.zivil.materiell.at)
Invitatio ad offerendum (lat.) bedeutet wörtlich übersetzt Einladung zur Abgabe eines Angebotes. Im Unterschied zum Angebot ist die invitatio ad offerendum nicht verbindlich, sondern die unverbindliche Aufforderung an die andere Vertragspartei selbst ein Angebot abzugeben. Da die invitatio nicht verbindlich ist, kann sich der Auffordernde nach Abgabe des Angebotes überlegen, ob er darauf eingehen will. Siehe aber auch unter Offerte ad incertas personas.
In der Praxis liegt eine solche invitatio in der Regel bei Werbung vor. Der Kaufmann der Flugzettel mit dem Hinweis auf günstige Preise für Butter verteilt, hält sich damit den Verkauf letztendlich offen. Ist die Nachfrage nach der günstigen Butter größer als sein Lagerbestand, ist er nicht gezwungen, diese hohe Nachfrage zu befriedigen.
In der kommerziellen Werbung sind allerdings die Besonderheiten des Wettbewerbsrecht zu berücksichtigen. Ein Kaufmann kann z.B. nicht ohne weiteres mit günstigen Preisen für Butter werben und dann mit dem Hinweis, die 10 Stück günstige Butter seien verkauft, nur noch teurere Butter verkaufen.

Scheint nen partner von Ebay zu sein. Vorsicht. =)
 
Zuletzt bearbeitet:
Jop bin trotzdem der Meinung das ich Recht bekommen würde aber wegen ca. 100 Euro die ich an den Teilen gut machen würde ist es mir zu viel Streß zudem besteht nen Risiko das ich doch unrecht haben könnte.

Das ist es mir nicht wert muss ich eben anders an die Kohle ran kommen für meinen 26" Monitor. =)
 
Das deutsche Recht ist aber eindeutig und richtet sich nicht nach der Meinung einzelner ;-) Selbst wenn ein Vertrag zustande gekommen wäre, könnten sie ihn wirksam wegen Irrtum anfechten, und das dieser Preis ein Irrtum war, steht außer Frage (und das wusstest du auch)

@topic: wie lange dauert es bis die 4870 endlich im Preis fällt, die Toxic mit 1gig kostet ja fast soviel wie eine 4890, so kanns ja nicht gehen ;-)
 
Jop geb mich ja schon zu frieden mit 200 Euro weniger aufm Konto. =)
Ich will da nicht groß meckern, aber du hast versucht wissentlich Leute abzuziehen und dann schreibst du auch noch hier rein, dass es nicht geklappt hat. Ich weiß, dass im Kapitalismus nur das Geld zählt, jedoch stecken hinter diesen Firmen Menschen, die ihren Lebensunterhalt damit verdienen. Leute wie du und diejenigen, die ihre Grafikkarten endlos übertakten und zurückschicken, damit sie dann mit einer hohen Übertaktung angeben können, sind einfach DER LETZTE MÜLL.
 
wenn ich das richtig verstehe udn 10.1 schneller ist mit gleichen system und nividia 10.0 noh verwendet aber den den gleich spielen meist bissel besser ist mit ati mit 10.1 dann müsste ja wenn es eine nividia mit 10.1. gäbe noch viel schnellerer sein als die im video gezeigten 10.1. von ati:ugly: oder?
 
Ich will da nicht groß meckern, aber du hast versucht wissentlich Leute abzuziehen und dann schreibst du auch noch hier rein, dass es nicht geklappt hat. Ich weiß, dass im Kapitalismus nur das Geld zählt, jedoch stecken hinter diesen Firmen Menschen, die ihren Lebensunterhalt damit verdienen. Leute wie du und diejenigen, die ihre Grafikkarten endlos übertakten und zurückschicken, damit sie dann mit einer hohen Übertaktung angeben können, sind einfach DER LETZTE MÜLL.

Du solltest vorsichtig mit deinen Unterstellungen sein. Glaubst du BillGates ist einfach so reich geworden? Jeder macht krume dinger auch du!!!
 
Du solltest vorsichtig mit deinen Unterstellungen sein. Glaubst du BillGates ist einfach so reich geworden? Jeder macht krume dinger auch du!!!
Erstens ist das keine Unterstellung, sondern Fakt( siehe deine Beiträge):lol: Zweitens, Bill Gates war nicht so blöd um öffentlich alles rauszuposaunen:devil:Und nein, ich habe so einen Mist nicht gemacht und werde es nicht tun.
 
Jop bin trotzdem der Meinung das ich Recht bekommen würde aber wegen ca. 100 Euro die ich an den Teilen gut machen würde ist es mir zu viel Streß zudem besteht nen Risiko das ich doch unrecht haben könnte.

Das ist es mir nicht wert muss ich eben anders an die Kohle ran kommen für meinen 26" Monitor. =)

Hast du schon die AGB's (oder sonst wo auf der Seite) studiert? Zu 99% wird da irgendwo stehen, dass auf die Preise "Irrtum vorbehalten"....oder irgendsowas vermerkt ist! Da hast du keine Chance!:daumen2:
Und das alle grundsätzlich krume Dinger basteln ist auch ein bisschen weit hergeholt. Gerade der Gates hat mehr als ca. 1 Milliarde für Wohltätige Zwecke gespendet. Ok, man kann sich darüber streiten, ob nicht Windows "ein krumes" Ding ist...
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück