Apple Vision Pro: Augmented Reality in der Öffentlichkeit - sieht so die neue Realität aus?

PCGH-Redaktion

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Seit dem Verkaufsstart der Apple Vision Pro zeigt sich das gesamte, teilweise auch erschreckende Ausmaß menschlichen Handelns in Form von Netzfundstücken, die den Gebrauch des Mixed-Reality-Headsets in der Öffentlichkeit dokumentieren.

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Wer's unbedingt draußen nutzen möchte... von mir aus. Ich glaube aber dafür wären Augmented Reality/Smartbrillen sinnvoller, die nicht über Kameras und Bildschirme in einem geschlossenen Headset funktionieren, sondern durch Glas wie eine normale Brille wo die AR-Inhalte auf das Glas projiziert werden.

Und selbst wenn das Video mit dem Cybertruck ein Fake sein sollte: Es gibt leider immer dumme Leute, die Dummes nachmachen. Wer sich mit der Apple Vision Pro oder anderen geschlossenen VR-Headsets ans Steuer eines Autos setzt und damit auf öffentlichen Straßen fährt, dem gehört für mich der Führerschein für mindestens ein paar Jahre weggenommen.

Solche Leute haben in meinen Augen nicht die geistige Reife und das Verantwortungsbewusstsein um Auto zu fahren, daran ändern auch die elektronischen Fahrsysteme/Autopiloten nichts. Als Fahrer sollte man trotzdem immer den Verkehr um sich im Auge haben und bereit sein im Notfall reaktionsschnell einzugreifen. Auch wenn man durch das Headset "alles" sieht: Das Sichtfeld und der Kontrast sind eingeschränkt und Defekte, Softwarebugs oder schlicht ein leerer Akku können trotzdem jederzeit dafür sorgen, dass das Bild im Headset ausfällt und dann fährt man quasi blind.

Davon abgesehen: Der Cybertruck ist für sich schon eine Waffe, die sich ihre eigene Sicherheit auf Kosten anderer Verkehrsteilnehmer erkauft.
 
Mal sehen, wie lange es dauert, bis die Gesetzgeber einen Riegel vorschieben und geschlossene Headsets aus der Öffentlichkeit verbannen.

Wir kommen! Es muss nur 2, 3 schwere Unfälle aufgrund der Latenz geben....
 
Mal sehen, wie lange es dauert, bis die Gesetzgeber einen Riegel vorschieben und geschlossene Headsets aus der Öffentlichkeit verbannen.

Wir kommen! Es muss nur 2, 3 schwere Unfälle aufgrund der Latenz geben....
Latenzen hast du ja kaum. Viel geringer als die Reaktionsfähigkeit eines Menschen an sich. Eher kommt es zu Unfällen auf Grund des eingeschränkten Field of Views.
 
Wie selten dämlich das in den Videos aussieht, ebenso das Bild der grinsenden Dame mit der Taucherbrille. :lol:

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Daher besser gleich 'ne Ray Ban Wayfarer für 150€, wenns wirklich cool sein soll.

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Alternativ die 8-Bit Version (5,95€) für den schmalen Geldbeutel.
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Latenzen hast du ja kaum. Viel geringer als die Reaktionsfähigkeit eines Menschen an sich. Eher kommt es zu Unfällen auf Grund des eingeschränkten Field of Views.
Bis sich der Computer mal aufhängt, einfriert, oder Du mehrere Sekunden blind fährst, bis Du sie Dir vom Kopf reißen und Dich re-orientieren konntest, weil das Gerät ausgefallen ist.
-> Augenblicksversagen oder gar grobe Fahrlässigkeit.

Leseunschärfe im Nahbereich ist auch ein Problem bei Vision Pro: die Kameras für den pass-through sind auf einen Fokus eingestellt. Sobald ich etwas näher vor mir halte, können diese nicht mehr so fein auflösen.

Eingeschränktes Blickfeld hattest Du ja schon erwähnt. Min. 120° beidäugig sind vom Gesetzgeber gefordert.

Für's Autofahren gelten scharfe Bestimmungen zu Sehbehinderungen und Sehvermögen.
Anforderungen an die Tagessehschärfe, das Sehvermögen mit und ohne Sehhilfen : Sehschärfe, Gesichtsfeld, Dämmerungs- oder Kontrastsehen, Blendempfindlichkeit. Daher gibt es Sehtests und Augenärztliche Untersuchungen, die auch mit Sehhilfe durchgeführt werden. Und diese Sehhilfe wird dort mit erfasst und ausgewiesen.

Mann kann ja mal mit Vision Pro zum Sehtest gehen und schauen, was passiert.

-> Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) §§ 12, 48 Absatz 4 und 5, sowie Anlage 6

Trauriger Weise halten sich die meisten Verkehrsteilnehmer/innen eh nicht an die Vorgaben der StV, StVG und StVO.
-> Pakt für Verkehrssicherheit (2020)
-> Straßenverkehrsordnung:
§ 1 Grundregeln​
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.​
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.​
-> Rettungsgasse gemäß § 11 Absatz 2 StVO
etc.

"Nach den Umständen UNVERMEIDBAR belästigt" ... das kriegen die meisten schon nicht mehr hin!
Da wird gehupt, laut Musik beschallt oder der Motor hochgejagt (auch Nachts in Wohngegenden), auf Fußgängerwegen, Aufkantungen, Zebrastreifen geparkt oder mal schön bei Regen zu schnell oder durch Pfützen gefahren, dass es nur so spritzt und alle Umstehenden auch von unten noch nass werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bis sich der Computer mal aufhängt, einfriert, oder Du mehrere Sekunden blind fährst, bis Du sie Dir vom Kopf reißen und Dich re-orientieren konntest, weil das Gerät ausgefallen ist.
-> Augenblicksversagen oder gar grobe Fahrlässigkeit.

Leseunschärfe im Nahbereich ist auch ein Problem bei Vision Pro: die Kameras für den pass-through sind auf einen Fokus eingestellt. Sobald ich etwas näher vor mir halte, können diese nicht mehr so fein auflösen.

Eingeschränktes Blickfeld hattest Du ja schon erwähnt. Min. 120° beidäugig sind vom Gesetzgeber gefordert.

Für's Autofahren gelten scharfe Bestimmungen zu Sehbehinderungen und Sehvermögen.
Anforderungen an die Tagessehschärfe, das Sehvermögen mit und ohne Sehhilfen : Sehschärfe, Gesichtsfeld, Dämmerungs- oder Kontrastsehen, Blendempfindlichkeit. Daher gibt es Sehtests und Augenärztliche Untersuchungen, die auch mit Sehhilfe durchgeführt werden. Und diese Sehhilfe wird dort mit erfasst und ausgewiesen.

Mann kann ja mal mit Vision Pro zum Sehtest gehen und schauen, was passiert.

-> Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) §§ 12, 48 Absatz 4 und 5, sowie Anlage 6

Trauriger Weise halten sich die meisten Verkehrsteilnehmer/innen eh nicht an die Vorgaben der StV, StVG und StVO.
-> Pakt für Verkehrssicherheit (2020)
-> Straßenverkehrsordnung:
§ 1 Grundregeln​
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.​
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.​
-> Rettungsgasse gemäß § 11 Absatz 2 StVO
etc.

"Nach den Umständen UNVERMEIDBAR belästigt" ... das kriegen die meisten schon nicht mehr hin!
Da wird gehupt, laut Musik beschallt oder der Motor hochgejagt (auch Nachts in Wohngegenden), auf Fußgängerwegen, Aufkantungen, Zebrastreifen geparkt oder mal schön bei Regen zu schnell oder durch Pfützen gefahren, dass es nur so spritzt und alle Umstehenden auch von unten noch nass werden.
In § 23 Absatz 1 StVO heißt es dazu: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

Nicht zu vergessen Apps, die sich öffnen und auf einmal das Sichtfeld versperren könnten.
 
In § 23 Absatz 1 StVO heißt es dazu: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

Nicht zu vergessen Apps, die sich öffnen und auf einmal das Sichtfeld versperren könnten.

Zustand des Fahrzeugs:
"Die Schulterlinie liegt so hoch, dass Objekte <1 m gar nicht gesehen werden können, die Heckscheibe ist quasi inexistent, die B-Säule beginnt 10 cm vor der Nasenspitze des Fahrers und zwischen der Unterkante von Innenspiegel respektive anhängenden Sensoren und der Oberkante von Lenkrad respektive Außenspiegeln gibt es auch nach vorne keine Ebene mit horizontalen Ausblick. Aber von außen siehts echt fett aus!"
 
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