Anschauen von Streams auf Kino.to und CO.

Nennt man das nicht auch Downstream. Liege ich da richtig?
Wenn ja, dann macht mich allerdings etwas stutzig. Und zwar, warum selbst Wicki als Vergleich auf das Hoch- und Herunterladen verweist:
Quelle: Stromabwärts und stromaufwärts ? Wikipedia
Nein. Es gibt Upload, download und streams. In diesem Fall handelt es sich um einen stream und hat folglich auch nichts mit den ersten beiden Varianten zu tun.

MfG
 
Es ist doch erstaunlich wie ausgeprägt bei manchen hier das Unrechtsbewustsein ....


Und noch interesanter ist es wie hier Leute ohne die geringste Ahnung meinen genau zu wissen was
illegal ist und was nicht nur weil sie es glauben oder es ihen ihr deutlich zu ausgeprägtes
Unrechtsbewustsein zu denken gibt.

Das Deutsche recht bietet gottseidank eine Fülle an Grauzonen zu denen u.a zum aktuellen Zeitpunkt
auch Streaminseiten gehören und wie lange das noch so sein wird darüber lässt sich streiten aber
das sie es aktuell sind ist Fakt egal wie man es dreht und wendet.

Ich habe jetzt auch keine Lust mehr alles zu wiederholen was DaStash schon gesagt hat also ...
 
AW: Anschauen von Streams auf Kino.to und CO ist legal!

Für Juristen ist der Internetcache nichts anderes als eine normal auf dem PC gespeicherte Datei. Die manchen da keinen großen Unterschied.
Ich habe mal Gegenteiliges gelesen, kann aber die Quelle jetzt dazu nicht mehr finden. Dort stand in etwa, dass ein "temporärer" Speichervorgang im Cache nicht als "dauerhafter" Download angesehen werden kann, da die Daten normaler Weise nur der Optimierung dienen und ein Zugriff für den "normalen" User nicht gegeben ist. Somit fällt alles was im Cache vorrübergehend gespeichert wird, rechtlich wohl nicht unter die Definition eines Downloades, was ja eben auch der Grund dafür ist, dass das reine Betrachten/anhören von Video-/ Audio Streams legal ist.

Um den Status zu ändern müsste man in der Urheberrechtsbestimmung einen Zusatz mit einbringen der solche Verfahren wie Streaming auch mit zu den Downloads deklariert, wwas aber in der Umsetzung etwas schwierig werden würde, da man als User auch rechtlich belangt werden könnte, wenn man beispielsweise eine Seite besucht, auf der urheberrechtlich geschütztes Material automatisch heruntergeladen wird, wie zum Beispiel Webseitenbilder etc.

Mal schauen in wie weit sich da etwas in Zukunft ändern wird. Das sich etwas ändern wird und auch muss, steht dabei natürlich außer Frage. ;)

p.s.: Sga mal, hast du eventuell eine Quelle für deine These?

MfG
 
Egal wie nun irgendwelche Theorien sind, es kann einfach nicht lange "legal" bleiben, dass ich mir einen neuen Film kostenlos ansehen kann.

Das finden die Leute, die damit ihr Geld verdienen sicherlich nicht gut...
 
Bei Serien ist es doch genauso.
Die müssen ja auch irgendwie hergestellt werden und der Fernsehsender muss dafür bezahlen. Die DVD Boxen bekommst du ja auch nicht geschenkt ;-)
Wenn solche Sache wie Germanys next Topmodel kostenlos auf der Prosieben Seite angeschaut werden können, dann ist das (fast) pure Nettigkeit.

Zum Abschluss will ich nur nochmal sagen, das jeder selbst einschätzen muss ob ihm der Genuss eines Kinofilmes (in schlechter Qualität) das (wahrscheinlich geringe Risiko) wert ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zum Abschluss will ich nur nochmal sagen, das jeder selbst einschätzen muss ob ihm der Genuss eines Kinofilmes (in schlechter Qualität) das (wahrscheinlich geringe Risiko) wert ist.
Mh kommt drauf an,wenn ich einen neuen Film echt klasse finde und ihn sehen will,dann geh ich natürlich ins Kino,is ja klar,aber z.b. bei Serien die man vllt. zeitlich nicht immer sehen kann,ist das eine Alternative.
Grauzone hin oder her,natürlich wird es bald verboten,sehe ich ja auch ein da ich das selbe machen würde wenn ich an deren stelle bin,aber solange es noch nix dagegen gibt,ist das halt so :daumen:
 
AW: Anschauen von Streams auf Kino.to und CO ist legal!

Ich habe mal Gegenteiliges gelesen, kann aber die Quelle jetzt dazu nicht mehr finden. Dort stand in etwa, dass ein "temporärer" Speichervorgang im Cache nicht als "dauerhafter" Download angesehen werden kann, da die Daten normaler Weise nur der Optimierung dienen und ein Zugriff für den "normalen" User nicht gegeben ist. Somit fällt alles was im Cache vorrübergehend gespeichert wird, rechtlich wohl nicht unter die Definition eines Downloades, was ja eben auch der Grund dafür ist, dass das reine Betrachten/anhören von Video-/ Audio Streams legal ist.
Rein theoretisch (!) und juristisch betrachtet, spielt das alles keine Rolle. Egal ob ich ein "The Dark Knight.mkv" auf meinem Desktop liegen habe oder das ganze als Urlaubsbilder.jpg in einem passwortgeschützten rar irgendwo in den tiefen des Dateisystemes habe - es bleibt juristisch identisch. Zumindest halt, solange es beweisbar ist - im Ram gelagert ist also ebenso illegal wie auf der HDD, aber eben faktisch nur sehr schwer bis gar nicht beweisbar.

Wo der Herr Anwalt Recht hat ist, dass eben nur das HOCHladen verboten ist, das runterladen dagegen nicht (bzw nicht bestraft wird). Daher ist es egal ob Stream oder richtiger Download, es ist zwar im Grunde verboten, wird aber nicht sanktioniert.

p.s.: Sga mal, hast du eventuell eine Quelle für deine These?
Leider nein, aber z.B. in der Diskussion um Kinderpornographie wurden gern schon Cacheinhalte als Beweismaterial genannt.
 
AW: Anschauen von Streams auf Kino.to und CO ist legal!

Wo der Herr Anwalt Recht hat ist, dass eben nur das HOCHladen verboten ist, das runterladen dagegen nicht (bzw nicht bestraft wird). Daher ist es egal ob Stream oder richtiger Download, es ist zwar im Grunde verboten, wird aber nicht sanktioniert.
"Denn auch ein einziger Download ist strafbar und kann bei nicht-gewerblichem Handeln mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden."

Laut dem neuen Urheberrechtsgesetz, sind Streams explizit nicht genannt und da sie per Definition keine Downloads sind(siehe Def: Streaming Media, Download, Upload) sind sie m. M. n. auch nicht verboten. Wie gesagt, ist halt eine Grauzone. Die wird es bestimmt nicht mehr lange geben. ;)

MfG
 
AW: Anschauen von Streams auf Kino.to und CO ist legal!

Wo der Herr Anwalt Recht hat ist, dass eben nur das HOCHladen verboten ist, das runterladen dagegen nicht (bzw nicht bestraft wird). Daher ist es egal ob Stream oder richtiger Download, es ist zwar im Grunde verboten, wird aber nicht sanktioniert.


Dann informier dich mal besser. Seit 2008?! Ist nicht nur der Upload ein Verbrechen, sondern auch der Download (Wohlgemerkt in Deutschland!).

Was denkst du wieviel Downloader die pro Tag abmahnen. ;)
 
AW: Anschauen von Streams auf Kino.to und CO ist legal!

Dann informier dich mal besser. Seit 2008?! Ist nicht nur der Upload ein Verbrechen, sondern auch der Download (Wohlgemerkt in Deutschland!).
Aber eben NUR aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen - was heutzutage für den laien faktisch nicht mehr beurteilbar ist. Ich kann mir ein Radiohead oder auch Nine Inch Nails Album völlig kostenlos herunterladen - woher soll ich wissen, dass das bei Metallica nicht gilt?!

Was denkst du wieviel Downloader die pro Tag abmahnen. ;)
Mein Provider gibt die IP nicht raus, was meinst du wieviele Abmahnungen ich erhalte? :P
 
AW: Anschauen von Streams auf Kino.to und CO ist legal!

Aber eben NUR aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen - was heutzutage für den laien faktisch nicht mehr beurteilbar ist. Ich kann mir ein Radiohead oder auch Nine Inch Nails Album völlig kostenlos herunterladen - woher soll ich wissen, dass das bei Metallica nicht gilt?!


Mein Provider gibt die IP nicht raus, was meinst du wieviele Abmahnungen ich erhalte? :P

Du glaubst das dein Provider keine Daten preisgibt? Haha schöner Scherz. Wir leben hier in Deutschland Junge ;)

Woran man erkennt das es bei Metallica nicht so ist? Weil Metallica sicher nicht ihre Musik bei Emule, Bittorent oder Rapidshare anbietet?!

Stellt euch nicht dumm, downloaden von urheberechtlich geschützen daten sind verboten, egal wie du es drehst und wendest.
 
AW: Anschauen von Streams auf Kino.to und CO ist legal!

Du glaubst das dein Provider keine Daten preisgibt? Haha schöner Scherz. Wir leben hier in Deutschland Junge
Informiere dich bitte, dann wirst du merken, dass die Provider die Verkehrsdaten (=IP-Adressen) gar nicht speichern DÜRFEN (zumindest bei flatrates) und herausgeben dann natürlich noch weniger (bzw. wenn sie nicht gespeichert wurden kann auch nix herausgegeben werden). Kannst du alles gern in den entsprechenden Datenschutzgesetzen nachlesen, in denen explizit steht, dass Verkehrsdaten nur dann gespeichert werden dürfen, wenn man sie zur Abrechnung braucht. Wenn ich also 20€ für eine Flat bezahle, egal wielange ich online bin oder wieviel ich runterlade - welche Daten werden dann zur Abrechnung noch benötigt?

Woran man erkennt das es bei Metallica nicht so ist? Weil Metallica sicher nicht ihre Musik bei Emule, Bittorent oder Rapidshare anbietet?!
Klick:

gulli: Nine Inch Nails: Eigener BitTorrent-Tracker

Die NIN bieten ihr Album per Torrent an. Also woher soll ich als Laie wissen, dass NIN im Torrent = legal und Metallica im Torrent = böse ist? Das ist faktisch nicht mehr möglich.
 
Wobei ich kürzlich erst gelesen habe, dass es noch einige Provider mit Sondergenehmigungen gibt, welche sie dazu legitimieren vorläufig keine Daten zu speichern. ;)

MfG
 
Vorratsdatenspeicherung ist seit 2009 für jeden Provider Pflicht, ergo wird jede IP gespeichert.
Richtig, diese Daten dürfen allerdings nach einem Urteil des BGHs NUR (!) bei schweren Straftaten herausgegeben werden - also für Raub, Mord etc. Eine Urheberrechtsverletzung reicht dafür NICHT aus. Bei einer Urheberrechtsverletzung dürfen (wenn überhaupt) nur die Verkehrsdaten herausgegeben werden, deren Speicherung bei einer Flatrate allerdings schon illegal ist. Man denke da an den Herrn aus dem Heiseforum, der vor Gericht Recht bekommen hat, dass seine Verkehrsdaten sofort und unverzüglich gelöscht werden müssen.
 
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