Anschauen von Streams auf Kino.to und CO.

DaStash

PCGH-Community-Veteran(in)
Wie ein Köllner Rechtsanwalt kürzlich festgestellt hat, ist das Betrachten von Filmen und Serien über solche Streamingseiten für den Benutzer legal. Lediglich das Herunterladen und das Uploaden wird als illegal angesehen. Dies bedeutet das nach jetziger Rechtslage das Besuchen solch einer Seite und das Betrachten des dort angebotenen Materials straffrei bleibt, da es sich dabei um einen Stream handelt, der die Daten nur Temporär abruft und nicht wie im Falle eines Downloades und Uploades localen Zugriff auf das private Speichermedium zulässt.

Quelle: gulli.com

MfG
DaStash
 
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AW: Anschauen von Streams auf Kino.to und CO ist legal!

Naja wenn die Quelle Gulli ist...schwer zu glauben :schief:
Warum nicht?
Das ergibt doch sogar aus der Logik her Sinn. Per Gesetzt sind bei uns in Deutschland beispielsweise Downloads und Uploads von urheberrechtlich geschütztem Material verboten. Wenn du aber einen Stream schaust, so lädtst du selber nichts hoch (up) und lädtst aber auch nichts herunter (down), da du ja einen Stream schaust, der die Daten nicht "local-dauerhaft" bei Dir auf deinem Speichermedium ablegt sondern lediglich ondemand, also temporär zum betrachten in den "Zwischenspeicher" packt. ;)

Ich persönlich nutze Kino.to dazu um Serien zu schauen, die ich im Fernsehen verpasst habe, von daher kann ich das auch mit meinem Gewissen vereinbaren. :)

p.s.: Gulli-News sind mal abgesehen von dem restlichen Content wirklich sehr aktuell und gut recherchiert. Ihr würdet euch wundern wie oft hier bei pcgh schon News, direkt nach dem Erscheinen bei Gulli.com, gepostet wurden. ;)

MfG
 
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AW: Anschauen von Streams auf Kino.to und CO ist legal!

Warum nicht?
Das ergibt doch sogar aus der Logik her Sinn. Per Gesetzt sind bei uns in Deutschland beispielsweise Downloads und Uploads von urheberrechtlich geschütztem Material verboten. Wenn du aber einen Stream schaust, so lädtst du selber nichts hoch (up) und lädtst aber auch nichts herunter (down), da du ja einen Stream schaust, der die Daten nicht "local" bei Dir auf deinem Speichermedium downloaded (ondemand) und ablegt. ;)

Ich persönlich nutze Kino.to dazu um Serien zu schauen, die ich im Fernsehen verpasst habe, von daher kann ich das auch mit meinem Gewissen vereinbaren. :)

p.s.: Gulli-News sind mal abgesehen von dem restlichen Content wirklich sehr aktuell und gut recherchiert. Ihr würdet euch wundern wie oft hier bei pcgh schon News, direkt nach dem Erscheinen bei Gulli.com, gepostet wurden. ;)

MfG

Türlich landet der Stream bei dir auf der Platte ;)
 
AW: Anschauen von Streams auf Kino.to und CO ist legal!

Türlich landet der Stream bei dir auf der Platte ;)
Deshalb schrieb ich ja auch "temporär". Das ist nämlich in Sachen Download als Definition der große Unterschied. Wenn du nämlich Daten nur Temporär runterlädst, beispielsweise Internetcache, wo ja auch die Streams reingeladen werden, so zählt das per Definition nicht als Download und ist somit folglich auch nicht illegal. ;)

MfG
 
AW: Anschauen von Streams auf Kino.to und CO ist legal!

Wenn du denn Stream anschaust ladest du Daten aus dem Netz herunter und ja diese werden auch gespeichert und du hast auch mal den gesamten Film/Serie auf deiner Festplatte (das erkennt man an dem lustigen Ladebalken - wenn der ganz voll is is auch der gesamte film auf deiner Platte).

Imho hast du demzufolge den gesamten Film heruntergeladen - mag ja sein das dies nur temporär ist, allerdings besitzt du die Daten, du kannst ja auch keine geschützte software runterladen, ausprobieren und danach wieder löschen und sagen es ist legal Oo.

BTW:
Der DivX Webplayer bietet sogar die Option an "Video speichern".
 
AW: Anschauen von Streams auf Kino.to und CO ist legal!

Bei einem Stream werden die Daten komplett in einer lokalen Datei abgelegt, zumindest bei Flash-Streams - was glaubst du, wie die meisten Youtube-Downloader funktionieren? Die kopieren idr. nur die Videodatei aus deinem Chache an deinen Speicherort...

@Topic: Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Urteil lange bestand haben wird...
 
AW: Anschauen von Streams auf Kino.to und CO ist legal!

Das mag ja alles stimmen was ihr schreibt, dagegen sage ich ja auch nichts. Aber guckt euch einfach mal die Definition eines Downloads an. Temporäre Datenspeicherung zählt nicht als Download. ;) Und wenn ihr die entsprechende Serie ausschaltet, also am Player, dann wird auch der Inhalt im Internetcache gelöscht, deshalb temporär.

Wenn ihr allerdings die Daten herunterladet, also "dauerhaft" abspeichert, macht ihr euch strafbar, genauso wie es auch der News hervorgeht. ;)

MfG
 
Ich habe den Titel mal abgeändert.

Was ein Anwalt feststellt, hat noch lange keine Rechtsgültigkeit. Zudem laufen seitens der Bundesstaatsanwaltschaft bereits seit längerem Untersuchungen, die diese keinesfalls legale Beschaffung von urheberrechtlich geschützten Bildmaterial verbieten wollen. Da die Server und Betreiber aber im Ausland sitzen, ziehen sich die Verfahren natürlich in die Länge.

Es sollte unerheblich sein, wie man an das Material gelangt. Wer einen aktuellen Film sehen möchte, der muss schließlich an der Kinokasse dafür bezahlen - was hier ja nicht geschieht. Diskussionen über diese Grauzone sollten also mit Bedacht geführt werden.
 
Ja ok Klutten, da will ich dir auch gar nicht wiedersprechen. In Sachen Beschaffung, Download und Upload ist die Lage ziemlich eindeutig. Mir ging es um das "usen" an sich. ;)
Sicherlich wird sich mit der Zeit auch jemand diesem Problem langhaltig annehmen aber momentan ist es so, dass das reine betrachten, zumindestens in Deutschland, legal ist.

MfG
 
...nach Ansicht eines einzelnen Anwalts? Das würde ich jetzt primär nicht unbedingt für bare Münze nehmen.
 
Ja, leider ist es momentan noch so, dass es keine Rechtssprechung bezüglich dieses Punktes gibt. Aber nach jetziger Lage, dem Grundkonsens vieler Diskussion zu diesem Thema und der offiziellen Meinung und Ansicht eines Rechtsanwaltes, kann ich davon ausgehen das es anscheinend so ist.

Würde ja auch Sinn ergeben, siehe meine Ausführung zum Thema Download und Upload.

Um diesen Status zu ändern müsste man auch das temporäre Zwischenspeichern von Daten aus dem Internet als "Download" deklarieren, damit jetzt schon bestehende Gesetze in diesem Punkt greifen können.

MfG
 
Ja, leider ist es momentan noch so, dass es keine Rechtssprechung bezüglich dieses Punktes gibt. Aber nach jetziger Lage, dem Grundkonsens vieler Diskussion zu diesem Thema und der offiziellen Meinung und Ansicht eines Rechtsanwaltes, kann ich davon ausgehen das es anscheinend so ist.

Würde ja auch Sinn ergeben, siehe meine Ausführung zum Thema Download und Upload.

MfG

Das ist Unsinn. Verbreitung von urheberechtlichen Material ist verboten (in Deutschland ist nicht nur der Upload, sondern auch der Download verboten). Es macht kein Unterschied ob es temporär geschieht, du verletzt das Getzt schon beim anschauen des Streams, da man es erst "Streamen" sprich, downloaden muss ;)

Ich finde der Thread gehört geschlossen, solch Diskussionen verstehen die "Downloader" eh nicht ;)
 
Das ist Unsinn. Verbreitung von urheberechtlichen Material ist verboten (in Deutschland ist nicht nur der Upload, sondern auch der Download verboten). Es macht kein Unterschied ob es temporär geschieht, du verletzt das Getzt schon beim anschauen des Streams, da man es erst "Streamen" sprich, downloaden muss ;)

Ich finde der Thread gehört geschlossen, solch Diskussionen verstehen die "Downloader" eh nicht ;)
Bitte lese richtig was ich geschrieben habe. Ich streite nicht ab, dass die Verbreitung in Form von Upload und Download nicht verboten ist. Fakt ist, dass es per "Downloaddefinition" nicht verboten sein kann, einen gestreamten Film zu gucken, da du eben nichts verbreitest oder herunterlädtst(wozu streaming per Definition nicht zählt!). ;)

MfG
 
Ja, leider ist es momentan noch so, dass es keine Rechtssprechung bezüglich dieses Punktes gibt.
...
Würde ja auch Sinn ergeben, siehe meine Ausführung zum Thema Download und Upload.

1. Was irgendein Anwalt erzählt hat soviel Rechtsgültigkeit wie das Geschreie von der Oma unter uns, die Leute anschreit, weil sie ihren Hund nicht an der Leine haben. Also garkeine!
2. Jemand sollte sich selbst anzeigen, dann gibt es auch bald eine passende Rechtssprechung, bis dahin ist Streaming Grauzone, die garantiert irgendwann verboten wird.
3. Ob das Sinn macht was du erzählt hast ist völlig egal. Ich darf mir schließlich auch kein Marihuana kaufen, obwohl ich gern möchte und es für mich keinen Sinn macht das ich es als Erwachsener nicht kaufen darf.

Dass ich glaube das Streaming in absehbarer Zeit verboten wird, hab ich ja bereits gesagt. Wenn man wirklich "erwischt" wird, dann kann man wohl mit ähnlichen Strafen wie beim Filesharing rechnen... 500€ Abmahngebühren. Ob man das Risiko eingehen will ist jedem selbst überlassen.
 
Fakt ist, dass es per "Downloaddefinition" nicht verboten sein kann, einen gestreamten Film zu gucken, da du eben nichtsverbreitest oder herunterlädtst(wozu streaming per Definition nicht zählt!). ;)
Nennt man das nicht auch Downstream. Liege ich da richtig?
Wenn ja, dann macht mich allerdings etwas stutzig. Und zwar, warum selbst Wicki als Vergleich auf das Hoch- und Herunterladen verweist:
Netze (Informatik)
In Computernetzen werden Daten, die vom lokalen Rechner zum entfernten Rechner transportiert werden als „upstream“ bezeichnet, die entgegengesetzte Richtung als „downstream“. Vergleiche auch Hoch- und Herunterladen.
Quelle: Stromabwärts und stromaufwärts ? Wikipedia
 
Ich hab bereits vor Monaten in der PCPr@xis das gleiche gelesen, mit den selben Argumenten.

Es ist sicherlich wieder eine Grauzone, über die bald entschieden wird. Und wie das Urteil ausfällt, wissen wir jetzt schon.
 
Ich hab bereits vor Monaten in der PCPr@xis das gleiche gelesen, mit den selben Argumenten.

Es ist sicherlich wieder eine Grauzone, über die bald entschieden wird. Und wie das Urteil ausfällt, wissen wir jetzt schon.

Wie fällt es denn aus?
Und ich glaube nicht, dass es sobald zu einem Urteil kommt, denn dazu müsste erstmal ein Anwalt eine ernsthafte Klage durchführen
 
AW: Anschauen von Streams auf Kino.to und CO ist legal!

Deshalb schrieb ich ja auch "temporär". Das ist nämlich in Sachen Download als Definition der große Unterschied. Wenn du nämlich Daten nur Temporär runterlädst, beispielsweise Internetcache, wo ja auch die Streams reingeladen werden, so zählt das per Definition nicht als Download und ist somit folglich auch nicht illegal.
Für Juristen ist der Internetcache nichts anderes als eine normal auf dem PC gespeicherte Datei. Die manchen da keinen großen Unterschied.
 
Wie fällt es denn aus?

Streams werden für illegal erklärt. Sicherlich auch verständlich, schließlich soll man für aktuelle Kinofilme ins Kino gehen und den Ticketpreis bezahlen und nicht Zuhause sich den Film mit der ganzen Familie for free ansehen.

Außerdem ist schon alleine das Abfilmen in den Kinos illegal.
 
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