Auch ich hoffe, dass Anno sich gut verkauft und dass es in einigen Jahren dann wieder einen Nachfolger geben kann.
Ich bin ein Fan der Anno-Reihe seit Anno 1602, aber wisst ihr wie ich auf das Spiel aufmerksam wurde? Ein Schulfreund hatte es mir empfohlen und ausgeliehen, ich weiß gar nicht mehr, ob er mir eine Original-CD gegeben hatte oder nicht, ist ja jetzt auch egal. Aber ich habe mir dann später das Spiel zum Vollpreis gekauft, obwohl ich es schon gespielt hatte, obwohl ich es mir vielleicht auch illegal hätte zugänglich machen können, einfach weil es ein verdammt gutes Spiel ist. Anschließend habe ich das Add-On gekauft, später Anno 1503 und dann Anno 1701 sogar zweimal, um es mit meiner Freundin spielen zu können.
Aber wer verleiht ein Spiel, das man nur drei mal installieren kann? Ja genau, (fast) niemand! Möglicherweise wäre ich nie Fan der Reihe geworden - egal wie gut das Spiel gewesen wäre - wenn es mir niemand ausgeliehen hätte. Ich hätte dann nie ein Anno-Spiel gekauft.
Die Frage ist: Verkauft sich ein Spiel besser, das durch Online-Aktivierung und Installationsbeschränkung oder ähnliche Maßnahmen geschützt wird?
Ich denke, das ist nicht der Fall.
Grund 1: Der Anreiz, sich das Spiel auf illegalem Wege zu besorgen, wird größer, auch wenn das dieses Verhalten nicht rechtfertigt oder entschuldigt.
Grund 2: Wer nicht bereit ist, den Vollpreis zu zahlen und das Spiel lieber gebraucht kauft, ist bestimmt nicht bereit, den Vollpreis zu zahlen, wenn man es nicht gebraucht kaufen kann. Der Satz ist durch seine logische Struktur so evident, wie ein Satz nur sein kann: Wenn X der Fall ist, dann ist X der Fall. Geht nicht anders.
Grund 3: Einige potenzielle Käufer werden abgeschreckt. Das sieht man auch hier im Forum, es haben ja einige geschrieben, dass sie Anno unter dieser Bedinung nicht kaufen werden. Kunsumverzicht ist das einzige wirklich effektive Mittel der Konsumenten. Aber wenn der große Verkaufserfolg dann ausbleibt, fürchte ich, wird der Publisher das so deuten: "Das Raubkopieren wird ja immer schlimmer!" Ich habe mir einige Spiele aus Protest auch nicht gekauft, z.B. GTA 4 (und natürlich auch nicht illegal beschafft).
Grund 4: Werbung und Tests in Zeitschriften sind nicht so effektive Werbemittel wie die Meinung eines Menschen, den man persönlich kennt und den man achtet: Wenn mir ein Kollege, Kommilitone, Schulfreund oder Freund von einem genialen Spiel erzählt, es mir ausleiht und ich selbst merke wie gut das Spiel ist, dann werde ich es wahrscheinlich kaufen, weil ich das Produkt kennengelernt habe und der Meinung bin, dass es sein Geld wert ist - wahrscheinlich kauft man dann auch den Nachfolger. Wenn ich nicht der Meinung bin, dass es das Geld wert ist, kaufe ich es nicht, aber zu denken, dass die Einschränkung des privaten Verleihens dazu führt, dass mehr Leute das Spiel zum Vollpreis kaufen, ist ein Fehlschluss. Die Beschränkung der Installationen auf 3 unterbindet effektiv den privaten Verleih, der meiner Auffassung nach auch nichts Illegales ist, und ein anderer kommt gar nicht in eine Situation, in der er das Spiel kennenlernt und aufgrund dessen entscheiden kann, ob er bereit ist für das Spiel den Vollpreis zu zahlen oder nicht.
Den Verleih finde ich nicht illegal, ich bin zwar nicht Eigentümer der geistigen Arbeit geworden, aber ich bin Eigentümer des Datenträgers, also der CD oder DVD und über die kann ich verfügen wie ich will. Ich habe nicht Herr der Ringe geschrieben, aber ich kann mein Herr-der-Ringe-Buch verleihen, wenn ich will. Ich besitzte zwar keine Patente an den Raffinessen meines Autos, aber ich kann mein Auto verleihen, wenn ich will. Und weder der Verleih meines Pkw noch der Verleih meiner Bücher ist illegal, und weder das eine noch das andere steht im Verdacht, illegal zu sein.
Unbegründet wäre es anzunehmen, dass derjenige sich einen Neuwagen kauft, nur weil er sich von mir kein Auto ausleihen kann.
Besonders deutlich wird es, wenn ich meine Spiele-DVD zerstöre und entsorge, das kann ich doch tun, auch ohne die Urheberrechte zu haben.
Würde mich dann der Softwareverlag wegen Vandalismus oder Vernichtung geistigen Eigentums anklagen? Wohl kaum und wenn es ihnen wichtig wäre, könnten sie ja unzerstörbare DVDs entwickeln oder so, statt dessen entwickeln sie unverleihbare DVDs.