Adblock-Streit: Springer-Verlag mit Erfolg gegen Umgehungsanleitung und Apps

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Seitdem Nutzer eines Werbeblockers von der Webseite Bild.de ausgesperrt werden, geht der Axel-Springer-Verlag rigoros gegen Möglichkeiten zur Umgehung dieser Blockade vor und kann dabei aktuell zwei Erfolge vorweisen: Zum Einen dürfen bestimmte Umgehungsanleitungen nicht veröffentlicht werden, zum Anderen gab es Verfügungen gegen zwei Mobil-Apps.

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Es wäre durchaus interessant zu erfahren, welche Begründung dort zugrunde liegt. Sonst klingt das irgendwie danach, dass die Richter einmal kostenlos in der Bild-Kantine essen durften *Sarkasmus aus*
 
heute ist ein schwarzer tag in der geschichte des internets.
zuerst kam ein mieserables csgo update, welches das spiel in einen unspielbaren zustand versetzt.
dann kam die nachricht zum BGH urteil wegen filesharing, laut dem man erstmal unter generalverdacht steht und die verweigerung der aussage bezüglich familie über bord geworfen wird.
und nun kommt der hochhausspringer-verlag mit so einer törrichten argumentation durch...
 
Irgendwie nur schlechte Nachrichten heute. Gestern war es ja recht schön mit den Nachrichten zu AMD und den neuen GPUs. Die Richter denken wohl jetzt stehen alle am Glühweinstand, ist ja schlimmer als in der Sommerpause.

Bin mir aber recht sicher das die Adblock-Apps dann eben in den inoffiziellen Appstores weiter verteilt werden.
 
Die Richter kamen demnach zu dem Schluss, dass die vorliegende Aussperrung von Adblock-Programmen eine wirksame technische Maßnahme zum Schutz urheberrechtlich geschützter Inhalte darstellt, deren Umgehung gemäß Paragraf 95a des Urheberrechtsschutzgesetzes ohne Zustimmung des Rechteinhabers nicht erlaubt ist.

Wer den Fehler findet;)

Ich würde ja den zuständigen Entwickler des Springer Verlags mal fragen wie wirksam die technische Maßnahme doch wirklich ist.
Wenn man mit ein paar klicks den Schutz aushebelt.
 
Bin zwar keiner der auf Bild.de gesurft ist, aber mir gefällt das Urteil gar nicht. Das kann das Ende der Adblocker bedeuten.
Andere Webseiten werden der BILD folgen, entweder zahlen (für fast keine Werbung) oder man kommt mit Blocker nicht mehr rein. Und jeder der Lösungen findet wird sofort verklagt :daumen2:

Zum Thema zahlen, das kommt nur in Frage wenn dann zu 100% die Werbung wegfällt. Zahlen und trotzdem Werbung bekommen ist ein No Go.
 
Ich würde ja den zuständigen Entwickler des Springer Verlags mal fragen wie wirksam die technische Maßnahme doch wirklich ist.
Wenn man mit ein paar klicks den Schutz aushebelt.

Zumal man ja mit den Editorfunktionen in Chromium und FF lästige Werbebanner auch manuell entfernen kann. Geht auch bei Bannern über Videos sehr gut.
 
Der Richter ist inkompetent. Ich komme aus dem facepalmen nicht mehr heraus. *Fassungslos*

Schon der zweite Schwachsinn den sich diese bescheuerten Richter hingegeben haben. Man kann nur hoffen das die betroffenen in Berufung gehen werden. Bin mal gespannt was bei dem Youtuber rauskommen wird. Jetzt sieht das garnicht so rosig aus.

CSS auf Video DVDs ist ein Kopierschutz.
Macrovision ist ein Kopierschutz.

AACS bzw. AACS+ (Bluray) ist ein Kopierschutz.


Aber doch keine Maßnahme um Werbeblocker zu sperren. :wall:

Das Urteil ist dermassen bescheuert das man wirklich die Kompetenz von diesem dämlichen Richter in Frage stellen muss.

Es ist also Urhberrechtsverletzung wenn man den Werbeblocker umgeht, da der Seiteninhalt dahinter Urheberrechtlich geschützt ist. Hat man keinen Werbeblocker und wird nicht geblockt und hat Werbung, ist das keine Urheberverletzung? Wie selten dämlich ist das? Ich hoffe wirklich inständig (!) das die betroffenen Firmen in Berufung gehen. Im Notfalls bis zum EuGH... wobei die Pappnasen dort wohl auch nicht ganz fähig sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oh was wird da nur "Sprecher" sagen, ich glaube da lag jemand falsch was die verfügbare Menge an Bewusstseinserweiternden Stoffen angeht. :motz:
 
Mich würd ma interessieren, wie es mit Werbung und mobilen Datenvolumen steht. regt mich immer derbe auf dem Handy auf, wenn 5 Popups geladen werden, für eine Zwischenseite.
 
von einem verlust, beim besuch dieses schandblattes im internet, zu sprechen wäre arg übertrieben aber es zeigt eine richtung auf welche mal wieder den leuten recht gibt, die macht (geld & einfluss) haben. zufällig bekommt dieser richter in überschaubarer zeit eine kleine spende ala benz oder villa...:schief:selbstverständlich anonym!
ich gebe sicher kein geld für information ( bei der bildzeitung kann man ja nicht mal ansatzweise von "objektiver" information sprechen ) aus. sobald ich bezahle um eine information zu bekommen ist die alles andere als objektiv! (selbst wenn ich nicht direkt für den inhalt zahle mache ich es indirekt das ich mit der werbung vollgespammt werde)

aber in zeiten wo sich die öffentlich rechtlichen es erlauben können neben der zwangsabgabe noch werbung zu bringen steuern wir steil ins mittelalter!:daumen2:

am arsch hängt der hammer...;)
 
ich gebe sicher kein geld für information ( bei der bildzeitung kann man ja nicht mal ansatzweise von "objektiver" information sprechen ) aus. sobald ich bezahle um eine information zu bekommen ist die alles andere als objektiv! (selbst wenn ich nicht direkt für den inhalt zahle mache ich es indirekt das ich mit der werbung vollgespammt werde)

Wenn du nicht zahlst, zahlt halt jemand anders. Die Werbeindustrie etwa, Konzerne, die Politik ... mMn sollte jeder, der Informationen beschafft, indem er zum Beispiel recherchiert oder Interviews führt, auch dafür angemessen bezahlt werden. Wer das nicht als Leistung anerkennt, soll diese Leistung auch nicht in Anspruch nehmen. Klar, die Bild ist Müll, gibt dennoch Leute, die das freiwillig lesen und das sogar wollen. Auch die beziehen anderer Leute Arbeit und können dafür ruhig Geld abdrücken.
 
Das ist schon irgendwie traurig aber stereotypisch für unser Rechtssystem. Zum einen wurde die Legitimität und das Recht auf Nutzung eines Adblockers bestätigt und zum anderen das die Umgehung von Maßnahmen welche diese Nutzung verhindern verboten. Die Frage die sich mir da noch stellt ist, ob es ein äquivalent zum umgehen von Kopierschutzmechanismen ist und ob die Wirksamkeit auch ausschlaggebend ist?

MfG
 
Sollen die Firmen halt in die Schweiz kommen und hier weiter machen. Mal ehrlich hat der Springerverlag wirklich das Gefühl er gewinnt übers Gericht ein branchenweites Problem, welches nur durch echte Innovation gewonnen werden kann? Schlussendlich kennt das Internet keine Landesgrenzen und im Ausland interessieren deutsche Gerichtsentscheide herzlich wenig. Wenn schon müsste der Branchenverband bei der WTO wegen Marktstörung klagen, denn wenn sie vor internationalen Gericht gewinnt, dann hat das wirklich eine Wirkung, dann kann kein Appstore Anbieter weltweit sich das leisten solche Apps noch anzubieten. Aber deutschen Hinterhofgericht interessiert weltweit wenig.

Selbst in Deutschland kann Adblock weiter machen, sie dürfen die App oder Plugin einfach nicht mit vorgefertigten Filter ausliefern. Dann muss man sich dann diese im nach hinein einfach von einem Russenserver etc. saugen. Wow, echt viel gewonnen.
 
Gibt es nicht eine technische Möglichkeit das Werbung "geladen" aber nicht angezeigt wird ? SpringerBild hatte dann seine Views und der Betrachter der Seite wird trotzdem nicht genervt.
 
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