News Switch-2-Mainboards: Reseller verkaufen Produktionseinheiten für etwa 100 Euro

PCGH_Jacky

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Die Switch 2 ist nicht einmal drei Wochen alt und schon jetzt sollen chinesische Reseller Boards des Handhelds erworben haben und für etwa 100 Euro verkaufen.

Was sagt die PCGH-X-Community zu Switch-2-Mainboards: Reseller verkaufen Produktionseinheiten für etwa 100 Euro

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PCGH schrieb:
Nintendo Japan ruft für eine Reparatur außerhalb der Garantie des Mainboards etwa 150 Euro auf. Somit läge die inoffizielle Variante bei etwa 100 Euro preislich im deutlich attraktiveren Bereich. Voraussetzung ist allerdings ein Drittanbieter-Service, der die Platine verbaut und die mögliche Nutzung einer komponentenbasierten ID-Verifikation durch Nintendo könnte nachträgliche Reparaturen erschweren.

Wenn der Drittanbieter nicht umsonst arbeitet, dann fährt man mit dem Nintendoangebot besser. Ich wußte garnicht, dass die auch außerhalb der Garantie noch reparieren, bis auf die driftenden Joycons natürlich.

Bei einem Jahr Garantie, die Nintendo bietet, ist das natürlich eine gute Sache und ein fairer Preis, wenn man den Händler nicht zur Gewährleistung breit schlagen konnte. Besser wäre natürlich, wenn Nintendo 2 Jahre oder mehr, Garantie bieten würde.

Für Leute, die selbst gerne basteln, ist das natürlich eine tolle Sache.
 
Bei einem Jahr Garantie, die Nintendo bietet, ist das natürlich eine gute Sache und ein fairer Preis, wenn man den Händler nicht zur Gewährleistung breit schlagen konnte. Besser wäre natürlich, wenn Nintendo 2 Jahre oder mehr, Garantie bieten würde.
Geht man zum Verkäufer, der einem das Gerät verkauft hat, und bezieht sich auf die zweijährige Garantie?
 
Na insofern Nintendo da dann nicht auch direkt den Bann Hammer schwingt, damit haut Nintendo liebend gerne und schnell um sich. Sei es Keys, Flash-Cards und sonst was.
 
Geht man zum Verkäufer, der einem das Gerät verkauft hat, und bezieht sich auf die zweijährige Garantie?

Das ist Gewährleistung, die wird vom Händler vergeben, für Garantie ist der Hersteller zuständig. Wenn die Gewährleistung die Garantiedauer überschreitet, dann darf der Händler den Spaß, in dem Fall 150€ bezahlen. Zum Glück für den Händler greift die Beweislastumkehr nur die ersten 12 Monate, danach muß der Kunde beweisen, dass der Fehler schon von Anfang an da war und das ist bei solch kleinen Beträgen quasi nicht möglich, es sei denn, es ist ein Seriendefekt.

Deshalb habe ich auch geschrieben: wenn man den Verkäufer nicht zur Gewährleistung breitschlagen konnte.
 
Das ist Gewährleistung, die wird vom Händler vergeben,

Ähm... nein, sowohl Händler als auch der Hersteller müssen so wie jeder andere mit Waren handelnde in Deutschland Gewährleistungsansprüche erfüllen. Der Kunde hat einen Anspruch gegenüber dem Händler und der Händler gegenüber dem Hersteller. Der Händler muss das "Problem" also nur an den Hersteller weiterreichen.

für Garantie ist der Hersteller zuständig.

Auch falsch. Garantie ist eine freiwillige Leistung. Wer die Garantie zusagt muss diese auch erfüllen, das kann sowohl der Händler als auch der Hersteller sein.

Wenn die Gewährleistung die Garantiedauer überschreitet, dann darf der Händler den Spaß, in dem Fall 150€ bezahlen.

Falsch... Wenn ein Gewährleistungsanspruch besteht, kann der Händler, wie oben bereits gesagt, beim Hersteller diesen geltend machen. Einzige Ausnahme: Es gibt einige wenige Konstellationen, bei denen der Händler dem Kunden einen längeren Gewährleistungsanspurch zugestehen muss als der Hersteller dem Händler.

Das wäre z.B. der Fall, wenn ein Schreiner für Dich nach individuellen Wünschen einen Schrank fertigt. Dann würden 5 Jahre Gewährleistung anfallen, der Schreiner hätte aber beim Holzhändler, bei dem er das Material für den Schrank gekauft hat, nur die "normalen" 2 Jahre Gewährleistung.

Zum Glück für den Händler greift die Beweislastumkehr nur die ersten 12 Monate, danach muß der Kunde beweisen, dass der Fehler schon von Anfang an da war und das ist bei solch kleinen Beträgen quasi nicht möglich, es sei denn, es ist ein Seriendefekt.

Das stimmt.
 
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