News Überwachung im Wohnraum: Nicht jede heimliche Videoaufnahme ist strafbar

PCGH-Redaktion

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Darf man in einer WG heimlich Kameras installieren und seine Mitbewohner filmen? Das OLG Hamm sagt: Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Was sagt die PCGH-X-Community zu Überwachung im Wohnraum: Nicht jede heimliche Videoaufnahme ist strafbar

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"In der Begründung heißt es, um die Strafbarkeit zu gewährleisten, müsse die Tat des heimlichen Filmens zum Erfolg führen, sprich: Die Aufnahmen müssen tatsächlich eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs beinhalten, etwa in Bezug auf Gesundheit, Sexualleben und Nacktheit sowie das Familienleben."

Merke: Wenn du eine versteckte Kamera des Vermieters entdeckst immer zuerst nackt davor rumlaufen bevor man Anzeige erstellt. :daumen:

Also manchmal kann man als Normalbürger die Juristen wirklich nicht nachvollziehen. Für mich wäre heimliches Filmen in meinen Wohnräumen (!) klar strafbar.
 
Zählt hier nicht auch das Recht am eigenen Bild? Wenn ich unerlaubt gefilmt oder fotografiert werde, kann ich dagegen doch auch juristisch vorgehen. Dabei ist es egal, wo ich mich befinde.
 
Das reine Filmen von Alltagstätigkeiten wie Lesen, Arbeiten, Kochen, Putzen und Schlafen bedeute noch keine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und sei somit auch nicht strafbar.
Sehr gut, dann kann der Staat demnächst in jeder Wohnung Kameras installieren und kontrollieren was jeder Menschen so konsumiert und wehe es ist nicht der ÖRR, dann fällt der Social Credit!!!111 :ugly:
 
Merke: Wenn du eine versteckte Kamera des Vermieters entdeckst immer zuerst nackt davor rumlaufen bevor man Anzeige erstellt. :daumen:
Sehr gut, dann kann der Staat demnächst in jeder Wohnung Kameras installieren und kontrollieren was jeder Menschen so konsumiert und wehe es ist nicht der ÖRR, dann fällt der Social Credit!!!111 :ugly:
Ironischerweise würde man als Nudist dann wohl öfter mal dem Vorwurf ausgesetzt sein, dass man wohl was zu verbergen hätte.
 
Sehr gut, dann kann der Staat demnächst in jeder Wohnung Kameras installieren und kontrollieren was jeder Menschen so konsumiert und wehe es ist nicht der ÖRR, dann fällt der Social Credit!!!111 :ugly:
Und man kann endlich mit Drohnen über Grundstücke fliegen und in Fenster filmen, solange niemand FKK betreibt.
\o/

(ich kann die Einschränkung des OLG zum höchstpersönlichen Lebensbereichs in keinster Weise nachvollziehen. Ich selbst entscheide, was ich in meinen vier Wänden mache, ob ich nackt rumlaufe, mich auspeitsche, Pr0nos schaue, Sex-spielzeug designe oder erotische Kleidung entwerfen, Mangas zeichne, eine Orgie veranstalte, Blumen züchte, mit Gothic-Klamotten rumlaufe, in einem Sarg schlafe, (erotische) Literatur lese oder sonst-was mache. Das hat keinen was anzugehen und jedes ungefragte eindringen und beobachten ist eine Verletzung meines hoheitlichen Persönlichkeits- und Schutzraumes)
 
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Das Urteil bezieht sich auf eine WG! Und es war wohl nicht der Vermieter, welcher die Kamera(s) installierte, sondern ein weiterer Mitbewohner der WG. Daher wage ich zu bezweifeln (ohne dabei Jurist zu sein....), das sich daraus ein "Freibrief" für Vermieter oder andere Personen ergibt.
 
Das Urteil bezieht sich auf eine WG! Und es war wohl nicht der Vermieter, welcher die Kamera(s) installierte, sondern ein weiterer Mitbewohner der WG. Daher wage ich zu bezweifeln (ohne dabei Jurist zu sein....), das sich daraus ein "Freibrief" für Vermieter oder andere Personen ergibt.
Ja, das mit der WG habe ich verstanden.
Bleibt die Frage, wo die Kamera versteckt wurde. In den Gemeinschaftsräumen oder im privaten (Schlaf)zimmer?
Ich gehe mal davon aus, dass Toilette und Bad absolut tabu sind, was Privatsphäre und Nacktheit angeht.

Wenn das in der Küche war und sich nur unter den zusammenwohnenden abspielte, kann ich noch halbwegs mitgehen. Aber auch dann ist das eine unglaubliche Beleidigung und Hintergehung der Vertrauensbasis.
 
Das Urteil bezieht sich auf eine WG! Und es war wohl nicht der Vermieter, welcher die Kamera(s) installierte, sondern ein weiterer Mitbewohner der WG. Daher wage ich zu bezweifeln (ohne dabei Jurist zu sein....), das sich daraus ein "Freibrief" für Vermieter oder andere Personen ergibt.

Der Freispruch erfolgt aber nicht auf der Grundlage, dass der Mitbewohner einer WG (Sonder-)Rechte hätte, Filmverbote zu umgehen, sondern das Gericht stellt darauf ab, dass die Gefilmten prinzipiell keinen Schutz vor Aufnahmen von Alltagstätigkeiten in ihren eigenen vier Wänden haben und auch nicht vor missglückten Versuchen, das privateste Lebensumfeld zu filmen. Mieter könnten gegenüber Vermietern eventuell aufgrund weiterer Regeln besonderen Schutz genießen (zumindest hätten sie das Recht, eine Kamera in der gemieteten Wohnung abzubauen). Aber zumindest auf Gäste in Privatwohnungen, dazu zählt sowohl ein Besuch bei anderen als auch eine Air-BnB-Vermietung, scheint mit dieses Urteil übertragbar zu sein.

Man beachte hierbei auch die implizierte Beweislastumkehr: Während die Installation einer Kamera sehr einfach zu belegen ist, ist die "geglückte Aufnahme" praktisch nicht nachweisbar, sofern nicht auf einem Speichermedium in der Kamera selbst aufgezeichnet wurde. Wer also im Urlaub eine Kamera in der Toilette, an der Schlafzimmerdecke oder in der Dusche entdeckt, kann nichts dagegen machen und muss diese dulden. Der Installierende kann sich immer darauf berufen, dass die bei Anwesenheit nackter Personen gar nicht an wäre, sondern z.B. nur dazu dient, während Abwesenheit nach Ungeziefer Ausschau zu halten. Dass er in Wirklichkeit spannt, müsste man erst anhand geglückter Aufzeichnungen nachweisen, die derjenige am anderen Ende des Streams aber sonst wo gesichert haben kann.
 
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