Diablo 3 Auktionshaus: Kommentar zur Rechtslage bei virtuellen Gegenständen und zu den AGB

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Diablo 3 Auktionshaus: Kommentar zur Rechtslage bei virtuellen Gegenständen und zu den AGB

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Diablo 3 Auktionshaus: Kommentar zur Rechtslage bei virtuellen Gegenständen und zu den AGB

Ich frage mich, ob Rechtsfälle wie beschrieben überhaupt durch die aktuelle Gesetzlegung abgedeckt werden können.

Zumindest scheint mir der Käuferschutz nicht ausreichend zu sein und wie im Artikel beschrieben gibt es auch keine Gerichtsurteile, auf welche man sich berufen könnte.

Grade im Falle einer kompletten Accountsperre, wo im Fall von Blizzard nicht nur die D3-, sondern auch weitere Lizenzen betroffen wären, finde ich das sehr heikel und ich glaube kaum, dass eine solche Massnahme resp. die AGB vor Gericht standhalten würde - ggf. selbst mit der heutigen Gesetzeslage.

Dennoch muss man davon ausgehen, dass in der Vergangenheit solche Sperren durchgeführt wurden; imo zu Unrecht.
Auf alle Fälle sollte die Politik, auch hier in der Schweiz, definitiv aktiv werden. Die einzige Chance, die ich aktuell sähe, zu meinem Recht zu kommen, wäre die Verbraucherzentrale.
Auf dem Rechtsweg hätte ich als Individuum nur schon aus finanziellen Gründen aktuell keinen Stich.
 
Diablo 3 Auktionshaus: Kommentar zur Rechtslage bei virtuellen Gegenständen und zu den AGB

Sind es Eltern, deren minderjähriger Sohn mal für 250 Euro einen legendäres Schwert erworben hat

Vater: Hey kleiner, wofür hast du bitte schön 250€ ausgegeben?
Sohn: Ich hab mir ein legendäres Schwert gekauft, damit kam ich bei meinem PC-Spiel einen Akt weiter.

Supernanny muss einschreiten, die Situation eskaliert.^^


Also mal im ernst, bei mir liegt D3 auch schon längere Zeit flach, solange bis bessere Items per patch gedroppt werden. Auf diese AH-Sülze (egal ob Gold oder Echtgeld) hab ich kein Bock.
 
AW: Diablo 3 Auktionshaus: Kommentar zur Rechtslage bei virtuellen Gegenständen und zu den AGB

Interessant fände ich was das Finanzamt zu Erträgen aus dem Auktionshaus sagt. Einzelne Verkäufe werden zwar wohl keine Thema sein und auch niemanden interessieren. Aber man könnte doch theoretisch durch häufiges Verkaufen über das Auktionshaus und einem daraus entstehendem regelmässigem Einkommen auch als gewerblich Tätiger betrachtet werden.

Alleine aufgrund der vielen offenen Rechtsfragen, würde ich das D3 Auktionshaus meiden wo es nur geht. Zumal die Provison die sie sich in Summe genehmigen, einfach unverschämt teuer ist.
 
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Jepp das Steuerrecht sowie das Eigentumverhältnis wäre mal interessant. Deren Gebühren sind ja auch völlig überzogen, wobei bei der Masse der Nutzer sichlerlich auch Paypal noch dazu käme
 
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In dem Punkt der Steuern dürfte das doch in eine ähnliche Richtung gehen wie Ebay. Wobei ich nicht weiß wo hier die konkrete Grenze liegt. Das Problem ist halt nur die ungeklärte Frage was den nun genau ein virtueller Gegenstand ist, bzw. wem er gehört und wie man das "zufällige" droppen einordnet. Aber in Rechtsfragen bewege ich mich im allgemeinen auf eher dünnem Eis.

Aber egal wie mans sieht, ich halt den ganzen kommerziellen verkauf von virtuellen Gütern für dämlich, egal ob über DIII selbst oder Ebay und co. Die Idee ist ja letztlich nicht neu, nur das man hier eben alles direkt über die Plattform regelt, nicht zum Teil extern. Und ob der Verkäufer nun 30% abdrücken muss oder nicht ist allenfalls eine Frage des effektiven Wertschöpfens, denn wirklich Geld eingesetzt hat er ja nicht und selbst bei Abgaben von 99% an Blizzard, hätte er immer noch Gewinn gemacht. Der wirklich dumme ist aus meiner Sicht eigentlich der Käufer, ich kanns jedenfalls nicht nachvollziehen wie man für sowas auch nur 1€ ausgeben kann oder wie überhaupt ein solcher Markt existiert. Allein das Blizzard auf die Idee kommt ein solche Auktionshaus auf die Beine zu stellen zeigt, dass es doch zumindest einen beachtbaren Markt darstellt. Verrückte Welt.
 
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Aber man könnte doch theoretisch durch häufiges Verkaufen über das Auktionshaus und einem daraus entstehendem regelmässigem Einkommen auch als gewerblich Tätiger betrachtet werden.
Zumindest in der Schweiz ist es so, dass man als Unternehmen (wozu auch das regelmässige Verkaufen als Privatperson in Auktionshäusern zählt) ab einem Umsatz v. 100'000.- CHF steuerpflichtig wird.
Dazu wäre dann doch einiges an Zeitaufwand für Farmen nötig ;)
 
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Wer sich näher mit dem Thema beschäftigen will, sollte zur kommenden PCGH-Ausgabe greifen. Dort ist ein ausführlicher Artikel zu diesem Themenfeld drin. Das Thema virtuelle Güter (sowie Accounts) ist aktuell bestenfalls Stoff für Doktorarbeiten, weswegen der Artikel nochmals "verträglicher" für die Allgemeinheit erscheinen dürfte. ;) Die PCGH-Ausgabe ist zu dem billiger. :D
 
AW: Diablo 3 Auktionshaus: Kommentar zur Rechtslage bei virtuellen Gegenständen und zu den AGB

Interessant fände ich was das Finanzamt zu Erträgen aus dem Auktionshaus sagt. Einzelne Verkäufe werden zwar wohl keine Thema sein und auch niemanden interessieren. Aber man könnte doch theoretisch durch häufiges Verkaufen über das Auktionshaus und einem daraus entstehendem regelmässigem Einkommen auch als gewerblich Tätiger betrachtet werden.

Alleine aufgrund der vielen offenen Rechtsfragen, würde ich das D3 Auktionshaus meiden wo es nur geht. Zumal die Provison die sie sich in Summe genehmigen, einfach unverschämt teuer ist.

Das Klügste ist, wenn man bei seinem eigenen Finanzsachbearbeiter nachfragt. Denn jedes FInanzamt evtl. sogar jeder Beamte legt das Stuergesetz anders aus, während bswp. in Berlin ein Monatsumsatz von 100€ schon als gewerblich und somit steuerpflichtig angesehen wird, könnte der Kollege in Düsseldorf selbst bei einem höheren Umsatz den Fall noch als Privat/Gelegenheitsverkäufer durchgehen lassen.

Eine allgemeine Aussage zu der Thematik ist nicht möglich.
 
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Und ob der Verkäufer nun 30% abdrücken muss oder nicht ist allenfalls eine Frage des effektiven Wertschöpfens, denn wirklich Geld eingesetzt hat er ja nicht und selbst bei Abgaben von 99% an Blizzard, hätte er immer noch Gewinn gemacht.

so ganz stimmt es ja nicht da der pc ja auch im laufenden betrieb kosten verursacht.
wenn jemand das machen sollte um geld damit zu verdienen kommen dort diverse faktoren hinzu die man mit einberechnen müsste.
die kosten die durch den laufenden pc entstehen, strom und hardwareverschleiss.
dann damit es einem auch wirklich was bringt wie lange brauch ich um irgendwas von wert zu erhalten.
umrechnung dann wie wäre sozusagen dann mein stundenlohn.
also von gewinn kannste erst reden wenn du alle kosten davon abziehst, ich finde die 30 % dann schon etwas sehr übertrieben und steht wohl weniger in relation zu den erbrachten leistungen die von ihnen dann durchgeführt werden.
meines erachtens für einen erfolgreichen verkauf eines gegenstandes 5 % wären da eher am wert der erbrachten leistung und 10 % zum auszahlen der summe.
wie im artikel erwähnt worden ist bauen die sich eine monopol stellung aus und versuchen halt es nach ihrem gusto zu diktieren.

ich spiele selber nicht diablo 3 aber das thema wird sicherlich für die zukunft interessant sein, da es sicherlich noch so manch ein gericht fordern wird.
 
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Dazu wäre dann doch einiges an Zeitaufwand für Farmen nötig ;)

Dass man damit wohl auch nur schwer seinen Lebensunterhalt finanzieren kann, dürfte eh klar sein. Genug Verrückte die sich mit ihrem Zockerhobby aber eventuell motiviert fühlen, noch ein wenig dabei zu verdienen, könnten jedoch genug Ehrgeiz und Motivation aufbringen.

Also obliegt es mal wieder der deutschen Bürokratenwillkür, was Sache ist bis irgendwann mal ein Gericht ein Urteil in die Richtung fällt :daumen:
 
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Dazu kommt noch das der Drop vom jeweiligen Monster und somit der "Gewinn" im Auktionshaus nicht fest ist sondern zufällig. Sprich ich kann nicht wirklich beeinflussen (dazu zählt nicht +Magicfind) durch Können, welches Items und somit welchen Wert in Echtgeld ich erhalte. Somit ist das ein Glückspiel und missfällt dem Staat da er da spezielle Auflagen hat, die er aber hier nicht anwendet da Blizzard in einer Grauzone agiert.
 
AW: Diablo 3 Auktionshaus: Kommentar zur Rechtslage bei virtuellen Gegenständen und zu den AGB

Ich finde die Rechtsdikussion doch recht fragwürdig.
Angenommen ich kaufe ein virtuelles Schwert für reales Geld.
Ich habe einen Besitz erworben und das Finanzamt hält die Hand auf.

Wenn mich nun einer im Spiel niedermetzelt und mir das Schwert abnimmt....
Welche Folgen ergeben sich daraus?
Kann ich den Täter wegen schweren Raubes drankriegen?
Kann ich das beim Finanzamt als außerordentliche Aufwände steuermindernd geltend machen?
 
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