14 Tägiges Rückgaberecht

chlorum

PC-Selbstbauer(in)
14 Tägiges Rückgaberecht

Heyho,
ich habe mal wieder eine Frage bezüglich dem Rückgaberecht bei Grafikkarten.
Habe eben eine zeit lang gegoogelt und festgestellt das die Meinungen doch immer wieder auseinander gehen, vor allem bei benutzter und unbenutzter Grafikkarte.
Ich weis das man ein 14 Tägiges Rückgaberecht beim Online kauf hat, aber bekommt man auch eine volle Kostenrückerstattung wenn die Graka mal in Betrieb war aber keine sichtbaren Gebrauchspuren dran sind?
Würde mich mal Interessieren :-)

mfg Chlor
 
AW: 14 Tägiges Rückgaberecht

Wie schon erwähnt ist es natürlich möglich die Ware zurückzuschicken. Natürlich sollte alles im Top Zustand sein, wie zb die Verpackung auch. Macht keinen guten Eindruck wenn die Packung wie Hulk oder Dirty Harry geöffnet wird. Übertreiben sollte man es auch nicht da man schnell auf der Blacklist landet.
 
AW: 14 Tägiges Rückgaberecht

Wie schon erwähnt ist es natürlich möglich die Ware zurückzuschicken. Natürlich sollte alles im Top Zustand sein, wie zb die Verpackung auch. Macht keinen guten Eindruck wenn die Packung wie Hulk oder Dirty Harry geöffnet wird. Übertreiben sollte man es auch nicht da man schnell auf der Blacklist landet.

Verpackungen werden bei mir immer ordentlich geöffnet, die meisten sind ja auch schön anzusehen ;)
 
AW: 14 Tägiges Rückgaberecht

Wenn die Ware beschädigt ist kann der Verkäufer dir den entstandenen Schaden/Wertverlust in Rechnung stellen ;)
 
AW: 14 Tägiges Rückgaberecht

Wie schon erwähnt ist es natürlich möglich die Ware zurückzuschicken. Natürlich sollte alles im Top Zustand sein, wie zb die Verpackung auch. Macht keinen guten Eindruck wenn die Packung wie Hulk oder Dirty Harry geöffnet wird. Übertreiben sollte man es auch nicht da man schnell auf der Blacklist landet.
Wer öffnet denn bitte seine Pakete mit einer Magnum? :ugly:
 
Der Zustand der Verpackung ist egal, da sie nicht Gegenstand des Kaufvertrages ist. Du kaufst die Karte und nicht die Verpackung. Aber wie schon gesagt wenn die Karte innerhalb der ersten 14 Tage schon ramponiert ist kann dir der Wertverlust in Rechnung gestellt werden.. Also wenn die Karte Spuren aufweist die darauf schließen lassen, das sie nicht von dem üblichen Gebrauch wie ein und Ausbau der Karte stammen... 357 BGB ist das glaube ich, bin am Handy sry
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: 14 Tägiges Rückgaberecht

steht im § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen..............

Widerruft ein Verbraucher fristgemäß einen Fernabsatzvertrag, so muss er Nutzungsersatz leisten, wenn er die Ware auf eine Art und Weise „geprüft“ hat, die mit den Grundsätzen des BGB unvereinbar ist (vgl. EuGH, Urteil vom 03.09.2009, Az.: C-489/07). Ob die Nutzung bzw. Prüfung mit den Grundsätzen des BGB vereinbar ist, ist immer eine Frage des Einzelfalls.


bedeutet so viel , hast du die Sache in dem Fall die Grafikkarte getestet und anders ausprobiert , als du das im Laden hättest tun können, kann der Verkäufer von dir ein Nutzungsersatz vordern ... wie hoch der ist , ist auslegungsache und muss individuell geprüft werden....


Wenn man von einer Grafikkarten Nutzungsdauer eines durchschnittlichen Computerspielers von 3 Jahren ausgeht und deine Grafikkarte kostet 300 Euro und du die Grafikkarte 10 tage getestet hast,
kannst du davon ausgehen das du einen Abschlag vom Kaufpreis in Höhe von 2,74 € machen musst, wenn der Händler wirklich so etwas verlangt.(Falls der Händler dir das Nachweisen kann)
Wird wahrscheinlich nie einer machen weil nen Rechtsstreit, um das vielfache teurer ist als diese 2,74 €.

Die Rechnung dazu :

Gesamtkosten
--------------------------------------------------- x Nutzungsdauer
Durchschnittliche Nutzungsdauer

300 €
-------------------------------------------------- x 10 Tage
1095 Tage
 
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