Rückgaberecht im Playstation Store: Australisches Gericht verurteilt Sony zu hoher Strafzahlung

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Sony muss in Australien eine saftige Geldstrafe zahlen. Umgerechnet 2,16 Millionen Euro kommen auf das Unternehmen zu. Hintergrund sind die Rückerstattungsrichtlinien für digitale Käufe im Playstation Store, die gegen das australische Verbraucherrecht verstoßen.

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Es wäre interessant zu erfahren um welches Spiel es dabei ging. Fehler bei komplexer Software sind ja schon eine kompliziert Sache. Geht es hier um ein Anthem oder Control, die massive Probleme hatten? Oder doch nur irgendein kleiner Fehler, das man eine Quest in einem Spiel nicht beenden kann?
Allgemein bin ich dafür, dass die Rechte der Käufer Nutzerlinz-Inhabers von Software (also auch Spielen) massiv gestärkt werden. Insbesondere bei Konsolenspielen sind massive Fehler inakzeptabel, da jede Konsole gleich ist und man das Spiel vor Veröffentlichung problemlos testen kann.
 
Wobei es ein solches Gewährleistungspflicht in Deutschland doch auch gibt, dass der Händler nachbessern oder den Kaufpreis erstatten muss.
 
Sony hat 2019 einen Geschäftsgewinn von 7,3 Milliarden Euro, und da nennt ihr so eine popelige Strafe satt? Das bezahlen die aus der Kaffeekasse ...

Ja das stimmt. Ein Strafzahlung sollte immer in Relation zum Wert des Unternehmens stehen und da fallen die 2 Mille echt nicht ins Gewicht. Klingt daher nach ekliger Clickbaitnews, sehr gutes Bild-Niveau PCGH.
 
Wobei es ein solches Gewährleistungspflicht in Deutschland doch auch gibt, dass der Händler nachbessern oder den Kaufpreis erstatten muss.

Es hat sich hier noch keiner damit so genau auseinander gesetzt. Du brauchst einen Fachanwalt der total euphorisch ist sowas durch zu setzen, jedoch wird es meist wegen einem zu geringen Wert dann doch lieber fallen gelassen weil es einfach nich in relation steht
 
Ja das stimmt. Ein Strafzahlung sollte immer in Relation zum Wert des Unternehmens stehen und da fallen die 2 Mille echt nicht ins Gewicht. Klingt daher nach ekliger Clickbaitnews, sehr gutes Bild-Niveau PCGH.

Wie mit sovielen Dingen. Was würde ich jubeln wenn die verdammten Strafzettel fürs zu schnell fahren mal an das Einkommen gekoppelt werden würden ...(ich weiß, völlig anderes Thema :D)

Aber eine Stafe sollte halt iwo im Verhältnis zum Vergehen bestehen. Ob die 2 Mio jetzt angebracht sind, weiß ich nicht, aber viel ist das für solche Unternehmen wirklich nicht.

Fragt mal VW, die haben satte und hohe Strafen im (bald) zweistelligem Milliardenbereich.
 
in frankreich hat doch steam den prozess verloren und wollte einspruch einlegen und vors eugh ziehen.
gabs da wieder relevante news? laut google news find ich nichts, lediglich das account verkauf verboten sei.
 
Bei Software wird das aber immer ausgehebelt mit Hilfe von Lizenzvereinbarungen, von wegen "Die Software ist halt wie sie ist", oder es wird zumindest versucht.

Dürfte unwirksam sein, man kann bestimmte Dinge nicht ausscließen. Die Frage ist immer, ob man es durchziehen möchte..

Sony hat 2019 einen Geschäftsgewinn von 7,3 Milliarden Euro, und da nennt ihr so eine popelige Strafe satt? Das bezahlen die aus der Kaffeekasse ...

Die Strafe steht im Verhältnis zum Vergehen und da muß man schon sagen, dass sie recht hoch ist.
 
in frankreich hat doch steam den prozess verloren und wollte einspruch einlegen und vors eugh ziehen.
gabs da wieder relevante news? laut google news find ich nichts, lediglich das account verkauf verboten sei.

Nein, aber du kannst davon ausgehen dass das noch eine ganze Weile dauern wird, ich schätze mal mind. 2-3 Jahre.
 
Ich hatte einen ganz ähnlichen Fall mit Battle.net:
Mir wurde zuerst die Rückgabe von Call of Duty Modern Warfare 2019 gänzlich verweigert*. Nachdem ich weiter reklamiert habe, konnte ich es "zurück geben": es wurde in Blizzard-Guthaben umgewandelt, die Rückerstattung in realem Geld wurde aber weiterhin verweigert**.

Wenn sich da noch mehrere Fälle finden, die eine Beschwerde beim Verbraucherschutz einlegen möchten, kann man mir gerne eine PM schicken. Ich war bisher zu faul. Aber wenn sich mehrere beschweren, hats vielleicht eine Wirkung.


Ich habe oben einen Teil mit * ausgelagert, den ich der Vollständigkeit halber nicht weglassen will, der die meisten Leser aber langweilt:
*: Die Rückgabe wurde mit der Argumentation verweigert, ich hätte das Spiel bereits 3 Stunden gespielt und die Rückgabe wäre nur innerhalb der ersten 48 Stunden möglich, wenn das Spiel weniger als 2 Stunden gespielt wurde. Ich habe dies damit gekontert,
- dass ich das Spiel keine einzige Minute gespielt habe, sondern nur im Menü versucht habe, es zum Laufen zu bekommen.
- ich wegen dem technischen Mangel an den Support von Activision verwiesen wurde, der wegen Feiertagen erst nach einer Woche geantwortet hat.
Im Übrigen mit den üblichen Standardantworten, die bei jedem Fehler als Lösung angepriesen werden (updaten Sie Ihre Treiber, installieren sie das Spiel neu, versuchen Sie die interne Scan-Option), ohne sich mit dem konkreten Fehler auseinander zu setzen.
Daraufhin wurde mir die Rückgabe doch noch angeboten, allerdings nur in Form von virtuellem Blizzard-Guthaben.

In Deutschland wird das 14-tägige Rückgaberecht wegen Nichtgefallen bei Online-Käufen im Falle von Software/Musik/Filmen eingeschränkt, weil einerseits verhindert werden will, dass ein Unterhaltungsmedium in dieser Zeitspanne konsumiert und danach zurückgegeben wird und weil es andererseits oft nicht möglich ist, die Kopie wieder nachhaltig vom Nutzer-PC zu entfernen.
Der SP-Teil eines handelsüblichen CoDs ist in der Regel in 6 Stunden durch, weshalb eine Rücknahmeverweigerung nach 2 Stunden Spielzeit durchaus verständlich ist. Die Unfähigkeit, die Kopie wieder vom Nutzer-PC zu entfernen (bzw. in diesem Fall unbrauchbar zu machen), liegt in diesem Fall in keinster Weise vor, da Blizzard den Start einfach verhindern und die Lizenz wieder entziehen kann.

In meinem konkreten Fall kann man nicht sagen, ich hätte das Spiel bereits konsumiert, da ich über das Menü gar nicht heraus gekommen bin. Dies sollte auch seitens der Betreiber ersichtlich sein, da die Spielstände und Statistiken online gespeichert werden; in jedem Fall ist es anhand der Spielstände ablesbar, die lokal auf meinem PC gespeichert sind.
Auch liegt in meinem Fall eigentlich keine Rückgabe wegen Nichtgefallens vor, sondern die Auslieferung einer fehlerhaften Ware, also ein technischer Mangel am verkauften Produkt, bei der eine Rückgabefrist im Rahmen der Gewährleistungspflicht seitens des Händlers gelten müsste. (halbes Jahr? ganzes Jahr?)

**: Blizzard hat darauf verwiesen, dass eine Rückgabe nur in Form der Währung erfolgen kann, in der das Spiel auch gekauft wurde. Nun bietet Blizzard aber keine normalen Überweisungen an, oder einen Laden, in dem man mit Bargeld bezahlen kann, sondern ausschließlich Blizzard-Guthaben, Kreditkartenzahlung und PayPal.
- Mit der Firma Paypal möchte ich mich aufgrund schlechter Erfahrungen nicht einlassen. Ich kann als Konsument meines Erachtens auch nicht dazu gezwungen werden, meine Daten mit Drittfirmen zu teilen oder gar diesen eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
- Kreditkarte habe und möchte ich keine. Auch hier kann ich meiner Meinung nach nicht dazu gezwungen werden, mit diesem Zahlungsmittel zu bezahlen, da es in der Regel nicht Gebührenfrei ist. Ich mag da falsch informiert sein, aber soweit ich weiß muss ein Online-Shop mindestens ein nicht gebührenbehaftetes Zahlungsmittel anbieten.
- Blizzard-Guthaben ist also die einzige akzeptable Zahlungsmethode, die bleibt. Dieses bekommt man durch Blizzard-GuthabenKarten im Supermarkt, auf deren Rückseite auch steht, dass die Rückgabe nach Aktivierung an der Kasse nicht mehr möglich ist, was ich auch schon für nicht rechtens halte, wenn z.B. der Guthabencode nicht funktionieren sollte.
Auch hier sehe ich einen für den Verbraucherschutz relevanten Punkt, da wenn, wie in meinem Falle, Guthaben extra für ein Spiel gekauft wurde und dies zur notwendigen Erwerbsreihenfolge des Spiels gehört, die Rückerstattung des Kaufpreises verweigert wird.

Zusammengefasst denke ich, Blizzard untergräbt hier an diversen Stellen das deutsche Rückgaberecht, die deutsche Gewährleistungspflicht und die Verbraucherrechte, die eine Rückerstattung des Kaufpreises nach mehrmaligen nicht erfolgreichen Nachbesserungsversuchen versichern.
Ich muss dazu aber auch sagen, dass ich kein Jurist bin und das nur meine Laienhafte Einschätzung ist.
 
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