Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Urteil gegen Bestandsdatenabfrage: Gesetzgeber muss Regelung erneut überabeiten
Der Gesetzgeber muss die Regelung zur Bestandsdatenabfrage erneut überarbeiten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe machte in seinem Entscheid klar, dass die Daten nur bei konkreten Gefahren oder einem konkreten Anfangsverdacht erhoben werden dürfen.
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