Urteil gegen Bestandsdatenabfrage: Gesetzgeber muss Regelung erneut überabeiten

PCGH-Redaktion

Kommentar-System
Teammitglied
Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Urteil gegen Bestandsdatenabfrage: Gesetzgeber muss Regelung erneut überabeiten

Der Gesetzgeber muss die Regelung zur Bestandsdatenabfrage erneut überarbeiten. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe machte in seinem Entscheid klar, dass die Daten nur bei konkreten Gefahren oder einem konkreten Anfangsverdacht erhoben werden dürfen.

Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und nicht im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt.

lastpost-right.png
Zurück zum Artikel: Urteil gegen Bestandsdatenabfrage: Gesetzgeber muss Regelung erneut überabeiten
 
Lustig, da wird sogar die Datenerhebung ohne konkretem Anfangsverdacht erneut verboten aber sonst darf die Polizei auf alle artfremden Daten zugreifen, wie es ihr gerade Spaß macht:
Bayern: Polizei greift vermehrt auf Corona-Kontaktlisten zu - Golem.de

Da wird man dann nur wegen solch nutzloser Listen zum Verdächtigen bei einem Rauschgiftdelikt oder einem Diebstahl.
Mal sehen, wann der erste behördliche Missbrauch der Corona-Warn App bekannt wird. Wege lassen sich auch dort finden.
 
Zurück