WikiLeaks: Assange verliert Botschaftsasyl und wird festgenommen

Und bis das geschieht vergehen vorher auch nochmal 20+ Jahre.
Ist ja nicht so, dass alle am nächsten Tag hingerichtet werden.

Erst einmal müssen sie jemanden finden, der ihnen noch die nötigen Medikamente für die Todespritze liefert. Das machen viele Konzerne aus ethischen Gründen bekanntlich nicht mehr und in den USA selbst scheint die chemisch-pharmazeutische Industrie auch nicht mehr so ganz auf der Höhe zu sein. Oder hat sich voll auf Opioide für die Volksversuchtung umgestellt. Am Ende müssen sie das Zeug noch aus China importieren; mit 160% US-Importzoll und 40% chinesischem Exportzoll drauf. :lol:

Aber Trump hat natürlich auch dafür längst eine Lösung präsentiert: Inzwischen kann man sich in den USA an ungesunder Ernährung sterben, bevor man einen verbindlichen Termin für die eigene Hinrichtung hat. Trump bestellt den Todeskandidaten einfach Gefängniskost bei McDonalds und die Sache läuft. Wer vorsichtig speist, hat noch Chance auf Revision. :schief:
 
Wobei er auch einfach erschossen werden kann, so wie es sonst auch täglich passiert.
 
Ach gottchen. blühende Fantasie hier wieder. Für die Sachen, die ihm vorgeworfen werden könnten steht die Todesstrafe gar nicht zur Debatte.
 
Ach gottchen. blühende Fantasie hier wieder. Für die Sachen, die ihm vorgeworfen werden könnten steht die Todesstrafe gar nicht zur Debatte.

Seltsam, warum wird es dann explizit zur Auslieferungsbedingung gemacht, dass die Todesstrafe außen vor bleiben muss? Wenn sie doch gar nicht zur Debatte steht?
Was übrigens per se Unsinn ist, denn in den USA ist für Verrat durchaus die Todesstrafe möglich.

Dass Assange vermutlich nicht deswegen zum Tode verurteilt werden dürfte, weil er Manning unterstützt hat, der/die ebenfalls nicht zum Tode verurteilt wurde, sehe ich genauso, aber in solchen Fragen geht es immer um den grundsätzlichen Ausschluss der Option. Und unter der erratischen Regierung eines Donald Trump würde ich mich nicht allein auf Wahrscheinlichkeiten verlassen ...
 
Interessant auch, dass die Tagesschau wiedermal einen nicht unwichtigen Teil verschweigt.
Aber was red‘ ich, wer sowas konsumiert, sollte sowas wissen!
 
Seltsam, warum wird es dann explizit zur Auslieferungsbedingung gemacht, dass die Todesstrafe außen vor bleiben muss? Wenn sie doch gar nicht zur Debatte steht?
Was übrigens per se Unsinn ist, denn in den USA ist für Verrat durchaus die Todesstrafe möglich.

Dass Assange vermutlich nicht deswegen zum Tode verurteilt werden dürfte, weil er Manning unterstützt hat, der/die ebenfalls nicht zum Tode verurteilt wurde, sehe ich genauso, aber in solchen Fragen geht es immer um den grundsätzlichen Ausschluss der Option. Und unter der erratischen Regierung eines Donald Trump würde ich mich nicht allein auf Wahrscheinlichkeiten verlassen ...

Ich denke das ist ein Standard Prozedere bei Auslieferungen, da ohne solch eine Negierung die Abschiebung aus humanitären Gründen nicht erfolgen dürfte.

MfG
 
Alles ist einfach falsch, ... bis es auf den Tisch liegt oder ausgesprochen wird!
Problem dabei; Bis zu diesem Zeitpunkt wurden schon jede Menge Meinungen manipuliert, ... Weglassen, Wortwahl, Informationsauswahl z.B. sind einige Waffen die ARD ins Feld führt.
Jeden einzelnen Tag prügeln sie so auf Köpfe ein, bei sehr vielen, ihr ganzes Leben lang!
Und natürlich kann auch meine Info einfach falsch sein, dass Assange nach der Anklage sehr wohl die Todesstrafe droht. Wenn ich richtig verstanden habe, lässt das Gesetzt, nach dem Assange angeklagt ist, die Todesstafe zu.
Dass ich dennoch richtig liege, zeigt allein schon die immernoch existierende Wortwahlliste der Tagesschau! Auf den Tisch gelegt (bis hierher war das ja auch einfach nur falsch), kurz echauffiert und weiter gehts in alter Manier.
Gift in kleinen Dosen, ein Leben lang!
 
Wenn ihm die Todesstrafe droht, darf er aber zum Glück nicht ausgeliefert werden.

Denn die Todesstrafe verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Todesstrafe › Europaeische Menschenrechtskonvention

Dazu auch im Europäischen Auslieferungsübereinkommen:
https://rm.coe.int/16800645c5 schrieb:
Artikel 11 – Todesstrafe
Ist die Handlung, derentwegen um Auslieferung ersucht wird, nach dem Recht des
ersuchenden Staates mit der Todesstrafe bedroht, und ist diese für solche Handlungen nach
den Rechtsvorschriften des ersuchten Staates nicht vorgesehen oder wird sie von ihm in der
Regel nicht vollstreckt, so kann die Auslieferung abgelehnt werden, sofern nicht der
ersuchende Staat eine vom ersuchten Staat als ausreichend erachtete Zusicherung gibt, daß
die Todesstrafe nicht vollstreckt wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann geht er halt an Schweden.

Ansonsten, zieht man das ganze halt noch bis November 2020 hin, bis der Trumptrottel weg ist.
 
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