Urteil zu gebrauchten Softwarelizenzen 2012

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Komplett-PC-Aufrüster(in)
Hier eventuell für ein oder anderen eine interessante information
Würde mich freuen wen ihr eure meinungen hier teilt :daumen:


Bericht

Wegweisendes Urteil zu gebrauchten Software-Lizenzen

Der EuGH hat entschieden, dass gebrauchte Lizenzen von heruntergeladener Software weiterverkauft werden dürfen. Das ist ein Signal auch an die Musik- und Buchbranche.
Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen generell weiterverkauft werden. Dies gilt auch, wenn die Software im Internet gekauft und von dort heruntergeladen wurde. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden.
Geklagt hatte der amerikanische Software-Entwickler Oracle, der seine Urheberrechte durch die Münchner Firma UsedSoft verletzt sieht, die mit gebrauchten Software-Lizenzen handelt, wenn diese vom ursprünglichen Käufer nicht mehr benötigt werden.
Mit dem bei UsedSoft erworbenen "gebrauchten" Lizenzschlüssel kann sich der Käufer direkt beim Hersteller die Software neu im Internet herunterladen. UsedSoft hatte mit seinen Geschäften nicht nur Oracle, sondern auch weitere US-Konzerne wie Microsoft gegen sich aufgebracht. Der Gebrauchthandel macht den Softwareherstellern Neukunden streitig, zudem verdient der Händler an den Lizenzen.

Software muss zunächst deinstalliert werden
Der Europäische Gerichtshof entschied, wer seine Software weiterverkaufen möchte, muss sie zuerst deinstallieren. Es ist unzulässig, die Software für den Weiterverkauf zu kopieren.
Mit dem Verkauf der Software seien die Rechte des Herstellers an der betreffenden Kopie erschöpft, sagten die Richter zur Begründung. Das ist der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz des Urheberrechts. Dabei könne es keine Rolle spielen, ob es sich um eine CD-Rom oder DVD oder aber um eine "nichtkörperliche Kopie" aus dem Internet handelt. Sehe der mit dem Verkauf geschlossene Lizenzvertrag ein dauerhaftes Nutzungsrecht vor, sei dies nicht an den Erstkäufer gebunden.
Die bisherige Rechtsprechung hatte eine Anwendung auf Download-Software überwiegend verneint und damit die Rechteinhaber gestärkt. Folgerichtig setzen diese verstärkt auf den Onlinevertrieb und vereinbaren mit ihren Kunden ein Verbot der Weitergabe, um einen Sekundärmarkt zu behindern.
Das EuGH-Urteil ist nun auch ein Signal an andere Branchen: Es ebnet möglicherweise einem legalen Sekundärmarkt etwa für E-Books und MP3-Dateien den Weg. Auch diese dürften dann "gebraucht" weiterverkauft werden.


Hier ein Video dazu.

https://www.youtube.com/watch?v=R2xx5wWDA8M


 
Jop, uralt. Wurde damals freudig aufgenommen, wobei bei Spielen ja die Accountbindung einen Strich durch die Rechnung macht.
 
Für mich zb.. ist der Urteilsehr wichtig da ich noch viele Software lizenzen verkaufen kann die ich nicht mehr braucheanstat es rumliegt und nicht gebraucht würd :D
 
Spiele durfte man immer schon weiterverkaufen ... zumindest die gute alte Sorte ohne Internetklimbim. Und sogar die Spiele mit Accountbindung darf man weitergeben - da steht kein Recht gegen, sondern "nur" die AGB des Publishers. ;) Sprich - der Käufer ist der Dumme, wenns auffliegt und nicht der Verkäufer. :D
Und bei manchen Softwarelizenzen, z.B. Windowslizenzen - gelten weiterhin die Bedingungen des Herstellers für die Weitergabe. Also einfach eine Windowslizenz verkaufen, indem man dem Käufer einen Schmierzettel mit dem Win-Key in die Hand drückt, ist immer noch nicht drin.
 
Zuletzt bearbeitet:
wobei bei Spielen ja die Accountbindung einen Strich durch die Rechnung macht.

Nach diesem Urteil nichtmehr. Nichteinmal wenn du das Spiel online gekauft hast. Und auch nicht wenn in den AGBs etwas anderes steht.

Schlimmstenfalls kannst du den Account als solchen verkaufen.
 
Aber wenn jemand mir zb ein Spiel verkauft, welches er bei steam aktiviert hat kann ich es mit dem gleichen code bei meinem steam doch nicht wieder aktivieren oder nicht? Den gesamt acc kann man ja verkaufen und ein anderen kann den benutzen aber ein einzelnes Spiel davon?
 
Aber wenn jemand mir zb ein Spiel verkauft, welches er bei steam aktiviert hat kann ich es mit dem gleichen code bei meinem steam doch nicht wieder aktivieren oder nicht?
Ne geht nicht. Ist der Key aktiviert lässt er sich nicht an einem anderen Account aktivieren bzw. aus einem bestehenden Account wieder raus löschen.

Valve gehen die Gesetze am Arsch vorbei. Aber das sollte man doch als Gamer schon lange bemerkt haben außer man rennt mir der rosafarbenen Fanboy Brille rum.
 
Valve gehen die Gesetze am Arsch vorbei. Aber das sollte man doch als Gamer schon lange bemerkt haben außer man rennt mir der rosafarbenen Fanboy Brille rum.

Bis jetzt ist es ja nicht gesetzwidrig, was Valve macht (und andere). Bleibt vielleicht nicht so, wenn die Verbraucherschützer klagen oder schon geklagt haben - aber das wird sich so oder so noch eine Weile ziehen.
Bis dahin hilft eben nur konsequenter Kaufverzicht. Aber damit kann man echten Junkies natürlich nicht kommen. :devil:
 
Abwarten, ob und was sich nach dem Urteil nun ändert.
User von gebrauchten Windows-Lizenzen werden mit Sicherheit weiterhin Schwierigkeiten haben, ihr rechtmäßig erworbenes gebrauchtes Windows bei M$ zu registrieren.
Die negativen Bewertungen bei Amazon und co sagen eigentlich schon alles, wenn es heißt: wurde als Raubkopie erkannt etc.
 
Oder die Schreiberlinge wurden von MS bezahlt. :devil:
Wäre mir auch ein Rätsel, warum eine Lizenz, auch wenn sie von einem Altrechner kommt, plötzlich als Raubkopie erkannt werden sollte. Aber ich habe die Kommentare auf Amazon nicht gelesen.
Hast mal 'nen Link? ;)
 
Kann ich nicht bestätigen bei Windows Kopien. Habe jetzt schon einige male XP und auch Windows 7 auf dem PC installiert und das bei wechselnder Hardware. Nie hatte ich Probleme!
 
Bis jetzt ist es ja nicht gesetzwidrig, was Valve macht (und andere). Bleibt vielleicht nicht so, wenn die Verbraucherschützer klagen oder schon geklagt haben - aber das wird sich so oder so noch eine Weile ziehen.
Bis dahin hilft eben nur konsequenter Kaufverzicht. Aber damit kann man echten Junkies natürlich nicht kommen. :devil:

Denke da könnte man ansetzen... Bündelung von einzelnen Lizenzen, ist doch ziemlich ähnlich vom Prinzip wie das was jetzt abgelaufen ist.
 
Ich würde mir gern ein Win xp pro kaufen, für nen älteren Rechner.
Hab nur keine Lust, wenn ich das Ding nachher bei M$ nicht registriert bekomme.
 
Die Kritiken bei Amazon beziehen sich auf mehrere Anbieter und nicht auf den, den man bekommt, wenn man in dem Link oben auf den Produktlink geht (Planet Media).
Bei manchen sitzt das Problem ganz offensichtlich vor dem Rechner. :) Die lassen sich davon abschrecken, dass dann da steht: Nur zusammen mit einem Dell, HP oder sonstwas Rechner zu verkaufen. Huch - so einen habe ich doch garnicht - weg mit dem Mist und ne böse Kritik schreiben. Anderen war nicht klar, dass sie Gebrauchtsoft bekommen, wenn sie eine refurbished Version kaufen - obwohl das bei softwarebilliger erklärt wird - und zwar in epischer Breite.
Bei anderen Kritiken, wo über "gebrauchte" Software gemeckert wird, kann man nicht sagen, ob der Verkäufer den Gebrauchtstatus jetzt erwähnt oder verschwiegen hat - aber das ist ein Käufer/Verkäufer-Problem und kein Gebrauchtlizenz-Problem.
Und es ist schon klar, das ein gebrauchtes Windows schon mal aktiviert war, aber nicht unbedingt jedem Käufer, so wie es aussieht.
Und ich verstehe schon, warum MS die eine oder andere Version nicht aktiviert hat - besonders wenn an der Aktivierungshotline ein Mensch sitzt, der sich aus seiner Sicht wirres Zeug anhören muss, wenn der Typ an der Strippe ein schon mal aktiviertes Win als neu bezeichnet etc. ;)
Ein paar sind auch wirklich unseriösen Anbietern aufgesessen - wenn das stimmt, was sie schreiben, dann entspricht das, was sie bekommen haben, nicht den MS-Richtlinien.
Wie üblich bei Amazon kann man wieder deutlich zwei von mehreren Hauptgruppen sehen: die, welche zu dumm sind, um aus dem Bus zu gucken und die, die was Falsches in das Kaufangebot hineininterpretiert haben - von denen kommen dann auch die Verrisse. Im Schnitt sind die Kritiken aber gut.
 
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