Urteil: Jegliche Handynutzung beim Fahren verboten

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Das pfälzische Oberlandesgericht in Zweibrücken hat entschieden, dass jegliche Handynutzung im Auto verboten ist und ein Bußgeld nach sich zieht. Selbst das Ablesen der Uhrzeit kann mit einem Bußgeld belegt werden.

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Wie sieht die Gesetzgebung eigentlich bei fest eingebauten Infotainment Systemen aus?
In der Fahrzeugfront an riesigen Knöpfen und Screens rumspielen dürfen aber sobald man das Handy in die Hand nimmt
hagelt es Bußgelder? Ist doch paradox ...
 
Zählt das auch dazu, wenn das Handy in einer KFZ-Halterung steckt?

Das bekommst du raus in dem du vor Gericht ziehst.
Die Gesetzgebung müsste diesbezüglich schnellst möglich überarbeitet werden.
Meine Einschätzung zu der Frage:
Wenn du dein Handy als Navi nutzt, vor Fahrtantritt konfigurierst und es in der Handyhalterung steckt --> erlaubt!
Sobald du deine Handy berührst (um das Fahrziel zu ändern) --> verboten!

Übrigens könnte man ja jetzt denken: "Das ist doch voll bescheuert, mein normales oder integriertes navi darf ich ja auch während der Fahrt einfach bedienen.....!"
--> NOCH!;)

Mein Vorschlag wäre übrigens eine Änderung in Bezug auf die Art der Nutzung, z.B.: Telefonieren, SMS, Mail, Facebook verboten --> Navi, MP3/Radio erlaubt.
Dort wird der Gesetzgeber aber probleme mit der nachweisebarkeit sehen......hach alles nicht so einfach.
 
Zuletzt bearbeitet:

Während der Fahrt am Navi "dillern" ist im übrigen genauso verboten.

Das bekommst du raus in dem du vor Gericht ziehst.
Die Gesetzgebung müsste diesbezüglich schnellst möglich überarbeitet werden.
Meine Einschätzung zu der Frage:
Wenn du dein Handy als Navi nutzt, vor Fahrtantritt konfigurierst und es in der Handyhalterung steckt --> erlaubt!
Sobald du deine Handy berührst (um das Fahrziel zu ändern) --> verboten!

Übrigens könnte man ja jetzt denken: "Das ist doch voll bescheuert, mein normales oder integriertes navi darf ich ja auch während der Fahrt einfach bedienen.....!"
--> NOCH!;)

Quelle? Ich hatte etwas anderes im Kopf ;-)
 
Es geht um Mobiltelefone - als das Handyverbot aufkam, wurde damit ja nur telefoniert - deswegen "Verbot des Telefonierens". Jetzt können die Dinger aber noch viel tolle Sachen mehr, welche auch ausgiebig während der Fahrt genutzt werden - Whatsappen etc. Das alles fällt unter "ordnungsgemäße Nutzung" und ist verboten, inklusive Kalender, Youtube oder TowerDefense ;)

Das die Rechtssprechung hier im Widerspruch zur Realität steht ist klar (Navi, Car-Entertainment etc.) - nur ist das Gesetz auf das sich die Rechtssprechung bezieht eben rückständig. Aber die Politik wird sich eher nicht bewegen, und Navi-Nutzung oder Car-Entertainment während der Fahrt einzuschränken. Also: SMS tippen über die im Autoradio eingebaute SIM-Karte und Telefonfunktion ist erlaubt, mit Handy in der Hand nicht.

;)

Edit: @Bashor: auch nach Bußgeldkatalog/STVO? Oder ist es nur in manchen Versicherungsbedingungen geregelt?
 
Aber Tower Defense ist während der Fahrt immer so schön entspannend! ^^
Das lenkt so wunderbar vom stressigen Berufsverkehr ab...

Da ich kein Smartphone oder Auto besitze, bleibt alles beim alten. :/
 
Während der Fahrt am Navi "dillern" ist im übrigen genauso verboten.



Quelle? Ich hatte etwas anderes im Kopf ;-)

Nein, aber ähnlich.
Wenn du einen Unfall während des Bedienens des Navis baust, verlierst du zum Teil deinen Versicherungsschutz (Vollkasko) weil du grob fahrlässig handelst.
Das gleiche passiert übrigens auch, wenn du dein Radio bedienst oder dir eine Zigarette anzündest!
*Quelle such* Unfall während Bedienung des Navigationsgerätes | Verkehrsrecht
Aber wenn du an deinem Navi rumspielst, dabei keine gefährliche Situation/Unfall zustande kommt, begehst du keine Straftat.
 
Man müsste das Urteil mal genauer anschauen, wie die Richter das ganze definieren.
Mein Telefon darf ich aufheben oder umlagern... :ugly:
Dann sollten wir mittlerweile aber auch das Rauchen im Auto verbieten.
Wie oft ist mir, als ich noch geraucht habe, die Kippe aus der Hand gefallen und ich anschließend mit waghalsigen Manövern versucht habe mein Gefährt durch die Stadt zulenken :daumen:
 
Nein, aber ähnlich.
Wenn du einen Unfall während des Bedienens des Navis baust, verlierst du zum Teil deinen Versicherungsschutz (Vollkasko) weil du grob fahrlässig handelst.
Das gleiche passiert übrigens auch, wenn du dein Radio bedienst oder dir eine Zigarette anzündest!
*Quelle such* Unfall während Bedienung des Navigationsgerätes | Verkehrsrecht
Aber wenn du an deinem Navi rumspielst, dabei keine gefährliche Situation/Unfall zustande kommt, begehst du keine Straftat.

Der Gesetzgeber strengt aktuell eine wesentliche verschärfte Version zu allen nicht zum fahren benötigten Multimediageräten an!
Das was die Richter hier richtig urteilten, ist ein Einblick "wo die Reise mal hingeht".
Es sind die letzten Jahre zu viele Unfälle, während der Nutzung derartiger Geräte, aufgetreten, so das man sich gezwungen sieht, alle Verkehrsteilnehmer besser zu schützen, eben mit solchen Urteilen, oder Gesetzesänderungen, auch mit verschärfteren Strafen.

Das Kippenzieher ihre Kippe beim Autofahren fallen lassen, zeigt, das derjenige also nicht in der Lage ist sein Gefährt vernünftig und konzentriert durch den Straßenverkehr zu lenken, da erhebliche Koordinationsschwierigkeiten der Körpermotorik vorliegen. (war vielleicht was anderes als nur Tabak?)
Ein Unfall nach der hier geschilderten Situation, wird diesen Kutscher wohl nicht wirklich eines Besseren belehren, sondern wie üblich sind dann ja immer die Anderen schuld!
 
Also mal zusammengefasst:

Das Navi darf laut der StVO die jedesmal eingeblendet wird, wenn die Navigation gestartet wird, Nicht während der Fahrt bedient werden....
Das Radio darf bedient werden :ugly:
Das Handy darf nicht bedient werden...
Die Klimaanlage darf benutzt werden..auch wenn man dafür die Augen von der Straße auf die Armatur gerichtet werden.
Die Zigarette kann geraucht werden.....

Ich Persönliche Sehe, die Bedienung des Radios oder das Rauchen einer Zigarette als weit gefährlicher, als wenn jemand mal kurz für die Uhrzeit auf sein Handy blickt^^
 
Also mal zusammengefasst:

Das Navi darf laut der StVO die jedesmal eingeblendet wird, wenn die Navigation gestartet wird, Nicht während der Fahrt bedient werden....
Das Radio darf bedient werden :ugly:
Das Handy darf nicht bedient werden...
Die Klimaanlage darf benutzt werden..auch wenn man dafür die Augen von der Straße auf die Armatur gerichtet werden.
Die Zigarette kann geraucht werden.....

Ich Persönliche Sehe, die Bedienung des Radios oder das Rauchen einer Zigarette als weit gefährlicher, als wenn jemand mal kurz für die Uhrzeit auf sein Handy blickt^^

Ein Navigationsgerät (nicht Handy) darf während der Fahrt bedient werden, mir ist kein Paragraph der STVO bekannt welcher es verbieten würde.
Die Navi-App deines Handys darfst du nicht bedienen, weil es ein Handy ist!:D
 
Solche Urteile kommen mir etwas drakonisch bzw überzogen vor, obwohl ich dies prinzipiell unterstütze, also alles was ablenkt sollte unterbunden werden.
Aber was ich nicht ganz verstehe, zb essen, trinken und rauchen ist erlaubt, etwas konfus bzw inkonsequent finde ich.
 
Was ist denn wenn sich das Handy in einer Halterung an der Windschutzscheibe befindet? Ähnlich wie ein Navi? Wenn dann sollte doch alles direkt verboten werden... ob man jetzt am Navi rumspielt oder am Handynavi...
 
" Unterm Strich bedeutet das Urteil: Das Anfassen des Handys ist während der Fahrt quasi verboten. Sobald eine Funktion genutzt wird, wird ein Bußgeld fällig. Das reine Anfassen oder Bewegen ist zwar gestattet, aber im Verdachtsfall muss man letztlich nachweisen, dass man nichts anderes am Handy gemacht hat. Sobald der Motor ausgeschaltet ist (dazu zählen auch Autos mit Auto-Ausschalter im Leerlauf), kann man das Handy nach Belieben auch im Fahrzeug nutzen."

das ist doch Quark und teilweise falsch. Wurde auch von anderen Gerichten so nicht bestätigt. Handy in die Hand nehmen, Motor an = Bussgeld , ist auch richtig, Mit Start/ Stop an der Ampelstehn ist es wieder erlaubt. Und wenn das Handy in der Halterung ist und ich nur draufrumwische ist auch zulässig, da ich es ja nicht halte.
Fazit: hier wird viel hin und her entschieden, so das selbst Gerichte sich nicht einig sind.
hier mal zu dem Thema: https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/auto/570/handy-am-steuer-bussgeld-bei-benutzung/
 
Generell müsste es heißen, alles was den Fahrer vom fahren ablenkt ist verboten, ganz einfach. Diese ganzen urteile sind doch lachhaft.
 
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