Telekom startet mit dem Speedport W 724V ihre WLAN-Hotspot-Offensive

Man muss isch anmelden und registrieren um auf den Hotspot zuzugreifen, eigentlich eine gute Idee um sich vor HAckern zu schützen. ABER: SOmit kann auch überprüft werden wer welche Seite besucht hat, soweit ich weiss ist das nur per Gerichtsbeschluss erlaubt, auch wenn hier keine Rechtliche Fragen erlaubt sind.
Wenn Hacker aber drin sind, dann ist es ein Paradies für die also finde das ganze nicht gerade Sicher.
 
Schon seltsam, was man sich alles so ausdenkt, wenn man eine Firma nicht leiden kann.
Die Idee von flächendeckenden Hotspots ist weder neu, noch stammt sie von der Telekom.

Bin mir zwar nicht sicher, ob die Leute von Fon die Erfinder sind, jedenfalls arbeiten sie seit
2005 an der Umsetzung der Idee und haben oder hatten auch in Deutschland eine ziemlich große Fangemeinde.
FON
FON
Home | Fon

Dabei gingen die Jungs schon länger Kooperationen mit TK-Unternehmen in den jeweiligen Ländern ein.

Nachdem das in Deutschland mit eplus wohl mehr oder weniger in die Hose ging, ist jetzt eben die T-Kom am Zug.
W-Lan-Hotspots: Telekom-Kooperation mit Fon - SPIEGEL ONLINE

Schon von Anfang an gab es rechtliche Bedenken und wohl auch Klagen. Abschließend geklärt ist die Angelegenheit IMO immer noch nicht,
aber ich vermute mal, mit dem Rosa Riesen im Rücken hat es ein Start-Up sicher leichter, als wenn es auf sich alleine gestellt ist.

Ich würde das also entspannt sehen.

Nebenbei: ich hab das selbst mal 3 oder 4 Jahre genutzt, aber aufgrund der geringen Beteiligung irgendwann wieder aufgegeben.
Außerdem brauchte man als Fonero ja einen separaten Router. Da hätte der Einwand mit dem Stromverbrauch ja wenigstens gestimmt.
Wenn die beiden Netze jetzt über einen Router verwirklicht werden, ist selbst dieses Argument doch eher dürftig.
 
Auch die Haftung bei illegaler Aktivität Dritter, die sich über den Router einloggen, kann ohne Zweifel geklärt werden. Da es sich um ein getrenntes WLAN-Netz handelt, über das sich nur registrierte Nutzer einloggen können, ist eine klare Identifizierung möglich.
Ganz bestimmt. ;-)

Konnte man sich vorher lediglich (natürlich illegal) der Identität des Anschlußinhabers bedienen, hat man jetzt noch die Möglichkeit über Accounts dritter (registrierte Nutzer) Zugriff auf weitere Identitäten zu erhalten. Im besten Fall läßt sich also lediglich ermitteln das der Anschlußinhaber nicht derjenige welcher war. Von "ohne Zweifel" kann man wohl offensichtlich nicht sprechen, nicht mal im Ansatz.
 
Einige tun ja hier so als würde das Abendland untergehen.

Zum Stromverbrauch: für einen DSL-Anschluss braucht man immer einen Router, wenn dieser nun eine zweite SSID für einen Hotspot parallel mit aussendet, wird der Strommehrverbrauch nach meiner Meinung vernachlässigbar gering sein.

Zum Thema Drosselung: die verbrauchten Daten können nicht über den Anschluss selbst, sondern nur über die verwendete Benutzerkennung (alt = T-Onlinenummer) erfasst werden. Da ein potentieller Hotspotnutzer aber seine eigenen Anmeldedaten für den Onlinezugang verwendet, denke ich nicht dass das Volumen da mitzählt.

Mit einem Smartphone ziehe ich übrigens einen Hotspot immer dem mobilen Netz vor, dann habe ich den Vorteil mein mobiles Datenvolumen nicht zu belasten, denn dort gibt es ja jetzt schon eine Drosselung, bei DSL-Anschlüssen frühestens in 3 Jahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber wie sieht das in diesem Fall mit der mitstörerhaftung aus? Weil im endeffekt bin ich doch der mops, wenn jemand dann über mein wlan iwas illegales macht und die ip ermittelt wird? Oder gibts für solche fälle iwelche sonderregelungen?
 
Der strommehrverbrauch wird sicher nicht zu vernachlässigen sein weil schon einiges an Sendeleistung vorhanden sein muss für einen Hot-Spot.
 
Der strommehrverbrauch wird sicher nicht zu vernachlässigen sein weil schon einiges an Sendeleistung vorhanden sein muss für einen Hot-Spot.

Gehen wir davon aus, dass sich das System flächendeckend durchetzt!
Du bruachst nur noch die kleinste Internet Flat und sparst dadurch locker das Geld ein!

Wir haben selber seit einiger Zeit Wlan bei uns an der Schule und seit dem hält meine Flat schon wesentlich länger...

Nicht alles kaputt reden und sich erstmal Gedanken darüber machen.
 
  • Like
Reaktionen: FMC
Aber wie sieht das in diesem Fall mit der mitstörerhaftung aus? Weil im endeffekt bin ich doch der mops, wenn jemand dann über mein wlan iwas illegales macht und die ip ermittelt wird? Oder gibts für solche fälle iwelche sonderregelungen?


Lesen was im Text steht... Dafür das zweite WLAN-Netz
 
manmanman wie bescheu... manche kommentare hier sind xD

also ob der Traffic der Wlan nutzer von meinem Volumen abgezogen wird...LOL

und wer sein WLAN nich öffentlich machen will...hallo einfach anderen Router kaufen oder diese funktion ausschalten?!... ROFL

mimimi geht doch zu nem anderen Anbieter, keiner zwingt euch zu irgendwas.

... und jetzt bitte weiterhaten
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz bestimmt. ;-)

Konnte man sich vorher lediglich (natürlich illegal) der Identität des Anschlußinhabers bedienen, hat man jetzt noch die Möglichkeit über Accounts dritter (registrierte Nutzer) Zugriff auf weitere Identitäten zu erhalten. Im besten Fall läßt sich also lediglich ermitteln das der Anschlußinhaber nicht derjenige welcher war. Von "ohne Zweifel" kann man wohl offensichtlich nicht sprechen, nicht mal im Ansatz.

doch der telekom kunde der die hotspot funktion nutzt wird wohl ein hotspot abbo haben müssen so verstehe ich das jedenfalls. und da meldest du dich mit deinen daten an. also hat die telekom jederzeit einsicht wann wer welchen hotspot benutzt hat. klar wenn jemand deine daten hat bist du der angearschte aber das ist ja jetzt nicht anders.
 
Und an die die meckern, dass das Internet langsamer wird dann: Lest die News noch einmal durch und befasst euch mit simpler Netzwerktechnik :D. Es ist innerhalb weniger Sekunden vollbracht, bestimmte IP-Adressen oder -Bereiche so einzuschränken, dass die nur das bekommen, was über ist und im WorstCase auch "entzogen" bekommen.

Das hat wenig mit "simpler Netzwerktechnik" zu tun sondern so ein "live Trafficshaping" ist schon relativ komplex. Interessant ist wie das von der Telekom implementiert wird. Wenn man das "schlampig" umsetzt dann bringen einem die Werbeversprechen auf der Pappschachtel wenig und der "Gast" stört mich trotzdem während ich skype, einen Download laufen habe oder zocke. Und die Speedport-Dinger waren noch nie die besten also würde ich mich darauf nicht verlassen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Alles schön und gut trotzdem bleiben für mich Ausgaben. Router, Strom etc.,

Was ist denn "etc."?
Die beiden Punkte sind sicherlich gültige Einwände, aber das war es dann auch schon. Und der Router als solcher bietet auch dem Nutzer selbst einige Vorteile, so dass man gegenüber anderen Angeboten der Telekom ggf. nicht einmal Mehrkosten hat. (was natürlich auch daran liegt, dass deren Angebote nicht die besten sind ;) )


Da hat die Telekom aber die Rechnung ohne Abmahnanwälte gemacht. Wenn weiterhin alleine der Anschlussinhaber bei einer Auskunft genannt wird, wird auch nur dieser Post vom Abmahnanwalt bekommen. Das wird noch lustig...

Bin mal gespannt, wann der erste Fall anhängig wird. Dürfte kein Jahr dauern.

Das ist mal wieder der Unterschied zwischen "DSL-Verbindung" und "Internet-Anschluss"(-Inhaber). Genau wie bei z.B. Entertain gillt:
Nur weil dieser Traffic über deine DSL-Leitung läuft, hat er noch lange nichts mit deinem Internetzugang zu tun. Anschlussinhaber/IP im Netz dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit die Telekom sein.
Könnte spaßig werden, die abzumahnen :ugly:
 
  • Like
Reaktionen: FMC
Dafür müsste die T-Kom über deine TAL (durch die Box in die zwei Adressbereiche, deine und die Shared für alle) 2 V-LANs laufen lassen.:hmm:

Wenn das aber wieder nur durch reine IP-Trennung passiert. trollface.png

Und dann bleibt da noch die Angelegenheit mit der Priorisierung der Bandbreite + Ping.:devil:
 
Das ist mal wieder der Unterschied zwischen "DSL-Verbindung" und "Internet-Anschluss"(-Inhaber). Genau wie bei z.B. Entertain gillt:
Nur weil dieser Traffic über deine DSL-Leitung läuft, hat er noch lange nichts mit deinem Internetzugang zu tun. Anschlussinhaber/IP im Netz dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit die Telekom sein.
Könnte spaßig werden, die abzumahnen :ugly:

Auf diese Theorie würde ich mich nicht verlassen... von daher... könnte "spaßig" werden, ja! :ugly:
 
Bekomme ich dann auch Kohle von denen? Wenn ich deren Faulheit sponsorn soll müßten die ja was rüberwachsen lassen. Wenn ich das Limit ausschöpfe müßte ich ja zahlen oder die kneifen den Draht ab. Aber die Sache mit der Haftung schmeckt noch nicht, nachher hat man permanent die Sturmtruppen in der Hütte und der Staatsanwalt richtet sich auch gleich ein Büro ein:lol:
 
Der strommehrverbrauch wird sicher nicht zu vernachlässigen sein weil schon einiges an Sendeleistung vorhanden sein muss für einen Hot-Spot.

Der Hotspot wird ja sicherlich eine der aktuellen WLAN-Normen verwenden; für diese sind maximale Sendeleistungen festgelegt: 100 mW im 2,4 GHz-Band (802.11 b, g, n) und 30 bis 1000 mW im 5 GHz-Band (802.11 a, h, n). Wenn der Hotspot wegen der Kompatibilität nur im 2,4 GHz-Band funkt, macht das aufs Jahr hochgerechnet einen Mehrverbrauch von 0,8 kWh. Selbst wenn man den internen Mehrverbrauch der verbauten Bauteile zurechnet, bleibt die Summe immer noch vernachlässigbar.

Bekomme ich dann auch Kohle von denen? Wenn ich deren Faulheit sponsorn soll müßten die ja was rüberwachsen lassen.[...]

So wie ich es verstehe ist es ja freiwillig ob man die Hotspotfunktion freigibt oder nicht. Geld von der Telekom wird es da sicher nicht geben, dafür kann man dann aber deutschlandweit sämtliche Hotspots mitnutzen. Da diese Hotspotflat sonst ja AFAIK knapp 10 EUR/Monat als Zubuchoption (im Festnetz) kostet, hätte man ja auch was davon.
 
Zurück