Das Schneiden musst du aber kennzeichnen darum geht es. Hier ist das englischsprachige Video ohne Freigabe für die EU verlinkt. Wenn du so etwas so im deutschen TV als Werbung senden würdest, kämst du postwendend wegen vorsätzlicher Täuschung dran. Ich glaube da würde am nächsten Tag vom Konsumentenschutz eine Abmahnung ins Haus flattern.
Dann hätten sie aber auch das zu Beginn mit dem Hand an der Maus wegschneiden müssen logischerweise. Genau diese Einleitung und der lückenlose Schnitt entsprechen eine vorsätzlicher Täuschung. Wer das Programm nicht kennt, könnte wirklich glauben dass es sich so verhält.
Und Angesicht dessen, dass PCGH das Video hier im europäischen Raum als kommerziell betriebene Seite in den Verkehr bringt (mit ja ihrem eigenen Videoplayer) sind sie für die Richtigkeit des Videos auch verantwortlich. Ich kenne zwar die gesetzlichen Werbevorschriften nicht genau, aber wenn man sieht dass selbst Apple bei einem ähnlichen Video handeln muss, kann PCGH dann nicht auf den Hersteller des Video verweisen, denn dieser wird behaupten, das Video sei für den US Markt gemacht worden und auf EU Verträglichkeit gar nicht geprüft worden. Juristisch gesehen ist meines Erachtens das Hara Kiri was PCGH hier macht. Aber vielleicht hat ihre Rechtsabteilung auch einfach zu wenig zu tun, dass sie die Redakteure so einfach alles auf die Seite ungeprüft setzen lassen.