Amon
Volt-Modder(in)
AW: "See what happened in Sweden"
Jetzt muss ich editieren weil du wohl editiert hast:
Es geht mir nicht darum ob man Kriegsflüchtlinge in Kriegsgebiete zurück schicken darf oder nicht. Aber schaue dir einfach mal an wieviele Staaten zwischen Syrien/Afghanistan und Deutschland liegen.
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Ich wollte dich nicht hetzen und das "da muss das irgendwo drin stehen" ist gut. ? Ich weiss selbst wie komplex die HKO, die GK und auch die GFK sind.Das dauert ein bisschen, gib mir bitte die Zeit ordentlich zu suchen.
Ich habe das vor dreißig Jahren gehört, lange her...
Hier muss es irgendwo drin stehen
Die Genfer Abkommen und ihre Zusatzprotokolle
http://www.ialana.de/files/pdf/arbeitsfelder/frieden/humanitäres vö-recht/Buch-GA.pdf
Es geht los, neuer Link
http://www.unhcr.de/fileadmin/unhcr_data/pdfs/allgemein/GFK_Pocket_final.pdf
Abkommen über die Rechtsstellung
der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951
Artikel 33
VERBOT DER AUSWEISUNG UND ZURÜCK WEISUNG
1.
Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf
irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder
zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen sei
-
ner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu
einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen
Überzeugung bedroht sein würde
=> Zurückschicken von Kriegsflüchtlingen ist Kriegsgebiete, und das ist in Syrien, dem Irak und Afghanistan eindeutig gegeben, ist also untersagt. Wir haben das unterschrieben.
...
Jetzt muss ich editieren weil du wohl editiert hast:
Es geht mir nicht darum ob man Kriegsflüchtlinge in Kriegsgebiete zurück schicken darf oder nicht. Aber schaue dir einfach mal an wieviele Staaten zwischen Syrien/Afghanistan und Deutschland liegen.
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