Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Pornoportale und der Jugendschutz: Weitere Niederlage - so gehts weiter
Die Pornoportale der Mindgeek-Gruppe mussten in der Berufung am Verwaltungsgericht in Düsseldorf eine erneute Niederlage hinnehmen. Deutscher Jugendschutz ist also verpflichtend und das Herkunftslandprinzip nicht anzuwenden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wird in dem Fall die letzte Entscheidung erst noch fallen.
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