News Neues Steuertransparenzgesetz: Verkaufstagebuch für Ebay und Co. empfohlen

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In Deutschland ist das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft getreten, sodass auch private Verkäufe ans Finanzamt gemeldet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Nun wird empfohlen, ein Verkaufstagebuch für Ebay und Co. zu führen.

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Ich frage mich eh, wie pcgh als Verkaufsplattform mit dem Gesetz umgehen will, da hier ja keine Daten abgefragt werden.

Theoretisch fällt jede mögliche Plattform darunter, da es in dem Gesetzestext nicht genau spezifiziert wurde, sondern sehr allgemein gehalten ist...

Da ich relativ viel auf ebay verkaufe, muss ich da ab dem 01.01. wirklich Tagebuch führen, da bleibt mir nichts anderes übrig, auch wenn es Artikel sind, die ich bereits über 3 Jahre mein eigen nenne.
Mal sehen, wie genau das Finanzamt mit den Daten dann umgeht...
 
Die Grenzwerte sind mit 30 Verkäufen oder 2000 Euro im Jahr zu niedrig angesetzt. Da kommt man ja Ruckzuck drüber, wenn man mal seinen Keller ausmistet und alten Kram verhökert. Wer denkt sich so einen Quatsch aus? Und v.A. soll man jetzt als Laie entscheiden was nun Gegenstände des täglichen Bedarfs sind und was nicht?
 
"Laut dem Lohnsteuerhilfeverein geben Amazon, Ebay und Co. Namen, Geburtsdatum, Anschrift, die Steuer-Identifikationsnummer und die registrierte Bankverbindung zusätzlich zu den erzielten Verkaufspreisen an das Bundeszentralamt für Steuern weiter."

Mir ist gar nicht bewusst das die alle meine Steuer-ID haben :huh:
 
Da ich relativ viel auf ebay verkaufe, muss ich da ab dem 01.01. wirklich Tagebuch führen, da bleibt mir nichts anderes übrig, auch wenn es Artikel sind, die ich bereits über 3 Jahre mein eigen nenne.
Seit dem 01.01.2023 das Tagebuch, ab 2024 werden die Daten erhoben sprich, die Plattformen müssen digital melden.

Es läuft letztlich darauf hinaus, dass es Scalpern jeglicher Art schwer gemacht werden soll, gewerblich zu handeln. Der Klassische Kellerverkauf wird nicht steuerbar sein, sofern er nicht regelmäßig und in erheblicher Stückzahl geschieht, dafür das Tagebuch.

Ausnahme, die Auflösung einer Sammlung (FG BW u.v. 22.09.2010 Az: 1 K 3016/08) oder ein erheblicher Verkauf, sowie die professionelle Art der Darstellung oder Organisation auf der Plattform. Dies ist bereits seit gut 10 Jahren ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes. vgl. u.a. BFH, Urteil vom 26.04.2012, V R 2/11
 
"Laut dem Lohnsteuerhilfeverein geben Amazon, Ebay und Co. Namen, Geburtsdatum, Anschrift, die Steuer-Identifikationsnummer und die registrierte Bankverbindung zusätzlich zu den erzielten Verkaufspreisen an das Bundeszentralamt für Steuern weiter."

Mir ist gar nicht bewusst das die alle meine Steuer-ID haben :huh:

Darf man wahrscheinlich demnächst bei denen angeben, falls man auf den Plattformen als Privatmann verkaufen will...
 
Mein letzter Kenntnisstand war das alles dem Finanzamt übermittelt wird. Und erst dort wird zusammengezählt: 30 Artikel oder über 2000€. So macht es ja auch Sinn, sonst verkauft jeder bis zur jeweiligen Grenze pro Plattform.

Die doppelte Buchführung wird eigentlich seit dem Gesetzesbeschluss empfohlen. Sprich: Die Kaufbelege der verkauften Artikel sollten aufbewahrt werden. Bis zu 6 Jahre nach Verkauf, wenn die Steuer z. B. den Bescheid mit "Vorläufig" vermerkt. Generell kann es passieren das das ganze später noch geprüft wird.
 
Darf man wahrscheinlich demnächst bei denen angeben, falls man auf den Plattformen als Privatmann verkaufen will...
Musst du sogar, sonst kannst du nix verkaufen. Wobei durch Kontodaten und Adressen die fehlenden Informationen relativ einfach abgefragt werden dürfen.

Das war bisher auch gängige Praxis. Das Finanzamt hat von Ebay&Co jedes Jahr die Kontaktdaten und Verkäufe von allen Usern über 17500€ abgefragt (Bagatellgrenze).

Diese Möglichkeit musste das Finanzamt ursprünglich gerichtlich einklagen. Jetzt wird die Grenze im Prinzip auf 0 gesenkt und automatisiert.... mit der Folge das jeder generell erstmal Buch führen muss und unter Generalverdacht steht.


Da fällt mir wieder die Steuererklärung auf dem Bierdeckel ein...kommt bestimmt irgendwann...im nächsten Leben. ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei eBay Kleinanzeigen rechten Telefonnummer und Mailadresse.
Korrekt, Kleinanzeigen hat auch noch eine Besonderheit: Barzahlung und VB. Ich wüsste nicht wie die die Daten über Verkauf und deren Höhe abfragen wollten. Da müssten sämtliche Chatverläufe durchforstet werden und selbst dann gibt es keine Beweis ob etwas zum Preis x verkauft wurde.
 
Die Grenzwerte sind mit 30 Verkäufen oder 2000 Euro im Jahr zu niedrig angesetzt. Da kommt man ja Ruckzuck drüber, wenn man mal seinen Keller ausmistet und alten Kram verhökert. Wer denkt sich so einen Quatsch aus? Und v.A. soll man jetzt als Laie entscheiden was nun Gegenstände des täglichen Bedarfs sind und was nicht?
Finde ich auch viel zu niedrig angesetzt.
Meine Frau verkauft auch öfter mal was bei Ebay.
Meistens aber Gegenstände des täglichen Gebrauchs.
Klamotten, Dekosachen usw.
 
Die Grenzwerte sind mit 30 Verkäufen oder 2000 Euro im Jahr zu niedrig angesetzt. Da kommt man ja Ruckzuck drüber, wenn man mal seinen Keller ausmistet und alten Kram verhökert.
Nach meinem Verständnis hat sich an der Steuerpflicht selbst eigentlich nichts geändert. Schon die ganze Zeit (bzw. mind. seit 2009) hätte man seine Verkäufe doch eigentlich daraufhin prüfen müssen, ob sie steuerlich relevant sind und dann ggf. deklarieren. Haben viele halt nicht gemacht weil sie es nicht wußten und auch keiner danach gefragt hat.

Was sich jetzt ändert ist "lediglich" die automatische Abfrage bzw. Übermittlung ab einem bestimmten Wert bzw Transaktionszahl. Dadurch kann es jetzt natürlich passieren, daß steuerpflichtige Fälle entdeckt werden, die vorher einfach unberücksichtigt geblieben wären. Und natürlich hat man viel mehr Aufwand, weil man nun dokumentieren muss um sich abzusichern. Aber seinen alten Hausstand zu verkaufen ist nach wie vor kein echtes Problem, denn an der Spekulationsfrist von einem Jahr hat sich da meines Wissens nichts geändert (jedenfalls wenn man durch den Besitz selbst keine Einkünfte daraus erzielt hat), sprich alles was Du länger als ein Jahr in Besitz hattest kannst Du mit egal wieviel Gewinn verkaufen und bist nicht steuerpflichtig (außer Immobilien, da sind es glaube ich 10 Jahre). Aber nachweisen muss man es eben halt jetzt, weswegen die Empfehlung lautet sicherheitshalber alles zu dokumentieren.

Das war ja auch schon bei den Kryptos Thema, die ja genau so funktioneren. Hält man sie länger als ein Jahr, dann ist es steuerfrei. Außer es sind gestakte Coins, bei denen der Besitz weitere Kryptonanteile generiert, dann erzielt man potentiell Einkünfte mit seinem Besitz und dann gelten 10 Jahre.

Ist also keine neue Steuer sondern "nur" mehr Bürokratie. Ok, schlimm genug ;)
 
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