Karton einer Radeon R9 290X für 360 Euro verkauft: Und ewig grüßt das Murmeltier

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Das Hauptproblem an Ebay ist, dass die Leute es mehr als Spaßplattform sehen und sich nicht bewusst sind, dass sie mit einem gültigen Zuschlag einen rechtswirksamen Kaufvertrag eingegangen sind.

Und ganz ehrlich, wer bei dieser Auktion ernsthaft geglaubt hat er würde auf einen Grafikkarte bieten, dem ist nicht zu helfen. Kategorie Kartons und in der Beschreibung steht glasklar, dass es sich um einen Karton handelt.

Null Mitleid und ich hoffe der Käufer ist auch noch so dumm und bezahlt nicht bzw. ficht das Ganze rechtlich an. Wenn er dann noch an einen Anwalt gerät, der auf Kohle aus ist und nicht die Erfolglosigkeit einer Klage anspricht kann er die Verfahrenskosten auch noch tragen und hat hoffentlich eine Lektion fürs Leben gelernt.

Wenn er einer Versicherung hat, müsste er dies nicht tragen - zumindest sagt meine, wenn mein Anwalt sagt es besteht Chancen übernehmen wir immer. Die Chancen wer gewinnt sind nicht 100% eindeutigt manchmal haben Richter dem Verkäufer recht gegeben (Steht alles da besser lesen) manchmal dem Käufer (undeutige Schreibweise).
Pauschal kann man hier nicht sagen, wie geurteilt werden würde.


EDIT:
Hey, aber der Thread ist für eines gut ... ich weiß nun bei wem ich hier vom Forum 150% hnschaue und notfalls nichts kaufen werde (warum nicht aus der Dummheit Profit schlagen...)
 
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Gibt's noch eine komplette Produktbeschreibung von dem?
Ja
Hallo, ich verkaufe hier eine AMD Radeon R9 290X-Originalverpackung und die Rechnung. Alles in einem neuen zustand.
[Leerzeilen von mir entfernt]
Viel Spaß beim bieten
http://www.ebay.de/itm/AMD-Radeon-R...D&orig_cvip=true&rt=nc&_trksid=p2047675.l2557
Der Satz wirkt auf mich auch richtig und eindeutig.
 
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Völlig legitim

Es war auch in der richtigen Kategorie, nämlich bei Verpackungs Material.

Wer darauf bietet und eine Grafikkarte erwartet ist einfach nur dumm und Analphabet
 
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Deswegen bestelle ich Hardware auf Alternate. ;)
 
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der käufer bekommt nicht mal sein geld über PP zurück da alles da steht was er kauft, sogar noch abgebildet.

ich kaufe nur das was ich sehe, nur abgebildete kartons von irgendwas nie. egal unter was die eingestellt sind.
ich fage auch nach ob der inhalt vorhanden ist und mitversendet wird ;)
.....und ab 50€ nur mit paypal.
nur eine negative bewertung von 1000 als privater verkäufer und ich lasse die finger von dem .......
und null oder eine erst recht.
 
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wenigstens einer der hier lesen kann .....

kartons, verpackung sagt doch alles aus, wer für eine schachtel mit rechnung soviel geld ausgibt hat eben zu viel davon.

Wenn ich meine Brille abnehme, dann kann ich das nicht lesen, bei der kleinen Schriftgröße wie Ebay die Kategorien anzeigt. Wenn sie es noch kleiner schreiben, dann kann man das kleine A bald nicht mehr von einem punkt unterscheiden.

@FanboyOfMyself
Ich hoffe das war sarkastisch. ;)
 
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Dass man selber schuld ist nicht auf die Kategorie zu achten ist ja okay, aber dass die Provokation gesetzmäßig auch "okay" ist, ist das was absolut nicht akzeptabel ist. Wenn der Verkäufer nicht für seine Irreführung haftet, zeigt, ich wiederhole mich, dass es Lücken im Gesetz gibt. Denn Gesetze sollten auf moralisch vertretbare Werte basieren. Wenn in einem Land Diebstahl nicht verboten ist, sagt man dann auch, dass der Beklaute dumm und dämlich ist, nur weil er sich beklauen lassen hat ? Oder behebt man nicht lieber das Problem an der Quelle ?

Die Lücke im Gesetz erlaubt es einfach jedem Verkäufer, irreführende Überschriften für Artikel zu verwenden. Diese Möglichkeit sollte verboten werden.
 
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Pauschal kann man hier nicht sagen, wie geurteilt werden würde.

So ein Fall dürfte es nach einer Prüfung nicht mal bis vor Gericht schaffen, die Sachlage ist dafür einfach zu eindeutig.
Es gibt da auch kein hätte, wäre, könnte, die Kategorie weist eindeutig darauf hin und die Artikelbeschreibung spricht ebenfalls eindeutig von einer Verpackung.
Keinerlei Diskussionsgrundlage.


Dass man selber schuld ist nicht auf die Kategorie zu achten ist ja okay, aber dass die Provokation gesetzmäßig auch "okay" ist, ist das was absolut nicht akzeptabel ist. Wenn der Verkäufer nicht für seine Irreführung haftet, zeigt, ich wiederhole mich, dass es Lücken im Gesetz gibt. Denn Gesetze sollten auf moralisch vertretbare Werte basieren. Wenn in einem Land Diebstahl nicht verboten ist, sagt man dann auch, dass der Beklaute dumm und dämlich ist, nur weil er sich beklauen lassen hat ? Oder behebt man nicht lieber das Problem an der Quelle ?

Die Lücke im Gesetz erlaubt es einfach jedem Verkäufer, irreführende Überschriften für Artikel zu verwenden. Diese Möglichkeit sollte verboten werden.


Das Einzige was du mit solchen Gesetzen erreichst ist, dass bei uns bald genauso viele treudoofe, entmündigte Schafe unterwegs sind wie in den USA, denen man erklären muss, dass ein frisch gebrühter Kaffee heiß ist oder, dass man seine Katze verdammt nochmal NICHT in der Mikrowelle trocknen kann. Sry, aber da bin ich verdammt froh, dass das bei uns nicht so ist und Leute für ihre Dummheit und fehlende Eigenverantwortung in dieser Art und Weise "bestraft" werden.

Menschen muss man zu eigenverantwortlichem Handeln erziehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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@Toffelwust

Wo bitte ist das eindeutig? Zeig mir wo das eindeutig grammatikalisch zu sehen ist? Oder lies einfach mal mein Posting von vorhin.
 
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Leider ist das Gebot nicht rechtens, egal ob Karton drin stand oder nicht.
280€ Startpreis zählt laut BGB unter Wucher:
In Deutschland ist Wucher in § 138 Abs. 2 BGB geregelt. Nichtig ist demnach ein zweiseitiges Rechtsgeschäft,
durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Es handelt sich also um eine rechtshindernde Einwendung, das Rechtsgeschäft muss nach Bereicherungsrecht rückabgewickelt werden. Nichtig ist auch das dingliche Erfüllungsgeschäft, weil das Gesetz nicht nur das Versprechen, sondern auch das Gewähren erwähnt. Allerdings bleibt das Erfüllungsgeschäft des Wucherers selbst wirksam. (siehe Wortlaut „... oder gewähren lässt“).
Die engen gesetzlichen Grenzen des Wuchers werden dadurch überbrückt, dass bei wucherähnlichen Rechtsgeschäften stattdessen § 138 Abs. 1 BGB (Sittenwidrigkeit) mit gleicher Rechtsfolge eingreift.

Da der Preis so hoch war, wurde man einfach getäuscht, der nicht Rechtskräftig der Vertrag.
 
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So ein Fall dürfte es nach einer Prüfung nicht mal bis vor Gericht schaffen, die Sachlage ist dafür einfach zu eindeutig.
Es gibt da auch kein hätte, wäre, könnte, die Kategorie weist eindeutig darauf hin und die Artikelbeschreibung spricht ebenfalls eindeutig von einer Verpackung.
Keinerlei Diskussionsgrundlage.
Es wurden schon ganz andere Sachen vor Gericht zugelassen, also so schlecht stehen die Chancen da gar nicht und eindeutig ist für mich etwas anderes ... aber lassen wir den Deutschkurs. Für dich ist es eben eindeutig ok.
 
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@Toffelwust

Wo bitte ist das eindeutig? Zeig mir wo das eindeutig grammatikalisch zu sehen ist? Oder lies einfach mal mein Posting von vorhin.

Hallo, ich verkaufe hier eine AMD Radeon R9 290X-Originalverpackung und die Rechnung. Alles in einem neuen zustand.

Worterweiterungen bei Bezeichnungen mit "-" anzuhängen ist durchaus üblich im deutschen Sprachgebrauch, falls du nicht der Meinung bist, dann liest du dir mal Arktikelbschreibungen und Überschriften großer Versandhäuser durch.

Da du ja auf die grammatikalische Richtigkeit hinaus willst, wäre sogar diese Version grammatikalisch richtig:

Hallo, ich verkaufe hier eine AMD Radeon R9 290X Originalverpackung und die Rechnung. Alles in einem neuen zustand.
 
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Es hilft wohl nur lesen, lesen und lesen und im Zweifel die Finger davon zu lassen. Ich denke schon das Ebay was machen könnte bei einer zweideutigen Offerte, die Frage wäre dann ob die es denn wollen und denen Aufwand zu hoch ist. Aber bei der Piratenbucht sollten doch alle Sinne geschärft sein da so etwas ja nicht das 1. mal war.
 
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Das Einzige was du mit solchen Gesetzen erreichst ist, dass bei uns bald genauso viele treudoofe, entmündigte Schafe unterwegs sind wie in den USA, denen man erklären muss, dass ein frisch gebrühter Kaffee heiß ist oder, dass man seine Katze verdammt nochmal NICHT in der Mikrowelle trocknen kann. Sry, aber da bin ich verdammt froh, dass das bei uns nicht so ist und Leute für ihre Dummheit und fehlende Eigenverantwortung in dieser Art und Weise "bestraft" werden.

Übertriebener und unpassender Vergleich mMn.
Mir geht es darum, dass man auf Handelsplatformen striktere Regeln für Produktüberschriften und Beschreibungen setzen sollte, anstelle von irreführenden Überschriften. Bei so einem hohem Preis und der schwammigen Überschrift, ist die Absicht des Verkäufers eindeutig und das sollte einfach nicht toleriert werden. Wenn man bei Ebay eine "Luftgitarre" verkaufen kann, dann zeigt es sowohl die Dummheit des Käufers, die Frechheit des Verkäufers, aber auch die Toleranz der Platformbetreiber. Versuch doch mal draußen in einem Geschäft eine Luftgitarre zu verkaufen. Nur das Internet macht's möglich, aber Hey.. Ist ja Neuland. :schief:
 
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Es wird immer zweideutig geschrieben, man muss da immer höllisch aufpassen immer mehr Gauner in Ebay. Drum immer vorher ne E-mail schreiben und Erkundigen ob schon die GRAKA im Lieferumfang drin ist.:daumen:

Ha-jo
 
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Leider ist das Gebot nicht rechtens, egal ob Karton drin stand oder nicht.
280€ Startpreis zählt laut BGB unter Wucher:


Da der Preis so hoch war, wurde man einfach getäuscht, der nicht Rechtskräftig der Vertrag.


Na ob das auf einer Auktionsplattform so greift wage ich zu bezweifeln, zumal der Käufer in diesem Fall bereit war mehr als den Wucher zu zahlen.
Und ob das deutsche Recht in der Lage ist uns vor Unerfahrenheit oder Mangel an Urteilsvermögen zu schützen wage ich zu bezweifeln, nicht nachdem unsere Cheffin uns erklärt hat das wir nur lernen müssen mit dem Neuland umzugehen um nicht abgehört zu werden. ;)
 
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Übertriebener und unpassender Vergleich mMn.
Mir geht es darum, dass man auf Handelsplatformen striktere Regeln für Produktüberschriften und Beschreibungen setzen sollte, anstelle von irreführenden Überschriften. Bei so einem hohem Preis und der schwammigen Überschrift, ist die Absicht des Verkäufers eindeutig und das sollte einfach nicht toleriert werden. Wenn man bei Ebay eine "Luftgitarre" verkaufen kann, dann zeigt es sowohl die Dummheit des Käufers, die Frechheit des Verkäufers, aber auch die Toleranz der Platformbetreiber. Versuch doch mal draußen in einem Geschäft eine Luftgitarre zu verkaufen. Nur das Internet macht's möglich, aber Hey.. Ist ja Neuland. :schief:

Genau und deswegen Hirn anschalten wer ins Internet geht ansonsten fällt man auf die Schnauze. Sehs mal von der Seite, sowas passiert dem Käufer nie wieder. Du kannst nicht immer jedem den Hintern pudern, lernen durch Schmerz!
 
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Übertriebener und unpassender Vergleich mMn.
Mir geht es darum, dass man auf Handelsplatformen striktere Regeln für Produktüberschriften und Beschreibungen setzen sollte, anstelle von irreführenden Überschriften. Bei so einem hohem Preis und der schwammigen Überschrift, ist die Absicht des Verkäufers eindeutig und das sollte einfach nicht toleriert werden. Wenn man bei Ebay eine "Luftgitarre" verkaufen kann, dann zeigt es sowohl die Dummheit des Käufers, die Frechheit des Verkäufers, aber auch die Toleranz der Platformbetreiber. Versuch doch mal draußen in einem Geschäft eine Luftgitarre zu verkaufen. Nur das Internet macht's möglich, aber Hey.. Ist ja Neuland. :schief:

Normal sollte da der Platformbetreiber energischer durchgreifen, weil einige machen das ja mit purer Absicht .:daumen2:

ha-jo
 
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