Setz wenigstens den Artikel dazu:
Bitcoin und Steuer: Besteuerung von Bitcoin, Ether und Co.
Hast du den Artikel überhaupt gelesen oder nur das erstbeste genommen was deinen Standpunkt vermeintlich "unterstützt"? Das Urteil bezieht sich auf UMSATZSTEUER. Soll bedeuten, Bitcoins sind nicht als Ware sondern wie andere Währungen zu behandeln, also das genaue Gegenteil was du hier glaubst/behauptest. So viel zur "Wahrheit". Hier das Originalzitat aus dem Urteilsspruch:
Simpleres Beispiel: Wenn du einen Gutschein bei MM kaufst ist da auch keine Steuer drauf, das geschieht erst beim Kauf echter Ware. Im Moment hast du nur ein Zahlungsmittel gegen ein anderes eingetauscht. Man kann damit in gewissen Geschäften einkaufen, wie mit Bitcoin. Nicht jeder nimmt sie, wie Bitcoin.
US-Dollar sind auch legale Währung. Bezweifle jedoch, dass du damit bei uns in der Gegend gut einkaufen kannst.
Einen Fehler geb ich gerne zu: Es dürfte wohl nicht die KESt Anwendung finden, stattdessen müsste man es direkt in die Steuererklärung reinnehmen. Aus Wikipedia:
In Östereich wird das Ganze in §27ff des EStG behandelt. Deutschland und Schweiz keine Ahnung wo, ist mir auch egal. Fakt ist, die Gewinne gehören gesetzlich versteuert, ansonsten ist es Steuerhinterziehung. Ist der "Kavaliersdelikt" Schwarzarbeit auch, nur ist hier der Nachweis nochmal deutlich schwieriger als bei einer Währung mit öffentlicher Blockchain wodurch man theoretisch alle Transaktionen nachvollziehen kann. Wenn's die Finanz innerhalb der nächsten 5 Jahre (=Verjährungsfrist) juckt könnte es für den einen oder anderen Miner durchaus ungemütlich werden. Und ja, mein Mitleid wird sich in Grenzen halten.[/QUOTE
zugegebener masen habe ich den Folgender Satz: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zwar 2015 in der Sache Hedqvist entschieden, dass die Umsätze mit Bitcoins unter die Steuerbefreiung für Devisen nach dem EU-Recht fallen." so verstand das die "Umsätze" also der ganze Umsatz was daraus resultiert eben Steuer frei ist so wie es eben aus dem Satz hervor geht!
Allerdings ist meine Aussage dennoch nicht völlig falsch denn:
Es gibt es einen Gewissen frei Betrag den man erwirtschaften kann der liegt bei cr 600 Euro welcher unter nicht besteurlich fällt ist genau so mit Aktien usw...alles was unter diesem Limit ist ist steuerfrei.......(
Für Kapitaleinkünfte gibt es einen weiteren Freibetrag, der sich nur auf die Abgeltungsteuer bezieht: Ein Sockelbetrag von 801,-€ pro Jahr ist von der Abgeltungssteuer freigestellt. Das heißt, wenn Sie z.B. mit dem Traden im 1. Jahr nur 750,- € Gewinn gemacht haben, dann müssen für diese 750,- € noch keine Abgeltungssteuern entrichtet werden.
Muss ich meine Borsengewinne versteuern? (Trading Steuer)
in anderen Ländern sind es sogar biss zu 3500 euro frei Betrag!
Ja ich hab mich auch informiert bevor ich mininen ging usw...
Nun kommt aber die Frage aller Fragen vielleicht kannst du sie ja beantworten^^
das gesetzt sagt:
Bitcoins als Geldanlage – wann der Gewinn versteuert werden muss
Steuern bei Bitcoins fallen dann an, wenn Bitcoin-Anleger die Kryptowährung nur wenige Monate halten und dann mit Gewinn verkaufen.
Beispiel 1: Ein Bitcoin-Anleger kaufte Mitte August 2016 zum Kurs von 520 Euro einen Bitcoin. Anfang Mai 2017 verkauft der Anleger diesen Bitcoin wieder für 1.320 Euro.
Der hieraus resultierende Kursgewinn in Höhe von 600€ muss in der Einkommenssteuerklärung unter der Anlage SO in voller Höhe (800 €) mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden.
Bitcoin und Steuern - so mussen Kursgewinne versteuert werden
was ist aber mit Personen die nie einen Bitcoin gekauft haben sondern ihn durch Mining sich verdient haben?
wie greift dort das Gestz oder gilt es dort nicht?
wenn doch wie rechnet mir ein Richter meinen Gewinn wenn ich doch zb Stromkosten, Hardware Kosten ec .mit einrechnen muss.... dazu kommen Kursschwankungen was wenn ich mehr Strom in den Monaten zahlte weil der Kurs in diesen Monaten fiel....es wird ziemlich Kompliziert wie du merkst^^
noch dazu gibt es noch einen kleinen hinwies:
Dies bedeutet: Werden Bitcoins nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr verkauft, sind etwaige Gewinne aus dem Handel mit Bitcoins grundsätzlich steuerfrei.
Sprich ist ein Jahr minen um kann ich einen Teil verkaufen...noch dazu 600 Euro ist ja frei daher könnte man einfach nach dem ersten Jahr 600 verkaufen und den Rest das nächste Jahr usw usw....
zugegebener Massen hast du schon teils recht aber nach einem Jahr ist es wieder easy ^^
du siehst also so ganz unrecht hatte auch ich nicht....^^