Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Illegales Filesharing: BGH erleichtert Antragstellern das Auskunftsersuchen
Für Geschädigte wird es zukünftig etwas einfacher, bei Filesharing den Verursacher zu ermitteln. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, dass eine einzige richterliche Genehmigung beim Auskunftsersuchen ausreichend ist, um einen Anschlussinhaber zu ermitteln.
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Für Geschädigte wird es zukünftig etwas einfacher, bei Filesharing den Verursacher zu ermitteln. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, dass eine einzige richterliche Genehmigung beim Auskunftsersuchen ausreichend ist, um einen Anschlussinhaber zu ermitteln.
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