Filmstreaming wird schwerer: EUGH urteilt und nimmt Smartphones und Co. gleich mit in Geiselhaft

Manchmal glaube ich die EU will gehasst werden.

Mittlerweile ist mir egal was aus dem Laden wird, sollen die Franzosen doch Le Pen wählen.. mir mittlerweile sowas von egal..

Die EU erreicht micht einfach nicht mehr und nein bin kein AfD Wähler oder so..

Wenn ich so Kommentare lese.

Viele raffen es nicht das die EU uns das größte Gut schenkt was es gibt nämlich Frieden.

Es muss solche Regelungen Gesetze und Normen geben.
Was wäre denn die Alternative?
 
Ok, in letzter Zeit häufen sich die Fälle, in denem man ein deftiges "WIE KANN MAN NUR SO BESCHEUERT SEIN?!" raushauen muss.
Vielleicht sollte man sich dafür mal eine Template-Funktion schreiben, die man in diesem Fall mit dem Parameter "EUGH" aufruft. Würde ja ne Menge Zeit sparen. Allein schon für "EU" würde sich das lohnen.
Ne mal im Ernst, ich kann das überhaupt nicht ausstehen, wenn sich Menschen in sehr verantwortungsvollen Berufen (und EUGH-Richter gehört wohl dazu) dümmer anstellen, als die Polizei erlaubt.
Ich bin selbst ein starker Befürworter von Urheberrechten, aber das Problem wird durch das Urteil ja keineswegs behoben: Das Problem sind ja nicht die Geräte, sondern die Menschen dahinter / davor. Solange ein technisch begabter Mensch einen Film raubkopieren und verbreiten möchte, bekommt er das auch irgendwie hin und notfalls baut er dann einen blühenden Schwarzmarkt für "illegale" Mediaplayer auf, mit dem eben diese Raubkopierer noch mehr Geld verdienen könnten als bisher.
Oder mal ganz hübsch bildlich gesprochen: Wenn man den "Stream" bei allen Endverbrauchern unterbinden will, hilft es nicht, hier und da ein Stauwehr zuzudrehen, denn dann staut es sich davor auf und bricht irgendwo anders durch. Stattdessen könnte man den Stream zu seiner Quelle zurückverfolgen und dort versiegen lassen.
Oder man macht es gleich richtig und wirbt mal ein bisschen dafür, dass Eltern ihren Kindern schon in der Erziehung vermitteln, dass geistiges Eigentum auch Eigentum ist, und dass dessen Diebstahl ziemlich unehrenhaft ist, wie jeder andere Diebstahl auch.

Noch was: PCGH hat doch richtig geschrieben: "[..] Mit dieser Auslegung sind potenziell alle Smartphones, Tablets, Computer und Co. in der Lage, eine Urheberrechtsverletzung zu begehen und müssten demnach verboten werden.[...]"
Sie schreiben "potenziell" und nicht "definitiv". Das ändert doch nichts daran, dass das Urteil das Problem nicht wie oben geschrieben an der Wurzel bekämpft.
 
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Das Urteil war gegen "Kodi-Boxen" gerichtet welche direkt über Plugins eine illegale Filmbibliothek mitliefern welche per Streaming empfangen wird. Hier hattem die Verkäufer argumentiert dass sie die Filme ja nicht direkt auf die Box packen und daher nicht zu belangen seien. Gegen diese Argumentation wurde entschieden und gegen die Anbieter solcher Boxen gehen sogar die Entwickler von Kodi selbst vor.

Die Formulierung mag nicht Wasserdicht sein, aber die intention ist durchaus zu begrüßen, gerade auch um ein tolles OS-Projekt wie Kodi nicht in Verruf zu bringen.
 
Wenn ich so Kommentare lese.

Viele raffen es nicht das die EU uns das größte Gut schenkt was es gibt nämlich Frieden.

Es muss solche Regelungen Gesetze und Normen geben.
Was wäre denn die Alternative?

Klar, weil Frieden ohne die EU nicht möglich wäre, wie man an allen anderen Ländern der Welt sieht, die sich allesamt im Krieg miteinander befinden.
 
Die Formulierung mag nicht Wasserdicht sein, aber die intention ist durchaus zu begrüßen, gerade auch um ein tolles OS-Projekt wie Kodi nicht in Verruf zu bringen.
Da geb ich dir gerne Recht, die Intention an sich ist gut. Der Verkäufer in diesem speziellen Fall bereichert sich indirekt über potenzielle Urheber-Verstöße, das ist niederträchtig und sollte bekämpft werden. Ich rege mich allerdings darüber auf, dass mit diesem Urteil durch unpräzise Formulierungen wieder Tore für weitere "unfaire" Klagen geöffnet werden in Form eines Präzidenzfalls: Wenn z.B. später irgendein Unternehmen gerne einen vergleichsweise schlechten Mediaplayer verkaufen möchte, aber weiß, dass es nicht mit solchen sogar kostenlosen Projekten wie VLC mithalten kann, dann kommen die Rechtsverdreher dieses Unternehmen möglicherweise auf die Idee, gleich daran anzusetzen, dass dieses Urteil auf so hoher Ebene schon entschieden hat, dass der kostenlose Konkurrent "möglicherweise" illegal sein könnte. Das macht es dann viel einfacher, zumindest zeitweise, den Konkurrenten unfairerweise zu blockieren. Soweit ich weiß, haben wir ja momentan schon den Fall, dass der VLC-Player keine rechtmäßig gekauften Blurays abspielen kann, weil dazu ein Entschlüsselungs-Codec benötigt würde, der aber urheberrechtlich geschützt ist, also Lizenzgebühren fällig würden, und Eigenbauten eines Decoders irgendwie illegal wären (könnte das vielleicht nochmal jemand richtig erklären?). Wie auch immer das zusammenhängt, haben wir hier wieder den Fall, dass hauptsächlich der rechtschaffende Endkunde unter einer Blockade des Mediaplayers leiden muss und die echten hemmungslosen Raubkopierer einfach auf legal/illegal pfeifen und illegale Codecs nutzen.
 
Klar, weil Frieden ohne die EU nicht möglich wäre, wie man an allen anderen Ländern der Welt sieht, die sich allesamt im Krieg miteinander befinden.

Genau. Im Nahen Osten Israel und alle Anderen, im Mittleren Osten der Bürgerkrieg in Afghanistan, im fernen Osten der Kalte Krieg im Südchinesischen Meer und Kaschmir.
In Nordafrika Bürgerkrieg, in Westafrika Dauerkrieg, in Südafrika...recht ruhig.

,,Drogen- und Flüchtlingskrieg'' an der US-mexikanischen Grenze und in Mittelamerika, Putsche und Gegenputsche in Südamerika, Kanada...recht ruhig.

Ukraine, Türkei, an der EU-Außengrenze brennts.

Also alles in allem kann man an deinem Statement nur den Sarkasmus bemängeln :).
 
Wenn ich so Kommentare lese.

Viele raffen es nicht das die EU uns das größte Gut schenkt was es gibt nämlich Frieden.

Es muss solche Regelungen Gesetze und Normen geben.
Was wäre denn die Alternative?
Tief durchatmen:
NATO Expansion bedeutet Unfrieden.
https://d1lidwm7vls1dg.cloudfront.net/content/publications/NATO_Map_FINAL.jpg
Man kann nicht einfach gewählte Präsidenten aus dem Amt jagen die ein EU-Assozierungsabkommen nicht unterschreiben um Russland an den Pelz zu rücken, oder Landgrabbing (das nannte man in der Sowietunion übrigens noch Oligarchie) betreiben um "Frieden" zu sichern. Um mit den Jugoslawien-Mythos endlich mal aufzuräumen: Als Tito weg war wurde einfach das Machtvakuum genutzt um im Kosovo eine Pufferzone zu errichten, und die steht ja bis heute. Die EU löst keine Probleme die es ohne sie nicht gegeben hätte, ich glaub so ähnlich hat das Herr Broder mal formuliert.
Auf kurz oder lang wird's heftig rappeln.
 
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Warum nicht einfach das "internet" verbieten könnte ja sein wäre ja eventuell möglich ist ja anzunehmen das.... Ein böser bub dies nutzen könnte um streaming inhalte ohne einwilligung des rechtsinhabers "illegal" zu nutzen und sich daraan zu erfreuen.
 
Ich meine, echt jetzt, PCGH, echt jetzt (teilweise) an die Vorposter?
Ihr dreht daraus, dass Medienplayer, Smartphones, PCs usw. fortan verboten sind?

ich hab jeden tag immer mehr das gefühl hier bei der bild oder buzzfeed gelandet zu sein. artikelüberschriften werden immer reißerischer und inhalte immer schlechter.
z.b. was sollte dieser sinnbefreite artikel? vielen dank für ne info, die wir bereits seit mindestens januar haben und auch zum capsaicin event nochmal aufgetischt bekamen.
...und #6 werdet ihr kaum glauben!
 
Das Urteil ist mehr als dämlich begründet
""Der Verkauf eines multimedialen Medienabspielers, mit dem kostenlos und einfach auf einem Fernsehbildschirm Filme angesehen werden können, die rechtswidrig im Internet zugänglich sind, kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen."

Multimedialen Medienabspielers kann bedeuten diese streamboxen mit vorinstallierten direktzugang zu illegalen medienbibliotheken aber auch ein PC mit vlc player mit zugriff auf Bibliotheken illegalen Inhalts
Das gleiche gilt für jegliche andere mit Bildschirm laufende gerät das aufs Internet zugreifen kann.
Was ist die Konsequenz daraus
das jeder mediaplayer auf jeden gerät ein DRM System erforderlich macht
Das bei extremen auf jede Webseite mit Videos eine Anmeldepflicht besteht.
das man identifizierbar ist.
Das wird unser freies Internet was noch so ist direkt in ein Überwachungsmonster verwandeln.
Und jegliche freie Meinungsäußerung verbieten.
Würde da aber stehen das ein verkauf von streamboxen nur mit DRM und von rechteinhaber genehmigten inhalten erlaubt ist.
Würde Klarheit herrschen. So aber lässt sich das prima auf alles ausdehnen.
Die nächste Abmahnwelle kommt sicher.
 
Juckt mich persönlich nicht, da ich eh nur noch auf Netflix unterwegs bin. Schon aufgrund der Gefahr sich irgendwo dort was einzufangen meide ich solche Seiten. Und ob man in der Praxis als Privatkonsument da auch erwischt werden kann halte ich für äußerst unwahrscheinlich. Meistens bieten ja solche Seiten nur irgendwelche fremden Flashplayer an. Es sei denn die Seite ist ein Honeypot, wo die Behörden gezielt versuchen jemanden beim illegalen Streaming zu erwischen. Und in Deutschland ist das meines Wissens verboten. Früher hätte ich mich auch aufgeregt. Mittlerweile sehe ich das gelassener, da Amazon Prime und Netflix gute Alternativen sind.
 
Wieder viel heiße Luft um nichts , wer lesen kann ist klar im Vorteil ;)
Das Illegale Streams Verboten sind ist nicht mehr als Richtig.
Und wie hier schon geschrieben worden ist , in dem fall ging es um eine Software die von Haus aus Illegale Streams Abgreift .

So einfach ist es in der Rechtsprechung nicht.
In der Rechtsprechung werden hohe Urteile für ein spezifisches Gebiet erlassen, welche dann aber auf jedes andere damit zusammenhängende Verfahren eine Relevanz hat, falsifiziert nach unten hin offen quasi.


Korrelativ ausgedrückt, wenn heute eine Software verboten wird, die illegale Streams abgreifen kann, sind morgen aufgrund dieses Urteils möglicherweise alle ähnlich funktionieren Software Lösungen, welche etwas ganz anderes machen auch verboten.
Ebenso sind alle Programmierer die heute noch legales Handwerk erlernen, aufgrund dessen morgen schon Verbrecher, und alle Geräte auf denen diese Software läuft ist dann ebenso illegal, und je nach Urteil und Rechtsprechung die sich ein Konzern dank Anwaltskanzleien gegenüber allen anderen erkaufen kann, sind dann irgendwann nicht nur die Endgeräte, sondern auch die Zulieferer illegal, außer man kann sich dafür eine (zwar illegale, aber dennoch durch die Blume legale) Lizenz auf Zeit erwerben, und diese vor Gericht auf Jahre hinaus durch fadenscheinige Prozesse gegen andere große Firmen und Anwaltskanzleien verteidigen.

Kleine Gerichte müssen sich stets an Grundsatzurteile halten, dies darf man nicht vergessen.
Entscheidungen des EuGH gelten für viele deutsche Gerichte (auch weil diese oft sehr gerne Verantwortung abgeben
) als eine Art Richtungsgeber, Entscheidungen haben Stellenwerte fast wie Grundsatzentscheidungen, obwohl es streng genommen gar nicht verbindlich ist, was der EuGH entscheidet.
 
Ach ja die liebe Rechtsprechung. Justizia ist blind und wäre sie nicht blind würde sie sich nach diesem Urteil selbst die Augen rausschneiden.

Spinen wir das ganze noch ein bischen weiter :

Morgen früh werde ich dann gleich mal zur Polizei gehen und aufgrund dieses Urteils bei der Polizei alle Läden die PC-Hardware und Handys verkaufen anzeigen. Kann ja nicht angehen, dass hier überall illegales Zeug verkauft wird. Am besten Zeige ich dan gleich noch meinen Stromlieferanten an der auch noch Beihilfe betreibt weil er Strom für diese illegalen Geräte liefert.
 
Korrelativ ausgedrückt, wenn heute eine Software verboten wird, die illegale Streams abgreifen kann, sind morgen aufgrund dieses Urteils möglicherweise alle ähnlich funktionieren Software Lösungen, welche etwas ganz anderes machen auch verboten.

In dem Urteil ging es allerdings (unter anderem) im Speziellen um eine Streaming Box, auf der vom Verkäufer/Vertreiber Software zum "illegalen" Streamen urheberrechtlich geschützter Inhalte vorab installiert wurde, sodass der Käufer einfachen Zugriff auf diese Inhalte hat. Der Verkäufer hat also das Gerät mit voller Absicht so eingerichtet und konfiguriert, dass Kunden direkten und einfachen Zugriff auf diese Inhalte haben. Er hat sogar im Netz damit geworben. Und die Kunden wiederum haben diese Box gekauft, damit sie einfachen Zugriff erhalten.
Als Gegenbeispiel mal das Apple TV. Dort kann man nicht ab Werk illegale Streams abgreifen, und Apple verkauft die Box auch nicht mit der Absicht, dem Kunden das zu ermöglichen.
Gleiches gilt dann auch für PCs oder Smartphones. Kein Hersteller von PCs oder Smartphones verkauft diese mit der Absicht dem Käufer vorinstallierte Software zu liefern, damit er direkten Zugriff auf illegale Streams hat.
Das ist der große Unterschied zwischen dem Mediaplayer auf den sich das Urteil bezieht und anderen Medienplayern oder PCs und Smartphones.
Das Urteil relativiert ja auch in diesem Punkt. Der Verkauf solcher Geräte KANN eine Urheberrechtsverletzung darstellen, es ist aber nicht grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung.
 
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Sehe ich auch so. Für die paar Euro im Monat bekomme ich legal,in 4K und mit DD 5.1-Ton gute Filme und Serien geboten.

Illegale Streamingseiten können heutzutage qualitätsmäßig ohnehin meist nicht mehr mithalten.

Wer sich mit Schrottqualität (oft wird da noch in Mono aus dem Kinosaal abgefilmt) zufrieden gibt, hat eh keine Ansprüche.
 
Sehe ich auch so. Für die paar Euro im Monat bekomme ich legal,in 4K und mit DD 5.1-Ton gute Filme und Serien geboten.

Ich nutze auch ausnahmslos legale Inhalte. Serien bei Amazon und Netflix. Filme geliehen oder gekauft über iTunes. Musik über Apple Music. Bundesliga auf Sky, sei es auf dem Fernseher oder auf dem Notebook mit Sky Go.
Und da es bei dem Urteil nicht darum geht, Mediaplayer oder Multimedia Geräte im Allgemeinen zu verbieten, betrifft mich das Urteil im Endeffekt überhaupt nicht.

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Ich habe da aber noch eine Anmerkung zum Urteil.

Denkt mal bitte etwas über die Zusammenhänge nach:
Im Grunde genommen geht es bei dem Urteil um den Schutz des Urheberrechts. Rechteinhaber wollen nicht, dass ihre kostenpflichtigen Inhalte kostenlos von jedem über illegale Netzwerke gestreamt werden können. Der Kläger in diesem Fall hier war eine Institution namens Brein. Diese Institution ist in den Niederlanden für den Schutz des Urheberrechts da und vertritt in dem Sinne die Rechteinhaber. Aber wer sind denn im weiteren Sinne die Rechteinhaber? Klar, die Filmindustrie. Allen voran Hollywood. Aber natürlich auch beispielsweise Netflix oder Amazon die hunderte Millionen Dollar in die Produktion von Serien pulvern. Die wollten erreichen, dass die Grauzone des Streamings illegaler Angebote aufgehoben wird, was durch das EuGH im Sinne der Kläger geschehen ist. Und sie wollten eine Handhabe gegen spezielle Streamingboxen, die vornehmlich aus dem Grund vertrieben werden, auf illegale Angebote zuzugreifen. Auch das hat das EuGH getan.
Was die Rechteinhaber logischerweise nicht wollen, ist Mediaboxen im Allgemeinen, Smartphones und PCs zu verbieten. Denn damit würden sie an dem Ast sägen, auf dem sie sitzen. Hollywood verdient viel Geld mit der Zweitverwertung von Filmen (DVDs, Blu-rays, kostenpflichtige Downloads und Streams). Man bedenke: Auch Blu-ray Player sind heutzutage gleichzeitig Media-Streamer. Und Amazon und Netflix sind ohne Mediaplayer, Smart TVs, Smartphones und PCs gar nicht lebensfähig.
Es ist also definitiv nicht im Interesse der Kläger Mediaplayer, PCs und Smartphones zu verbieten, darauf haben sie logischerweise vor dem EuGH auch nicht hingearbeitet und das Gericht hat das auch nicht entschieden.
 
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Lies direkt das urteil - es geht dort um gerät bei denen das Abspielen von "illegalen" Medien MÖGLICH ist - das ist das einzige Kriterium. Und damit ist dann so ziemlich jedes gerät das Medien wiedergeben kann betroffen - es sei den es verhindert ausnahmlos das ausführen von Medien die nicht entsprechen mit kopierschutz codiert sind - was wiederum bedeuten würde das man mit seinem 2 jahre alten fernseher ncihtsmehr anschauen kann da er gerade nciht den aller neuesten HDMI 2.0 kopierschutz hat.....

Was hier auch so manche shclaumeier üebrsehen ist das heir sogar die Grundrechte angegriffen werden denn es wird auch schön darauf eingegangen das zB das Anhören oder Anschauen von Streams als Vervielfältigung zu beurteilen ist. Na sowas - wie ist das denn mit Fernsehn oder Radio? Oh ja, ein Stream denn ich auch mitschneiden kann und das auch illegal wenn man zB kein GEZ bezahlt - somit wären dann alle Fernseher, Radio oder sonstige geräte die Funk benutzen illegal da sie es ermöglichen illegal Streams zu empfangen. Auch schienen manche vergessen zu haben das man das Recht hat alles was man im Fernsehn sieht oder Radio hört aufzunehmen - aber dank verschlüsselung wird das beim Fernseher schon teilweise versucht zu verhindern.

Wenn sie gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen wollen dann sollen sie auch gefälligst gegen diejenigen Vrogehen die das Material erst online stellen - und dieses mal bitte mal hirn benutzen und nich für das Hochladen vone 10 filmen eine härtere Strafe vergeben wie für Raubüberfall mit schwerer Körperverletzung.


Viele raffen es nicht das die EU uns das größte Gut schenkt was es gibt nämlich Frieden.
und was hat frieden mit der EU zu tun? da kann man dann auch gleich sagen Hitler hätte Frieden gebracht - Ups - soäter schlug das ganze dann doch etwas um. jetzt mach dich mal schlau und frag dich dann mal warum die EU jetzt ein eigenständiges Heer erschaffen will bei dem KEIN Mitgliedstaat Mitspracherecht hat. Oder warum die EU schon am Säbelrasseln mit Russland ist......


Und die EU mischt fröhlich überall mit, sendet truppen, zusammen mit NATO am regierungen-Stürzen, oder auch einfach nur schön sich freuen und Waffen verkaufen.
Während in der EU demokratie mitlerweile abgeschafft wird. Man nehme als beispiel die Volksbefragung zur Krim-Abspaltung als illegal bezeichnet wurde.



@cuban13581 :
Es ist egal WO du unterwegs bist - allein die Möglichkeit DAS ein gerät illegale medien Wiedergeben KÖNNTE reicht aus um das gerät selbst illegal zu machen - und das ist das große Problem.
Nicht eine illegale handlung wird bestraft sondern die Möglichkeit eine Straftat zu begehen.








Das hier einige so vehemnt versuchen das Problem nicht zu sehen ist schon bedenklich. Wenn ein Gerät 'möglicherweise' illegal ist wiel man damit illegale medien ansehen kann dann hat das weitreichende Folgen - nicht zu letzt das hiermit der Grundstein für ein totalitäres Regiem gelegt wird. Auch mit meinen Handy 'könnte' ich etwas illegales machen - soll jetzt der Besitz von handies verboten werden? ......
 
Lies direkt das urteil - es geht dort um gerät bei denen das Abspielen von "illegalen" Medien MÖGLICH ist - das ist das einzige Kriterium. Und damit ist dann so ziemlich jedes gerät das Medien wiedergeben kann betroffen - es sei den es verhindert ausnahmlos das ausführen von Medien die nicht entsprechen mit kopierschutz codiert sind - was wiederum bedeuten würde das man mit seinem 2 jahre alten fernseher ncihtsmehr anschauen kann da er gerade nciht den aller neuesten HDMI 2.0 kopierschutz hat.....

Nein! Das ist das, was du daraus verstehen möchtest. Aber so einfach wie du es darstellst, steht es im Urteil nicht.

Nicht eine illegale handlung wird bestraft sondern die Möglichkeit eine Straftat zu begehen.

Nein, auch das steht so nicht im Urteil. Bestraft wird von vorne herein sowieso schonmal nichts. Und es muss immer eine Absicht dahinterstecken. Wer Samstagnachmittags die Bundesliga kostenlos über einen Stream schaut, obwohl klar ist, dass das eigentlich Geld kostet, der begeht nach dem Urteil möglicherweise eine Urheberrechtsverletzung. Die hat aber nichts mit dem PC zu tun, auf dem er das macht, sondern nur mit seiner Absicht, den Stream kostenlos und illegal zu beziehen.

Ein Jura Professor sagt dazu:

Neues Urteil des EuGH: Achtung beim Streamen! | tagesschau.de

"Auch wer mit seinen Computer bewusst auf eine offensichtlich illegale Streaming-Seite geht oder sich im Internet einen kostenlosen Bundesliga-Livestream sucht, obwohl er weiß, dass die Spiele eigentlich nur gegen Geld angesehen werden dürfen, der verstößt nach dem heutigen EuGH-Urteil höchst wahrscheinlich gegen das Urheberrecht."

Es wird also nicht die Möglichkeit "bestraft", sondern das absichtliche Tun.

Auch die Berichterstattung in der Presse, sei es die FAZ oder wie sie alle heißen, macht deutlich, dass es gar nicht um ein Verbot von Smartphones oder PCs geht. Sondern vor allem darum eine Handhabe gegen das Konsumieren illegaler Streams zu haben.

eugh streaming - Google-Suche
 
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Nein, auch das steht so nicht im Urteil. Bestraft wird von vorne herein sowieso schonmal nichts. Und es muss immer eine Absicht dahinterstecken. Wer Samstagnachmittags die Bundesliga kostenlos über einen Stream schaut, obwohl klar ist, dass das eigentlich Geld kostet, der begeht nach dem Urteil möglicherweise eine Urheberrechtsverletzung. Die hat aber nichts mit dem PC zu tun, auf dem er das macht, sondern nur mit seiner Absicht, den Stream kostenlos und illegal zu beziehen.

Ein Jura Professor sagt dazu:

Neues Urteil des EuGH: Achtung beim Streamen! | tagesschau.de
Lies doch lieber direkt was das urteil sagt. Was der professor heir sagt ist schön und gut, hat aber wenig mit dem Urteil zu tun.

"As is clear from the order for reference, Mr Wullems advertised the ‘filmspeler’ multimedia player, stating that it made it possible, in particular, to watch on a television screen, freely and easily, audiovisual material available on the internet without the consent of the copyright holders."
Direkt aus den Akten - es geht also um die Möglichkeit illegales Material wiederzugeben.
Es wird insbesondere darauf eingegangen das die installierten Apps auf Seiten zugreifen die auch illegale inhalte beinhalten - das wäre zB auch Youtube die genügen Serien online haben die so nicht legal sind. Es ist hier unerheblich ob die Webseite an sich legal ist oder nicht da es nur darum eght ob es möglich ist illegale Inhalte anzusehen.

"Furthermore, as is apparent from Article 3(1) of Directive 2001/29, for there to be an ‘act of communication’, it is sufficient, in particular, that a work is made available to a public in such a way that the persons forming that public may access it, irrespective of whether they avail themselves of that opportunity (see the judgment of 13 February 2014, Svensson and Others, C‑466/12, EU:C:2014:76, paragraph 19 and the case-law cited)."
hier, nochmal schön eindeutig geschireben - es ist egal ob jemand damit illegale Inhalte anseiht doer nicht, die Möglichkeit ist das worum es im Urteil geht.

Es wird dann nochw eiter darauf eingegangen das das Problem ist das links verwendet werden zu Seiten die 'illegale' Medien enthalten - und das würde dann wirklich jedes Gerät treffen das einen Link oder eine App für YouTube, Vimeo, oder zu ziemlich jeder andere offene videopaltform enthält.
 
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