Skysnake
Lötkolbengott/-göttin
Fall Megaupload: Hausdurchsuchung war unzulässig
Wie The New Zealand Herald berichtet, hat der New Zealand High Court den Durchsuchungsbefehl, der als Grundlage für die Durchsuchung des Anwesens von Kim Schmitz diente, als unrechtmäßig erklärt.
In einem 56 Seiten umfassenden Entscheidung, erläutert die zuständige Richterin Helen Winkelmann, dass der Durchsuchungsbefehlt viel zu unpräzise, zu allgemein und bzgl. dem der Polizei zugebilligtem Handlungsspielraum zu weit gefasst sei. Dies führt zu einem Entzug der Rechtskraft, womit die durchführende Polizei damit ohne Rechtsgrundlage gearbeitet hat.
Laut der Richterin sei vor allem die Abgrenzung, was beschlagnahmt werden dürfe, und was nicht, nicht hinreichend genau erfolgt, so dass um großen Umfang Dinge beschlagnahmt wurden, die für das Verfahren belanglos sind. Ein möglicher Grund hierfür wäre, dass auf der einen Seite die ermittelnden Beamten dem FBI angehören, die Durchsuchung allerdings von der neuseeländischen Polizei durchgeführt wurde, welche angeblich nur einen sehr wenige Informationen zu dem Fall hatten.
Noch bemerkenswerter ist aber, dass die Richterin auch das Kopieren und außer Landes bringen des bei der Hausdurchsuchung beschlgnahmten Datenbestandes, von ca 150TB, für unzulässig erklärt hat. Die Anklagebehörde hatte hier zwar angeführt, dass die Beschuldigten hierzu ihre Zustimmung erteilt hätten, die Richterin teilte diese Auffassung allerdings nicht und befand anders.
Genauso wenig folgte Sie der Argumentation, dass der zuständige Deputy Solicitor General einer Überbringung der Daten in die USA zugestimmt hätte, sofern! er gefragt worden wäre, und die Überbringung an sich daher kein Problem darstellen würde. Damit aber nicht genug. Die Richterin ist auch der Ansicht, das allein durch die Übergabe der Daten an das FBI, welche diese dann nach relevanten Daten sichtete, die neuseeländische Polizei bereits ihre durch das neuseeländische Recht verliehenen Kompetenzen überschritten hat. Die neuseeländische Polizei hätte ihren Ausführungen zufolge selbst die Daten sichten müssen und dabei das FBI nur zu Rate ziehen können.
Nach all diesen "guten" Nachrichten für Kim Schmitz und die anderen Beschuldigten, teilte Sie allerdings auch mit, dass Sie sich nicht in der Lage sehe, den von diesen ebenfalls vorbebrachten Begehren zu entsprechen. Hierzu wolle Sie erst noch am 4. Juli eine Besprechung mit den Verteidigern durchführen.
Es bleibt also auch in den nächsten Tagen spannend, welche Überraschungen uns noch im Fall "Kim Schmitz/Megaupload" zu erwarten haben. Betrachtet man aber die neuste Entscheidung im Kontext mit den auch bereits vorher bereits genannten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der ganzen Aktion, so sind die Zweifel hiermit sicherlich nicht kleiner geworden, sondern noch weiter angestiegen.
Den Fall, dass das Verfahren gegen Kim Schmitz eingestellt wird, kann man in seiner Tragweite wohl kaum überschätzen. Vor allem könnte sich daraus noch eine unendliche Geschichte entwickeln.
Quellen:
Dotcom searches illegal: Judge - National - NZ Herald News
Hausdurchsuchung bei Kim Schmitz war unzulässig - ComputerBase
Wie The New Zealand Herald berichtet, hat der New Zealand High Court den Durchsuchungsbefehl, der als Grundlage für die Durchsuchung des Anwesens von Kim Schmitz diente, als unrechtmäßig erklärt.
In einem 56 Seiten umfassenden Entscheidung, erläutert die zuständige Richterin Helen Winkelmann, dass der Durchsuchungsbefehlt viel zu unpräzise, zu allgemein und bzgl. dem der Polizei zugebilligtem Handlungsspielraum zu weit gefasst sei. Dies führt zu einem Entzug der Rechtskraft, womit die durchführende Polizei damit ohne Rechtsgrundlage gearbeitet hat.
Laut der Richterin sei vor allem die Abgrenzung, was beschlagnahmt werden dürfe, und was nicht, nicht hinreichend genau erfolgt, so dass um großen Umfang Dinge beschlagnahmt wurden, die für das Verfahren belanglos sind. Ein möglicher Grund hierfür wäre, dass auf der einen Seite die ermittelnden Beamten dem FBI angehören, die Durchsuchung allerdings von der neuseeländischen Polizei durchgeführt wurde, welche angeblich nur einen sehr wenige Informationen zu dem Fall hatten.
Noch bemerkenswerter ist aber, dass die Richterin auch das Kopieren und außer Landes bringen des bei der Hausdurchsuchung beschlgnahmten Datenbestandes, von ca 150TB, für unzulässig erklärt hat. Die Anklagebehörde hatte hier zwar angeführt, dass die Beschuldigten hierzu ihre Zustimmung erteilt hätten, die Richterin teilte diese Auffassung allerdings nicht und befand anders.
Genauso wenig folgte Sie der Argumentation, dass der zuständige Deputy Solicitor General einer Überbringung der Daten in die USA zugestimmt hätte, sofern! er gefragt worden wäre, und die Überbringung an sich daher kein Problem darstellen würde. Damit aber nicht genug. Die Richterin ist auch der Ansicht, das allein durch die Übergabe der Daten an das FBI, welche diese dann nach relevanten Daten sichtete, die neuseeländische Polizei bereits ihre durch das neuseeländische Recht verliehenen Kompetenzen überschritten hat. Die neuseeländische Polizei hätte ihren Ausführungen zufolge selbst die Daten sichten müssen und dabei das FBI nur zu Rate ziehen können.
Nach all diesen "guten" Nachrichten für Kim Schmitz und die anderen Beschuldigten, teilte Sie allerdings auch mit, dass Sie sich nicht in der Lage sehe, den von diesen ebenfalls vorbebrachten Begehren zu entsprechen. Hierzu wolle Sie erst noch am 4. Juli eine Besprechung mit den Verteidigern durchführen.
Es bleibt also auch in den nächsten Tagen spannend, welche Überraschungen uns noch im Fall "Kim Schmitz/Megaupload" zu erwarten haben. Betrachtet man aber die neuste Entscheidung im Kontext mit den auch bereits vorher bereits genannten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der ganzen Aktion, so sind die Zweifel hiermit sicherlich nicht kleiner geworden, sondern noch weiter angestiegen.
Den Fall, dass das Verfahren gegen Kim Schmitz eingestellt wird, kann man in seiner Tragweite wohl kaum überschätzen. Vor allem könnte sich daraus noch eine unendliche Geschichte entwickeln.
Quellen:
Dotcom searches illegal: Judge - National - NZ Herald News
Hausdurchsuchung bei Kim Schmitz war unzulässig - ComputerBase