Erinnern Sie sich an Megaupload? So steht es heute: 2x schuldig im Sinne der Anklage

Nö, solange man nicht immens illegalen Mist macht und/oder ermöglicht.
Kartelle, Agent Provocateurs, Bestechung, Steuervermeidung,...

Viele "legitime" Firmen in den USA machen vielen illegalen Mist. Die kommen im Fall der Fälle aber rein mit (lächerlich niedrigen) Geldstrafen davon. Oder sitzt bspw. irgendeiner vom Sackler-Clan für die tausenden Toten ein, die sie mit ihrer "lobbyierten" Opioidschwemme verursacht haben? Vor nicht allzulang wollten sie ihren Mist auch bei Kindern 6+ pushen.

Dabei will ich Schmitz auch keinesfalls in Schutz nehmen. Aber bis zu 50 Jahre Haft für ein white-collar Verbrechen mit rein monetären Schaden? Die einzige Justizfarce die noch größer ist, ist die Verfolgung Assange's
 
PCGH haftet auch für Inhalte von Usern da sie den Service und die Platform stellen.
Genau das finde ich "schwachsinnig" und falsch.

Eine Disko haftet dafür, dass kein Alkohol an Minderjährige ausgeschenkt wird weil sie Veranstalter sind.
Ja, ist aber irgendwie nicht vergleichbar, den sie verkaufen diese Ware ja auch und damit einher gehen wohl etwas andere Pflichten. Das was hier vergleichbar wäre, der Vermieter der Disko, er stellt die Umgebung zur Verfügung und haftet ganz sicher nicht für den Vertreiber der Waren.

Du haftest als Hausbesitzer für selbiges und dein Grundstück falls jemand darauf zu Schaden kommt.
Ist auch nur die halbe Geschichte und Wahrheit, ich hafte wenn jemand auf Grund eines Versäumnisses meinerseits auf dem Grundstück zu Schaden kommt, bspw. wenn ich vergessen habe zu Streuen. Wenn aber jemand jemanden auf meinem Grundstück erschlägt, bin ich sicherlich nicht haftbar.

Mal als Gegenbeispiel, nehmen wir Ebay, Amazon, etc., haften die dafür, wenn auf deren Plattform illegale Waren angeboten werden? Ist wahrscheinlich das passendste Beispiel! Hier wird es meines Wissens nach dann sehr abstrus und offensichtlich wer der Chef in der Regierung ist:

1.) Es wird Hehlerware verkauft, nein, der Marktplatz haftet nicht
2.) Es werden Fälschungen verkauft, ja der Marktplatz haftet Urt. v. 12.07.2011, Az. C-324/09 des EugH)
rechtsverbindlich nicht,
noch nicht, das wird aber der nächste Schritt werden. Ich bin mal gespannt, wie dies dann mit verschlüsselten und gesplitteten Dateien laufen wird. Denn aktuell ist jeder solche Schritt doch extrem einfach zu umgehen, in dem man eine vernünftige Verschlüsselungssoftware nutzt, das ganze am besten noch mit einem recht unbekannten Packprogramm splittet und dies dann nochmals packt und splittet. Dann liegen letztlich hochverschlüsselte undvollständige Datein bei Hoster, der sieht nix und was will er machen. Dateien die er nicht prüfen kann, dann nicht mehr zulassen?

Ich sage es immer und immer wieder, die Politik ist einfach zu doof um das Internet zu verstehen, alle Maßnahmen die gemacht werden, sind ohne größere Probleme, selbst von "Otto-Normalo" zu umgehen. Man wird sich eingestehen müssen, das wird aber vermutlich bei der Intelligenz unserer politischen Chefetagen ungefähr noch 3.000 Jahre dauern, das man gegen den "kleinen" Mann nichts, aber auch gar nichts machen kann. Schon gar nicht wenn man nicht global arbeitet.

Es ist und bleibt eine Arbeit für die Ermittlungsbehören, die Uploader und die Portale, die solchen Content verbreiten zu "zerstören". Hier den Versuch zu unternehmen, mit lächerlichen DNS Sperren zu arbeiten ist sinnlos. Diese Seiten müssen relativ aktiv vom Netz gebombt werden und nichts anderes hat einen Sinn. Das schlimme ist doch, jeder von uns kennt auf einen Schlag dutzende Seiten die Content "anbieten" und wir alle wissen doch, dass es ein einfaches wäre, diese Seiten vom Netz zu nehmen. Wir wissen auch, dass eine Seite geschlossen wird, morgen drei neue Seiten erscheinen, dennoch ist genau das die Aufgabe der drei Gewalten in unserem System, sinnvolle Maßnahmen zu schaffen, die dies zunehmend erschweren.
 
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Genau das finde ich "schwachsinnig" und falsch.


Ja, ist aber irgendwie nicht vergleichbar, den sie verkaufen diese Ware ja auch und damit einher gehen wohl etwas andere Pflichten. Das was hier vergleichbar wäre, der Vermieter der Disko, er stellt die Umgebung zur Verfügung und haftet ganz sicher nicht für den Vertreiber der Waren.


Ist auch nur die halbe Geschichte und Wahrheit, ich hafte wenn jemand auf Grund eines Versäumnisses meinerseits auf dem Grundstück zu Schaden kommt, bspw. wenn ich vergessen habe zu Streuen. Wenn aber jemand jemanden auf meinem Grundstück erschlägt, bin ich sicherlich nicht haftbar.

Mal als Gegenbeispiel, nehmen wir Ebay, Amazon, etc., haften die dafür, wenn auf deren Plattform illegale Waren angeboten werden? Ist wahrscheinlich das passendste Beispiel! Hier wird es meines Wissens nach dann sehr abstrus und offensichtlich wer der Chef in der Regierung ist:

1.) Es wird Hehlerware verkauft, nein, der Marktplatz haftet nicht
2.) Es werden Fälschungen verkauft, ja der Marktplatz haftet Urt. v. 12.07.2011, Az. C-324/09 des EugH)

noch nicht, das wird aber der nächste Schritt werden. Ich bin mal gespannt, wie dies dann mit verschlüsselten und gesplitteten Dateien laufen wird. Denn aktuell ist jeder solche Schritt doch extrem einfach zu umgehen, in dem man eine vernünftige Verschlüsselungssoftware nutzt, das ganze am besten noch mit einem recht unbekannten Packprogramm splittet und dies dann nochmals packt und splittet. Dann liegen letztlich hochverschlüsselte undvollständige Datein bei Hoster, der sieht nix und was will er machen. Dateien die er nicht prüfen kann, dann nicht mehr zulassen?

Ich sage es immer und immer wieder, die Politik ist einfach zu doof um das Internet zu verstehen, alle Maßnahmen die gemacht werden, sind ohne größere Probleme, selbst von "Otto-Normalo" zu umgehen. Man wird sich eingestehen müssen, das wird aber vermutlich bei der Intelligenz unserer politischen Chefetagen ungefähr noch 3.000 Jahre dauern, das man gegen den "kleinen" Mann nichts, aber auch gar nichts machen kann. Schon gar nicht wenn man nicht global arbeitet.

Es ist und bleibt eine Arbeit für die Ermittlungsbehören, die Uploader und die Portale, die solchen Content verbreiten zu "zerstören". Hier den Versuch zu unternehmen, mit lächerlichen DNS Sperren zu arbeiten ist sinnlos. Diese Seiten müssen relativ aktiv vom Netz gebombt werden und nichts anderes hat einen Sinn. Das schlimme ist doch, jeder von uns kennt auf einen Schlag dutzende Seiten die Content "anbieten" und wir alle wissen doch, dass es ein einfaches wäre, diese Seiten vom Netz zu nehmen. Wir wissen auch, dass eine Seite geschlossen wird, morgen drei neue Seiten erscheinen, dennoch ist genau das die Aufgabe der drei Gewalten in unserem System, sinnvolle Maßnahmen zu schaffen, die dies zunehmend erschweren.
Man kann jedes Beispiel so oder so auslegen ... Beispiel Disko. Die Disko (oder generell ein Veranstalter einer Party) haftet beispielsweise auch dann, wenn die Jugendlichen ihren Alkohol selbst mitbringen obwohl sie selbst keinen verkauft haben. Siehst du wie schnell das ganze plötzlich in eine andere Richtung geht?

Das mit Amazon ist ein gutes Beispiel. Was ich nciht verstehe ist: Willst du das Amazon dafür haftet oder soll es eine Entschuldigung für Kim sein?
 
Das mit Amazon ist ein gutes Beispiel. Was ich nciht verstehe ist: Willst du das Amazon dafür haftet oder soll es eine Entschuldigung für Kim sein?
Ich will Kim ganz sicher nicht in Schutz nehmen, moralisch betrachtet gehört er weggesperrt, weil ich der Meinung bin, dass er das bewusst gemacht hat und nicht nur unbewusst hingenommen hat.

Aber ich habe Sorge um unseren Rechtsstaat (auch die USA sind grds. So einer). Man muss das in meinen Augen beweisen, also klar belegen, dass er absichtlich und aktiv Raubkopien über seine Plattform vertreiben wollte. Es wird aber derzeit argumentiert, dass er nicht genug getan hat um das zu verhindern.
Das Amazon Beispiel sollte noch einmal verdeutlichen, welchen Einfluss hier die Firmen haben, geklaute Ware ergibt keine Haftung, Fälschungen schon? Finde ich persönlich in der Differenzierung sehr gefährlich und falsch. Das gleiche sehe ich rechtsstaatlichen bei Kim, dem man in meinen Augen dem für mich mind. grobe Fahrlässigkeit wahrscheinlich kaum nachzuweisen sein wird. Die braucht es aber in meinen Augen, da es hier aber um Rechte von BigPlayern geht, wird das Urteil so oder so ungünstig für ihn ausfallen
 
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