Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu EUGH-Urteil: Vorinstallierte Software auf Komplettsystemen ist erlaubt - auch Bloatware
Der EUGH hat entschieden, dass vorinstallierte Software auf Komplettsystemen erlaubt ist. Neben Betriebssystemen gilt das auch für sogenannte Bloatware und Softwarepakete, die der Kunde nicht braucht, aber mitkauft. Das sei in der Branche so üblich und der Kunde werde in der Regel auch ausreichend darüber informiert, was bei einem Produkt dabei ist, so die Begründung.
Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und nicht im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt.
Zurück zum Artikel: EUGH-Urteil: Vorinstallierte Software auf Komplettsystemen ist erlaubt - auch Bloatware
Der EUGH hat entschieden, dass vorinstallierte Software auf Komplettsystemen erlaubt ist. Neben Betriebssystemen gilt das auch für sogenannte Bloatware und Softwarepakete, die der Kunde nicht braucht, aber mitkauft. Das sei in der Branche so üblich und der Kunde werde in der Regel auch ausreichend darüber informiert, was bei einem Produkt dabei ist, so die Begründung.
Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und nicht im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt.