Ach herrje ...
1) Wo genau liegt denn das Problem daran, wenn jemand anderes deine Werbung noch weiter verbreitet? Durch das Einbetten wird der Content weiter verbreitet und die Werbung im Video selbst wird ja trotzdem aufgerufen. Das einzige was nicht funktioniert, ist die Werbung auf der Youtube (/...) Homepage und die Beschreibung des Videos, aber die sind sowieso vergleichsweise unwichtig.
2)
Am Landgericht München wurde noch entschieden, dass dies nicht gestattet und ein Schadensersatz von 2.000 Euro zu leisten ist. Der Bundesgerichtshof sieht das aber anders und lehnte die Klage ab. Die Geschichte landete letztlich beim Europäischen Gerichtshof. Dort entschied man: Grundsätzlich ist das sogenannte Framing erlaubt.
Mit diesem Entscheid lag der Fall nun wieder beim Bundesgerichtshof. Dort mussten sich die Richter nun an dem EU-Entscheid halten, entschieden aber, dass Videos unter bestimmten Umständen eingebettet werden dürfen.
So, das muss ich jetzt erstmal ordnen:
- Landgericht sagt Nein
- BGH sagt JA
- EUGH sagt auch JA
Nun meine Frage: Wieso geht das nun zurück an den BGH? Und wieso kann der die Entscheidung des EUGH einschränken?
3)
Was für Richter logisch klingt, ist in der Praxis ein Albtraum.
Genau mein Gedanke. Als jemand, der häufiger für die Verwendung von Medien-Content Rechte einholen muss, kann ich sagen dass das absoluter Bullshit ist. In vielen Fällen ist der Rechteinhaber entweder überhaupt nicht ermittelbar oder es ist nicht klar, an wen man sich zu wenden hat. Da niemand im Internet einen echten Namen, eine Mail-Adresse oder eine reale Adresse verfügbar macht, muss man häufig länger wühlen. Und selbst dann ist das ganze technisch gesehen nicht in trockenen Tüchern, wie sehr bin ich rechtlich geschützt wenn mir der Social-Media-Manager eines Unternehmens zum Beispiel über Twitter erlaubt, ihr Video einzubetten? Gilt das juristisch? Und woher weiß ich, dass er dazu überhaupt befugt ist?
4) Was bedeutet denn
Framing ist nur gestattet, wenn das Video mit Erlaubnis des Rechteinhabers frei im Internet zugänglich ist.
in der Praxis? Jedes Video dass Online ist, wird wohl mal von seinem Urheber dort eingestellt worden sein, wie sollte es sonst da hin gelangen? (aus der Produktion geklaute Kino-Filme mal ausgenommen)
Bedeutet das, ich darf quasi alles, was nicht ganz offensichtlich illegal oder hinter einer Pay-Wall liegt, einbetten?
Falls ja: Wozu dann überhaupt diese Entscheidung, das ist doch bereits eindeutig gewesen, oder nicht? (was eventuell zur letzten Frage von Punkt 2 zurück führt)
Unterm Strich bleibt also nur zu sagen: Wer sich unsicher ist, ob ein Video mit Wunsch des Erstellers im Internet ist, der lässt vom Einbetten besser die Finger. Auch wenn vielleicht das kleine Kind total lustig über seine Sandburg stolpert: Wer keinen Ärger will, bewegt sich auf der sicheren Seite und fragt bei Unsicherheiten nach, wenn man denn unbedingt dieses Video einbetten will.
Da komme ich wieder darauf zurück: Wie soll das Video denn sonst überhaupt ins Internet gelangt sein? Einer der Geheimdienste hat es mit Sicherheit nicht veröffentlicht, und die wären die einzigen die sich "legal" ohne Einwilligung der Urheber Zugang dazu verschaffen könnten.