Genau das ist die Art von Quatsch,die man uns erzählen möchte(oder kannst du mal posten,wo das im BGB steht?) und weshalb der Thread da ist.hm.... ich sag mal "glück" gehabt. zum einen kann man nach dem BGB geöffnete Softwareverpackungen nicht umtauschen/rückgeben.
zum anderen wusstest du ja nach dem ganzen medienrummel worauf du dich einlässt.
äffchen halt....
Doch am Quartalsende wenn die wie die Geier auf die Gewinne schauen. Ausserdem gibt es ja auch genug Leute die nicht wie Zombies in den Markt rennen um am Stichtag das Game zu kaufenAber wenn EA gar nicht mitbekommt, weshalb du dein Spiel zurück gibst, trifft dein Tropfen nicht mal das Fass.
EA bekommt es tatsächlich nicht mit,stimmt.Aber wenn EA gar nicht mitbekommt, weshalb du dein Spiel zurück gibst, trifft dein Tropfen nicht mal das Fass.
Fernabgabegesetz?Gehen wir mal rein logisch ran. Wenn du n Markt hättest und Software und Audio verkaufen wolltest, würdest du tolerieren, dass die Leute kaufen nachhause gehen, installieren, spielen, rippen, what ever, und dann wieder Rückgeben?
BGB § 312d Widerrufs- und Rückgaberecht