AW: EA-Origin: Amazon und Media-Markt reagieren auf Battlefield 3-Rückgaben
Sofern der Verkäufer die EULA *im exakten Wortlaut* nicht auf dem Kassenzettel von *Dir* unterschreiben lässt, ist das nach meinem Verständnis genau gar nichts wert. Es ist schon realitätsfremd, davon auszugehen, diese EULA könnte in einem Gespräch in einem Shop beim Verkauf auch nur näherungsweise angemessen erläutert werden, aber selbst wenn dem so wäre, bedarf es eben Deiner Unterschrift darunter, nicht seiner.
Damit sichern sie sich ab und ist auch vollkommen legitim. Wenn du einen derartigen Hinweis vor/bei Vertragsschluss bekommst, kannst du dich auch nicht mehr darauf berufen, dass du den Rechtsmangel nicht gekannt hast (§442 BGB)
Sofern der Verkäufer die EULA *im exakten Wortlaut* nicht auf dem Kassenzettel von *Dir* unterschreiben lässt, ist das nach meinem Verständnis genau gar nichts wert. Es ist schon realitätsfremd, davon auszugehen, diese EULA könnte in einem Gespräch in einem Shop beim Verkauf auch nur näherungsweise angemessen erläutert werden, aber selbst wenn dem so wäre, bedarf es eben Deiner Unterschrift darunter, nicht seiner.