DSGVO: Datenschutzerklärung für statische Webseite nötig?

AW: DSGVO: Datenschutzerklärung für statische Webseite nötig?

Die beiden anderen Punkte treffen auf normale Firmen aber noch viel weniger zu:

Unternehmensgröße / Anzahl der Mitarbeiter

Ab welcher Unternehmensgröße ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist, hängt vom Umgang mit personenbezogenen Daten ab. Im Fokus steht das Ausmaß der Datenverarbeitung Sollten mehr als mindestens 10 Mitarbeiter regelmäßig mit automatisierter Datenverarbeitung (Erhebung und Nutzung) zu tun haben, besteht die Pflicht.

Detailgrad der Daten

Sollten besondere Kategorien von personenbezogenen Daten verarbeitet werden, die über Rasse, ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben einer Person informieren, besteht ebenfalls eine Verpflichtung unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter.

Geschäftsfeld

Sollten personenbezogene Daten geschäftsmäßig übermittelt, erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, d.h. besteht in diesen Verarbeitungsvorgängen die Kerntätigkeit des Unternehmens, besteht ebenfalls unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten eine Verpflichtung.

Der 2. Punkt könnte höchstens bei Ärzten notwendig sein, die natürlich Krankenakten haben.
 
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Nur wurden diese Informationen, das z.B. auch Vereine betroffen sind erst jetzt veröffentlicht. ftp://ftp.heise.de/pub/ct/listings/1811-076.pdf
Erst jetzt? Die Diskusionen sind auch in der Computerpresse (Du verlinkst ja Heise, siehe C't 05/18) schon viel länger bekannt. Unwissenheit schützt in Deutschland nicht vor Strafe. Daß die DSGVO ab dem 25.5.2018 gelten wird (und zwar EU-Weit) ist seit zwei Jahren bekannt.

Ich habe schon lange vor diesem C't Heft (11/18) im TV Beiträge dazu gesehen, dass Vereine dies alles überzogen und nutzlos finden. Genauso gibt es seit Monaten Diskussionen von Fotografen, ob ihre Bilder, die bisher im Rahmen des KunstUrhG veröffentlicht werden durften, dies auch mit Inkrafttreten der DSGVO noch dürfen. Nachbarländer waren da konsequenter, Deutschland überlässt die endgültige Entscheidung leider mal wieder den Gerichten.

Viele Sachen wurden einfach vorher nicht kommuniziert. Und das obwohl wir letztes Semester einen Vortrag von einem Juristen zum Thema Datenschutz und der kommenden DSGVO hatten. Dort ging es aber mehr um die rechte der Betroffenen.
Natürlich kann man kritisieren, dass viele Auslegungen der DSGVO (z.B. durch die Datenschutzbeauftragten der Länder) erst sehr kurzfristig veröffentlicht wurden und sich diese auch nicht immer einig sind. Der Text der DSGVO ist aber schon viel länger bekannt und wenn das in der Uni nicht behandelt wird, ist dies nicht das Problem des Gesetzgebers.

Bei jeglicher Nutzung von Daten und erst Recht bei der Veröffentlichung muss ICH mich EIGENVERANTWORTLICH darum kümmern, was ich unter welchen Voraussetzungen darf oder nicht (einer der Gründe für mich, hier keine Bilder zu posten). Mich weist auch keiner proaktiv darauf hin, wenn sich Gesetze/Vorschriften ändern und ich Dinge, die ich heute veröffentliche oder öffentlich tue, morgen nicht mehr darf.

Es passt zwar nicht ganz zum Thema,. aber ich (oder meine Eltern) hätte in den 1970-1980er Jahren problemlos gewisse "Presseveröffetnlichungen" am Bahnhofskiosk legal kaufen können, deren Besitz heute schon strafbar sein könnte. Ob ich gewisses Speilzeug, das u.U. noch auf dem Dachboden meiner Oma herumliegt, heute noch besitzen, ausstellen oder gar veräußern dürfte, sagt mir auch erst dann jemand, wenn es auffällt.

Nur weil ich nicht weiss, ab wann ein Kopierschutz in Deutschland "wirksam" ist, darf ich nicht von allem, von dem ich problemlos eine Kopie erstellen kann, auch legal eine Privatkopie erstellen. Und bewege ich mich im öffentlichen Raum, muss ich mich eigenständig um die für mich relevanten informationen kümmern.

Die beiden anderen Punkte treffen auf normale Firmen aber noch viel weniger zu:

Der 2. Punkt könnte höchstens bei Ärzten notwendig sein, die natürlich Krankenakten haben.
Was ist schon eine "normale" Firma? Arbeite mal im Gesundheitssektor als Startup, da kann man sehr schnell zu solchen Daten gelangen und diese als zwingenden Teil des Geschäftszieles verarbeiten, auch mit wenigen Mitarbeitern. Ähnliches mag durchaus auch in der IT-Branche der Fall sein (Gesichts-/Personenerkennung). Für die religiöse Zugehörigkeit lassen sich genauso "Firmen" finden, nicht nur bei Mitarbeitenden von Pfarreien.

Das Problem sind dann m.W.n. insb. die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten.

Was den Datenschutzbeauftragten für Vereine betrifft, so würde ich mich (als Nichtjurist) z.B. an die Aussage des Datenschutzbeauftragten Ba-Wü halten
Datenschutz im Verein | Der Landesbeauftragte fur den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Wurttemberg
(insb. das am Ende verlinkte PDF).
 
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Bei jeglicher Nutzung von Daten und erst Recht bei der Veröffentlichung muss ICH mich EIGENVERANTWORTLICH darum kümmern, was ich unter welchen Voraussetzungen darf oder nicht (einer der Gründe für mich, hier keine Bilder zu posten). Mich weist auch keiner proaktiv darauf hin, wenn sich Gesetze/Vorschriften ändern und ich Dinge, die ich heute veröffentliche oder öffentlich tue, morgen nicht mehr darf.

Ich muss mich darum selbst nicht kümmern, da ich keine fremden Daten veröffentliche.
 
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