Diesel-Fahrverbote: Erste Hardwarenachrüstungen vorbestellbar.

VW hat in dem ganzen Skandal nie Handlungsbedarf gesehen.
Sonst müssten sie ganz offen ihren großen Betrug zugeben.

Die richtige Entscheidung - um auch abzuschrecken - wäre, dass die Fahrzeuge gegen Neupreis zurückzugeben sind.
Aber da muss man ggf. wieder auf den EuGH warten.
 
Die richtige Entscheidung - um auch abzuschrecken - wäre, dass die Fahrzeuge gegen Neupreis zurückzugeben sind.
Aber da muss man ggf. wieder auf den EuGH warten.
Das würde ja bedeuten, ich bekomme 100.000€ (84.000€ vom Hersteller, 16.000€ vom Staat), obwohl ich nur 31.000€ für meinen Gebrauchtwagen bezahlt hab...bin dabei.
Kurz davor kauf ich mir noch ein paar Gebrauchtwagen.^^
 
Wichtig ist, dass die Dreckschleudern aus dem Verkehr gezogen werden. So schnell wie möglich. Die Kunden sind voll umfänglich zu entschädigen. Als nächstes hoffe ich, dass die DUH alle Autos auf solche Abschalteinrichtungen testet und bei Verdacht eine Stilllegung erreicht.
 
Wichtig ist, dass die Dreckschleudern aus dem Verkehr gezogen werden. So schnell wie möglich. Die Kunden sind voll umfänglich zu entschädigen. Als nächstes hoffe ich, dass die DUH alle Autos auf solche Abschalteinrichtungen testet und bei Verdacht eine Stilllegung erreicht.
Das wird aber richtig teuer für Deutschland...die Hersteller gehen in Deutschland pleite und die Leute werden Arbeitslos.
Von dem geheule, das Autofahrer was bekommen und Nicht-Autofahrer leer ausgehen fange ich lieber gar nicht erst an...
 
Wir haben die Angestellten der Autohersteller doch schon die letzten Jahre auf Steuerzahlerkosten durchgefüttert. Können wir auch weitermachen, wenn es offiziell Hartz heißt und nicht mehr Kurzarbeitergeld, wird es sogar deutlich billiger. Und für die Unsummen an Subventionen, die VW, BMW und Mercedes dafür abgreifen, dass sie am Ende doch nur in China aufbauen und ihre Gewinne sonstwohin verschieben, hätte man schon manch zukunftstaugliche Branche von 0 auf neu aufbauen können. Betrügende Umweltverschmutzer haben heute genauso wenig eine Zukunft wie Steinkohle anno 1980. Da Geld hinterherzuschmeißen ist nur teuer, aber keine Lösung.

Aber vorerst gibt es da ja noch ein paar Milliarden Gewinn, die man erstmal abzweigen könnte, ehe überhaupt irgendjemand in Sichtweite einer "Pleite" gerät.

Ich schrieb in den meisten Fällen.

Das genannte Beispiel taugt nicht.
Man hat einfach ein fertig entwickeltes System in ein Baugleiches Fahrzeug eingebaut.
Die meisten Euro 5 Fahrzeuge gibt es aber nicht mit fertig entwickelter "Nachrüsthardware".

Das wäre zu prüfen. Da in den USA entsprechend schärfere Grenzwerte schon länger einzuhalten sind, müssten eigentlich für recht viele Fahrzeuge, bei denen "Nachrüstungen technisch unmöglich sind" die passenden Teile im Regal liegen. Ich erinnere mich an ähnliche Beispiele für VW- und Mercedes-Modelle. Für einige andere Modelle hatten Zulieferer damals auch schon binnen relativ kurzer Zeit Nachrüstlösungen fertig. Es ist schließlich keine Wissenschaft, einen sauberen Diesel zu bauen. Komplex wird es erst, wenn man maximal 1 Cent mehr ausgeben will, als zwingend nötig ist, um sich irgendwie durch die Tests zu mogeln.

Und sollte es dennoch Fälle geben, wo der Hersteller eine Nachrüstung verweigert, könnte sich die Entschädigung richtig lohnen. Normalerweise gibt es da bei einem Totalausfall zwei Ansätze:
1. Es wird der Widerbeschaffungswert für einen mindestens gleichwertigen Ersatz erstattet. Wenn das ganze Modell aus dem Verkehr gezogen wird, wäre die nächst-nicht-schlechtere Alternative in aller Regel ein Exemplar des Nachfolgers mit vergleichbarem Kilometerstand. Nettes Upgrade. Selbst wenn der Hersteller sich erfolgreich auf etwas gleich altes als Bezugspunkt herausredet, kann man aufgrund der Streckenkosten auf ein Dieselmodell bestehen und jetzt rate mal, was mangels Angebot ziemlich schnell im Preis steigen würde? Diesel aus der Generation, von der ein Großteil ausgemustert werden muss. Das heißt selbst wenn nur dieser Wert erstattet wird, bekommt man dafür locker einen solideren Benziner.
2. Man teilt den offiziellen Neupreis durch den bereits erfolgten Nutzungsanteil relativ zur erwartbaren Gesamtlebensdauer. Die liegt bei Autos in Deutschland typischerweise bei 200000-30000 km und um die 25 Jahre und es wäre für VW & Co nicht gerade die beste Publicity wenn sie darauf beharren, dass ihre Kisten grundsätzlich früher auseinanderfallen. Für einen 12,5 Jahre alten Wagen mit 150000 km auf der Uhr müssten also 50% des Neupreises erstattet werden. Strengenommen nach Liste und ggf. noch inflationsbereinigt.
Vielleicht sollte ich mir noch schnell einen zulegen, könnte sich lohnen...

Was dagegen in solchen Fällen kaum zulässig ist: Nur den Schwacke-Restwert ersetzen. Da kann man auch einschlägige Urteile aus Versicherungsfällen heranziehen, bei denen regelmäßig Reparaturen auch ein gewisses Stück über dem ermittelten Restwert bezahlt werden müssen, weil eben vollkommen klar ist, dass der Verkaufspreis eines Gebrauchtwagens spürbar unter dem Nutzwert liegt, den der Wagen noch darstellt. Schließlich kann man auf den Verkaufspreis eine Händlermarge draufschlagen und findet immer noch Leute, die das als angemessen für den Nutzwert bezahlen.
 
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