Dazu halte ich mich raus.@boerigard: Grundsätzlich: Wieso?
Ich wollte nur eine mögliche Lösung geben (bzw. wie Steam das lösen könnte) zu Rotax Frage.
Dazu halte ich mich raus.@boerigard: Grundsätzlich: Wieso?
Wenn ich sowas stellen sich mir alle Haare auf.PCGH schrieb:Von Seiten des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen wird man mit einer Stellungnahme noch bis zur schriftlichen Urteilsbegründung warten, die in einigen Wochen folgen soll.
ich habe jetzt nicht wirklich viele Spiele mit Steam, bei MW2 jedoch kann ich beliebig Deutsch zu Englisch zu was weiß ich wechseln und damit habe ich auch die Möglichkeit uncut zu spielen. Ist es bei anderen Spielen nicht so?
Oder meinst du mit "echten Uncut" deutsch und uncut? wo gibts das schon? -.-
Kaufst du als Deutscher mit einer deutschen IP Spiele über Steam mit einer USK 18 Einstufung bekommst du grundsätzlich die geschnittenen Versionen (sofern der Hersteller eine Selbstzensur für Deutschland vorgenommen hat). Du kannst zwar die Sprache wechseln aber das Spiel bleibt trotzdem geschnitten. zb. MW2, Orange Box
Die einzige Möglichkeit das zu umgehen ist dir den Key einer Originalversion und/oder die boxed Version in zb. England zu bestellen.
Neben den in meinen Augen unverschämten Preisen und oftmals mangelnder Mod Unterstützung einer der Hauptgründe warum ich direkt bei Steam (noch) nichts Kaufe.
@ BigBoyman:
Haste mal ein Beispiel für mich? D.h. ich kann quasi nach Kauf des Keys in UK sofort loslegen, sprich man kriegt ihn sofort zugeschickt?
Hab nämlich nie die Lust da eine Woche zu warten bis die Sachen da sind...
Eigentlich alle Steam Spiele.
Hab bspw. MW2 gekauft bei der Ebucht, PayPal bezahlt, 3min später hatte ich den Key, in Steam eingeben und der Download begann, dauert allerdings doch einige Zeit, da der DL 11GB hat, aber dank 32er Flat geht auch das recht schnell.
die kleineren Spiele gehen natürlich noch einmal deutlich schneller.
Aber zum eigentlichen Topic, was ist verkehrt an Steam??? Meiner Meinung nach nix.
Denn die meisten Spiele sind geschützt und dürfen nicht weiterverkauft werden, getan wirds trotzdem. Steam setzt hier nur einen Riegel vor. Warum auch nicht, verboten ists ja sowieso.
Ich find das Urteil OK und auch nachvollziehbar.
Wer für 60€ ein Steam Spiel kauft ists ja selber schuld, es gibt bessere und vor allem günstigere Alternativen. Es gibt immer eine Menge guter Angebote, Pre Order bringt immer einige Euros, oder wirklich im Ausland kaufen, wenn es dan zensiert ist entspricht es doch einfach dem deutschen Recht, also warum sollte das ein Grund sein.
Mal nebenbei, mir ist es scheiß egal, ob da jetzt Blut fließt oder nicht, solange das Spiel Spaß macht ist doch alles tutti.
Dazu muss man aber sagen, hat man bei Steam eine sehr einfache Möglichkeit sehr günstig an Spiele zu kommen.
Denn nur der Code ist interessant und alles andere kannst du über Steam runterladen, so kannst du den Code bspw. in der UK kaufen, wo die Preise auf Grund der schwachen Währung derzeit sehr günstig sind.
Dazu muss man sagen, weiterverkaufen darfst du eigentlich kaum eine Software, nur bekommts ja niemand mit.
Der Bundesgerichtshof (deshalb der Name) ist die höchste Instanz für Zivilrechtsfragen. Theoretisch bliebe noch der Verfassungsgerichtshof, aber dass Steam jetzt auch noch gegen das Grundgesetz verstoßen soll ist schon etwas weit hergeholt. Also nein, der Rechtsweg ist ausgeschöpft.Kann der Bundesverband der Verbraucherzentralen noch eine Instanz höher gehen? Bin zwar kein jurist, aber ich finde das Urteil falsch.
Du erwirbst aber kein Spiel, du erwirbst die Berechtigung eine Serviceleistung zu nutzen. (In dem Fall: Über Steam Spiele zu spielen.) Du kannst auch deine ÖBB-Jahreskarte nicht weiterverkaufen und das ist genauso gesetzeskonform.in Ö hätte Valve glaube ich ein problem mit der eigentumsfreiheit, da man das spiel ja erworben hat und somit auch das recht erwirbt, es weiterzuverkaufen!
Das ist echt ein starkes Stück. Haben sie das bei allen in Deutschland registrierten Uncut-Versionen gemacht??
Seitdem sie einfach so den uncut key von l4d auf cut gestellt haben und sich weigern es zu ändern oder mir mein Geld zurückzugeben [...]
Das ist korrekt. Allerdings sind nicht automatisch alle Verträge gültig, nur weil der Vertragspartner die Bedingungen freiwillig akzeptiert. Bei einer extremen Übervorteilung einer Partei kann ein Vertrag auch sittenwidrig und damit nichtig sein. Und da hat der Bundesgerichtshof nun eben festgestellt, dass das bei Steam nicht der Fall ist.Da Valve sich auch heraus nimmt die Vertragsbedingungen nach eigenem Gutdünken zu ändern muß man als Kunde dann auch damit leben. Der Valve-Kunde hat doch freiwillig bei Vertragsabschluß diese Bedingungen akzeptiert.
was mich an Steam stört ist für Deutsche Spieler keine echten Uncut Spiele gibt