Bundesgerichtshof spricht Urteil zu Gunsten von Valve

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Einerseits ist es jedem selbst überlassen, ob er bei Steam kauft oder nicht. Viele der Steam-Spiele gibt es ja auch so im Laden zu kaufen ohne Steam.

Andererseits wird es problematisch bei Spielen mit Steampflicht wie z.B. das aktuelle Call of Duty die man dann, egal ob bei Steam oder im Laden gekauft, nicht weiterverkaufen kann.
 
Ich finde das Urteil ein wenig schade. Andererseits ist man, wie schon gesagt wurde, nicht gezwungen über Steam zu kaufen, bis auf die Spiele, die man nur mit Steam aktivieren kann. Es wäre aber dennoch ein willkommene Möglichkeit über Steam gekaufte Spiele weiterverkaufen zu können, wieso macht Valve da so einen Aufstand daraus? Haben die Angst, dass sie dann weniger verdienen werden? Sowas kotzt mich wiederum an!
 
Dazu muss man aber sagen, hat man bei Steam eine sehr einfache Möglichkeit sehr günstig an Spiele zu kommen.

Denn nur der Code ist interessant und alles andere kannst du über Steam runterladen, so kannst du den Code bspw. in der UK kaufen, wo die Preise auf Grund der schwachen Währung derzeit sehr günstig sind.

Dazu muss man sagen, weiterverkaufen darfst du eigentlich kaum eine Software, nur bekommts ja niemand mit.
 
Schon, aber wenn die schon klagen sollten sie sich mal überlegen wie ein Alternativmodell aussehen soll. Steam kann ja schlecht einrichten dass ich mit zwei Klicks ein Spiel an einen anderen Account "weitergeben" kann, da würde einer ein Spiel kaufen und dann reicht man es seinen Freunden durch.

Außerdem müsste dieser Umstand jedem klar der sich die Nutzungsbedingungen von Steam durchliest (die man bei der Installation eigl. lesen sollte).

@ BigBoyman:

Haste mal ein Beispiel für mich? D.h. ich kann quasi nach Kauf des Keys in UK sofort loslegen, sprich man kriegt ihn sofort zugeschickt?

Hab nämlich nie die Lust da eine Woche zu warten bis die Sachen da sind...
 
Steam gehört geschossen. :daumen2:

Es gaben mehrere Gründe, warum bei Steam nicht so gut seien:

-Wie soll ich an meinen Freund was ausleihen zum Probespielen, bzw. testen, ob auf mein System läuft?
-Wie soll ich mein altes Spiel weiter Verkaufen?
-Warum sind alle Spiele über Steam verknüpft?
-Die Preise bei Steam Apps Store stimmen nicht. Warum hat Steam Store eine ungerechte Währungsrechner (z.B von USD auf EUR sind gleich geblieben)? :ugly:
- und vieles mehr.... (Hier könnt ihr gerne weiter Schreiben. =) )
 
Schon, aber wenn die schon klagen sollten sie sich mal überlegen wie ein Alternativmodell aussehen soll.
Das werden sie nur tun, wenn sie daran mitverdienen können.
Die Publisher stört es seit langem, dass sie am Gebrauchtmarkt nichts verdienen.

seit wann darf man software nicht weiterverkaufen?
Seit dem Tag, an dem du beim Softwarekauf kein Eigentum erwirbst, sondern nur ein Nutzungsrecht.
 
seit wann darf man software nicht weiterverkaufen?

ich vermute bisher wurde es einfach im kleinen Stil geduldet. Bei einem OS z.B. kaufst du ja lediglich eine im Prinzip auf dich personalisierte Nutzungslizenz, jedoch nicht die Software. Verkaufst du diese, verstößt du gegen die AGB, bzw müsstest dem Besitzer der Software um Erlaubnis fragen.

Ich finde Steam und die mit meinem Account verknüpften Spiele sehr angenehm, alles in einer Übersicht. Bisher hatte ich noch nie einen Grund ein Game weiter zu verkaufen...
 
Steam gehört geschossen. :daumen2:

Es gaben mehrere Gründe, warum bei Steam nicht so gut seien:

-Wie soll ich an meinen Freund was ausleihen zum Probespielen, bzw. testen, ob auf mein System läuft?
Du leihst ihm deinen Account aus! Wenn du ihm Spiele ausleihen kannst, wird das auch kein Problem sein.
-Wie soll ich mein altes Spiel weiter Verkaufen?
Gar nicht weil bei den meisten Publishern ist es sowieso "verboten". Wenn du die illegale Variante nimmst, ( Und das tust du, sobald du ein Spiel verkaufst!) kannst du auch deinen Steamaccount verkaufen.
-Warum sind alle Spiele über Steam verknüpft?
Was bitte schön verstehst du unter alle....
-
Die Preise bei Steam Apps Store stimmen nicht. Warum hat Steam Store eine ungerechte Währungsrechner (z.B von USD auf EUR sind gleich geblieben)? :ugly:
Da hast du teilweise recht! Manche Spiele werden weiterhin 1 zu 1 umgerechnet, was aber weder an Steam noch an Valve liegt sondern an den Publishern. Diese bestimmen nämliche die Preise für ihre Produkte.
Allerdings gibt es jedes Wochenende Weekend Deals und unter der Woche auch Midweek Madness. Bei beiden Angeboten spart man eine Menge Geld, auch wenn man es mit Retailverkäufen vergleicht!
- und vieles mehr.... (Hier könnt ihr gerne weiter Schreiben. =) )
Ok, ich warte...
 
was mich an Steam stört ist für Deutsche Spieler keine echten Uncut Spiele gibt

ich habe jetzt nicht wirklich viele Spiele mit Steam, bei MW2 jedoch kann ich beliebig Deutsch zu Englisch zu was weiß ich wechseln und damit habe ich auch die Möglichkeit uncut zu spielen. Ist es bei anderen Spielen nicht so?

Oder meinst du mit "echten Uncut" deutsch und uncut? wo gibts das schon? -.-
 
Schon, aber wenn die schon klagen sollten sie sich mal überlegen wie ein Alternativmodell aussehen soll. Steam kann ja schlecht einrichten dass ich mit zwei Klicks ein Spiel an einen anderen Account "weitergeben" kann, da würde einer ein Spiel kaufen und dann reicht man es seinen Freunden durch.
Und, wo ist das Problem?
Das kann ich heute mit meinen DVDs oder Büchern auch so machen, genauso konnte ich es vor dem Online-Aktivierungs-Gedöns bei Spielen auch machen., das den Herstellern das nicht gefällt ist mir auch klar.

Imho wäre es grundsätzlich auch kein Problem, dass man ein Spiele (bzw. dessen Code) aus seinem Steam-Account entfernen kann.

Ich bin sowieso von Anfang an ein Gegner von Steam gewesen (als Option gern, aber nicht als Zwang) auch wenn mich dieser Fall kaum betrifft da ich meine Spiele eh nicht weiterverkaufe noch kaufe ich gebrauchte Spiele.

edit:

Seit dem Tag, an dem du beim Softwarekauf kein Eigentum erwirbst, sondern nur ein Nutzungsrecht.

iirc hat doch MS einige Prozesse in D gegen eine Firma, die Windows und andere MS Lizenzen weiterverkauft, verloren
 
Das werden sie nur tun, wenn sie daran mitverdienen können.
Die Publisher stört es seit langem, dass sie am Gebrauchtmarkt nichts verdienen.


Seit dem Tag, an dem du beim Softwarekauf kein Eigentum erwirbst, sondern nur ein Nutzungsrecht.
falsch, schon im gesetz steht es eigentlich anders drin:

§ 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG: Wenn ein Spiel in der EU verkauft wird, dann können Sie dieses Exemplar (jedoch keine Kopien) ohne Erlaubnis des Rechtsinhabers weiterverkaufen (verbreiten).
Entgegenstehende Vereinbarungen in vorformulierten Vertragsbedingungen (AGB) sind unwirksam, da sie "mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung [s. o.], von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren" sind § 307 BGB

Und hier :
a) Vollständiges Weiterveräußerungsverbot

Ein pauschales Weiterveräußerungsverbot versucht, den Erschöpfungsgrundsatz vollständig auszuschalten und läuft daher dem gesetzlichen Leitbild in §§ 17 II, 69c Nr. 3 S. 2 UrhG diametral entgegen. Derartige Weiterveräußerungsverbote sind daher gemäß § 307 I S. 1, II Nr. 1 BGB unwirksam, da sie von der gesetzlichen Regelung abweichen und mit dieser unvereinbar sind[140]. Die Interessen des Urhebers sind mit der Einmalzahlung für die erste Veräußerung abgegolten, des Weiteren darf der vom Gesetzgeber intendierte Schutz der Warenverkehrsfreiheit nicht unterlaufen werden[141]. Insbesondere vermag auch nicht ein besonderes Schutzbedürfnis der Softwareunternehmen gegen unerlaubte Vervielfältigungen ein Weiterveräußerungsverbot zu rechtfertigen[142]. Wenn diesbezüglich angeführt wird, dass Software besonders schutzwürdig sei, da der Kopiervorgang höchst einfach und schnell vonstatten gehe[143], ist dem zum einen entgegenzuhalten, dass mit einem technischen Kopierschutzverfahren versehene Programme schon nicht mehr so einfach in lauffähiger Weise zu vervielfältigen sind. Man würde sich der Wirklichkeit verschließen, wenn man nicht berücksichtigt, dass schon seit etlichen Jahren nahezu jedes kommerzielle Computerspiel mit einem Kopierschutz versehen ist. Zum anderen können die heutigen Möglichkeiten der digitalen Kopie nicht ohne weiteres einseitig zulasten des Käufers eines Produkts gewertet werden. Abs. 107

Gleiches gilt, wenn man das Leitbild des Kaufvertrags heranzieht. Hier ist der Verkäufer gemäß § 433 I BGB zur Verschaffung des Eigentums verpflichtet. Die hieraus resultierenden Rechte des Eigentümers nach § 903 BGB umfassen auch (selbstverständlich) das Recht zur Weiterveräußerung der Kaufsache. Die Verwendungsmöglichkeiten des Eigentümers an der Sache würden jedoch erheblich eingeschränkt, wenn er nicht mehr zur weiteren Veräußerung berechtigt wäre. Hierdurch wird von den gesetzlichen Regelungen in nicht vereinbarer Weise abgewichen und eine Unwirksamkeit nach § 307 I S. 1, II Nr. 1 BGB begründet[144]. Darüber hinaus wird verbreitet auch eine Unwirksamkeit nach § 307 I S. 1, II Nr. 2 BGB bejaht, da ein Verbot der Weiterveräußerung mit dem Eigentumsbegriff des § 903 BGB unvereinbar sei. Es sei die Kardinalpflicht des Verkäufers, dem Käufer Eigentum zu verschaffen[145]. Abs. 108

Bei Geschäften zwischen Verbrauchern und Unternehmern, wie sie hier in aller Regel vorliegen[146], handelt es sich überdies um einen Verbrauchsgüterkauf iSd. § 474 I BGB. Daher kommt es in einem solchen Fall zudem zu einer Anwendung von § 475 I BGB, so dass auch aus diesem Grunde ein pauschales Weiterveräußerungsverbot unwirksam ist[147]. Zum Nachteil des Käufers wird, wie festgestellt, von § 433 BGB abgewichen.
 
@mathal84

so weit ich weiß bring das ändern der Sprache nicht viel da die über dein IP dein Standort wissen, hab ich mal wo gelesen.
 
Na toll, auf welcher Seite stehen die Richter eigentlich...?

Bleibt mir nichts anderes mehr übrig, als auf Steam-Spiele in Zukunft zu verzichten.

Btw. warum man ein Spiel weiterverkauft?
Einmal durchgezockt, hab ich in 99% aller Fälle kein Interesse mehr an dem Game, z.B. FarCry2 hab ich nie durchgezockt und gleich nach 1-2 Wochen wieder verkauft, so lange es noch was wert war.
Multiplayer interessiert mich gar nicht.
So mache ich das öfter und werde es in Zukunft auch weiter machen - nur dass ich eben keine Steam-Spiele mehr kaufe.
Wären Games günstiger, z.B. nicht teurer als 20 Öre, würde ich sie auch behalten. ;-)

Ich als Konsument bestimme, was am Markt läuft - ich unterstütze solche Machenschaften nicht mehr.
Illegale Downloads kommen für mich auch nicht in Frage.
 
Steam kann ja schlecht einrichten dass ich mit zwei Klicks ein Spiel an einen anderen Account "weitergeben" kann, da würde einer ein Spiel kaufen und dann reicht man es seinen Freunden durch.
Der Steam-Konkurrent Impulse (Stardock) hat diese Möglichkeit eingeführt (oder wollte sie zumindest einführen?), bei Spielen, die mit Impulse Goo geschützt sind. So ein Spiel kann man dann von seinem Account lösen und auf einen anderen transferieren. Und damit eben dieses Spiel auch verkaufen.
Impulse Driven : Stardock throws GOO on DRM

Die Meldung ist schon fast ein Jahr alt. Ob das nun alles so möglich ist, wie es da steht, weiß ich nicht. Ich hab zwar auch zwei Impulse Spiele, die mit Goo geschützt sind, aber eine "Resell"-Option hab ich nicht gefunden.
 
@mic-86: Die genannten Paragraphen zum Urheberrecht sind doch hier gar nicht einschlägig: Nicht das Werk wurde in Verkehr gebracht, sondern eine Lizenz des Werks. [Anm: Das Werk selbst würde alle Nutzungsrechte umfassen, insbesondere auch den Quellcode.] Deswegen sind auch deine zitierten Kaufvertragsbestimmungen uninteressant, weil hier schlicht kein Kaufvertrag vorliegt, sondern ein Lizenzierungsvertrag.

Natürlich dürfen auch in einem solchen keine unangemessenen Bestimmungen nach den Bestimmungen des BGBs innerhalb der AGB vorliegen, ist aber das Widerverkaufsgebot klar erkennbar, ist dies zumindest keine überraschende Klausel; und widersprechend mit dem gesetzlichen Gedanken ist sie auch nicht, weswegen ich hier §307 BGB nicht für einschlägig halte, wie wohl auch die Richter am BGH (aber da muss man mal die Urteilsbegründung abwarten, um was es genau ging).


Komplizierter wirds nämlich schon, wenn man einen Datenträger im Geschäft kauft. Da kauft man nämlich sowohl den Datenträge, das Handbuch usw. (normales Kaufrecht) und man erwirbt ebenfalls eine Lizenz am Werk. Ist also ein kombinierter Vertrag. Wenn man die Lizenz in diesem Fall kauft, könnts aus mehreren Gründen schwieriger werden:
a) Hier könnte Wettbewerbsrecht einschlägig sein, dass es evtl. nicht gestattet (müsste man noch prüfen), eine entsprechende vertikale Wettbewerbsbeschränkung festzulegen (Widerveräußerungsverbot).
b) Auch die AGB-Regelungen könnte hier wieder nützlich werden, weil es einerseits nicht ersichtlich ist, dass, wenn man etwas kauft, es nicht weiterverkaufen kann (§305 BGB könnte sinnig sein), bzw. das. in diesem Fall von der gesetzlichen Regelung gemäß deines von dir zitierten §307 BGB abweicht.



Na toll, auf welcher Seite stehen die Richter eigentlich...?

Auf der des Gesetzes. ;)



@boerigard: Grundsätzlich: Wieso?
 
Na toll, auf welcher Seite stehen die Richter eigentlich...?

Bleibt mir nichts anderes mehr übrig, als auf Steam-Spiele in Zukunft zu verzichten.

Btw. warum man ein Spiel weiterverkauft?
Einmal durchgezockt, hab ich in 99% aller Fälle kein Interesse mehr an dem Game, z.B. FarCry2 hab ich nie durchgezockt und gleich nach 1-2 Wochen wieder verkauft, so lange es noch was wert war.
Multiplayer interessiert mich gar nicht.
So mache ich das öfter und werde es in Zukunft auch weiter machen - nur dass ich eben keine Steam-Spiele mehr kaufe.
Wären Games günstiger, z.B. nicht teurer als 20 Öre, würde ich sie auch behalten. ;-)

Ich als Konsument bestimme, was am Markt läuft - ich unterstütze solche Machenschaften nicht mehr.
Illegale Downloads kommen für mich auch nicht in Frage.

Auf welcher Seite die Richter stehen:lol::lol:? Die stehen da, wo das Gesetz hinzeigt. Was hast du denn geglaubt? Sollen das alle Gamer sein, die dann zu deren Gunsten entscheiden...:D:D Also wirklich!!!

Was Valve da macht ist absolut ok und das finde ich auch richtig so. Das Ziel ist es, das möglichst viele Spiele verkauft werden und das Freunde miteinander spielen (anstatt sich einen KEY immer von Account zu Acccount zu schicken damit jeder mal spielen kann:ugly::ugly:) ich betone noch mal das MITEINANDER.
Außerdem verkaufen gar nicht so viele Spieler ihre Games weiter... meistens landen die Spiele irgendwann in der Spielesammlung im Schrank oder so, egal wie lange gespielt wurde.

Das es manchmal ärgerlich ist, wenn ein Spiel unter den Erwartungen bleibt ist verständlich, aber da hilft eigentlich nur ein umfassende DEMO der Entwickler... (die es ja meistens nicht gibt :daumen2::daumen2:)
 
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