Die Geräte die diese Funktion bereitstellen, sind MIETGERÄTE von Unitymedia, die der Kunde zur Nutzung bekommt.
Eben. Und die darf er statt einem eigenen Router zur Herstellung der Internetverbindung als Brückengerät zu seinem eigenen Netz verwenden.
Mit dem Urteil wurde nur Bestätigt, das Unitymedia mit IHREM BESITZ die Funktion von Anfang an Einschalten dürfen.
Nö. Das Gerät ist ja nicht in ihrem Besitz, weil es im Machtbereich des Kunden ist - somit ist es lediglich das Eigentum von Unitymedia, das aber im Besitz des Kunden ist.
Das Urteil ist einfach nicht rechtmäßig und somit nichtig, weil sie eben nicht einfach einen Laden in dem Haus des Gerätebesitzers eröffnen und nicht vereinbarte Dienstleistungen anbieten dürfen. Sie dürfen das Gerät zurücknehmen und austauschen, sowie Einstellungen vornehmen, die die vertraglich vereinbarte Dienstleistung sicherstellen, weil es ihr Eigentum ist. ABER alles nur im Rahmen des vorher vereinbarten Vertrags. Für andere Opt-Out-Spielereien am Gerät müssen sie es aus dem Machtbereich des Kunden herausführen und gleichzeitig ersetzen. Dann darf es nur zurückgeführt werden, wenn der Kunde per Opt-In den Modifikationen zustimmt.
Und jeder Kunde bekam einen Brief, wo diese Funktion ausführlich beschrieben wurde.
Das interessiert nicht. Der Kunde hat beim Vertragsschluss eine Leistung vereinbart, die haargenau so weiterlaufen muss. Wenn sich die Vertragsbestandteile im üblichen und erwartbaren Rahmen ändern würden, wäre eine Opt-Out-Möglichkeit in Form eines Sonderkündigungsrechts möglich (z.B. Preiserhöhung)
Stell Dir mal vor, jeder würde einfach auf Basis eines Vertrages alle möglichen anderen Verträge erstellen, Dir tausende Benachrichtigungen schicken, und wenn Du das nicht willst, müsstest Du tausende "Klicks" unternehmen, um wieder den Ursprungszustand herzustellen.
Es ist klar, dass das nicht geht. Das verbraucht Unsummen an Freizeit, die derjenige dann nicht mehr zum Leben und zur Erholung von seiner Arbeit hat. Wie beeinträchtigend es im Einzelfall ist, spielt deshalb keine Rolle - es ist einfach komplett illegal.
Diejenigen die ihre eigene Fritzbox o.ä. nutzen haben damit ja gar nichts zu tun.
Der Kunde selber, darf/kann das aber jederzeit selber deaktivieren.
Wie geschrieben: Interessiert alles gar nicht. Das Urteil führt zu massiver Verunsicherung über die Rechtslage ist Grundstein für künftige Verstöße, die die Produktivität der Bundesrepublik stark beeinträchtigen werden. Wer künftig im Wettbewerb mitmischen will, hat keine Wahl und muss den Kunden solche ungefragten Änderungen aufdrängen, wenn sich für ihn daraus ökonomische Vorteile ergeben - weil es Unitymedia vorgemacht hat und damit durchgekommen ist.
Somit kann man als Kunde nicht mehr darauf vertrauen, dass Verträge, die grundlegende Dinge wie das Internet bereitstellen, so weiterlaufen wie sie sind, sondern muss ständig auf der Hut sein, ob eine Änderung untergejubelt wird, der man widersprechen muss.
Einzige Möglichkeit im Lebensalltag, um dem Arbeitsaufwand Herr zu werden: Weniger langfristige Verträge schließen und seine Möglichkeiten und deren "Wartungsaufwand" damit massiv einschränken.