Amtsgericht Hamburg: Hausbesitzer haften nicht für illegales Filesharing ihrer Mieter

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Die Rechtsanwaltskanzlei Sasse & Partner hat den Besitzer einer Ferienwohnung wegen Urheberrechtsverletzung durch illegales Filesharing auf Schadensersatz verklagt. Laut dem Amtsgericht Hamburg gelten Vermieter von Wohnungen mit Internetzugang jedoch als Provider und können somit nicht rechtlich für solche kriminellen Handlungen ihrer Mieter belangt werden.

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AW: Amtsgericht Hamburg: Hausbesitzer haften nicht für illegales Filesharing ihrer Mieter

Klar haftet der Täter selbst, oder wollt ihr mir im Ernst sagen das der Vermieter dafür verantwortlich ist wenn ich etwas illegales herunterlade? :what: (Was ich natürlich nicht tue;))

Der müsste sonst alle PCs überwachen und den Mietern die illegales herunterladen sofort kündigen.
 
AW: Amtsgericht Hamburg: Hausbesitzer haften nicht für illegales Filesharing ihrer Mieter

Das wäre ja noch schöner wenn der Vermieter für die Fehler des Mieters den Kopf hinhalten müsste. Typisch Deutsch das sowas erst mal ein Gericht entscheiden muß.
 
AW: Amtsgericht Hamburg: Hausbesitzer haften nicht für illegales Filesharing ihrer Mieter

besser iss das, blöd nur das es dafür ein gericht braucht, was man auch mit etwas gesundem menschenverstand wissen sollte...
 
AW: Amtsgericht Hamburg: Hausbesitzer haften nicht für illegales Filesharing ihrer Mieter

Na dann erkläre doch mal bitte meinem gesunden Menschenverstand warum ein Vermieter als Inhaber des Anschlusses nicht für die Überlassung haften soll eine Privatperson aber bei solchen Fällen in der Regel als sogenannter Störer haftet muss.

Dass ist eigentlich das einzig Interessante an dem Artikel :devil:
 
AW: Amtsgericht Hamburg: Hausbesitzer haften nicht für illegales Filesharing ihrer Mieter

Na dann erkläre doch mal bitte meinem gesunden Menschenverstand warum ein Vermieter als Inhaber des Anschlusses nicht für die Überlassung haften soll eine Privatperson aber bei solchen Fällen in der Regel als sogenannter Störer haftet muss.
Weil dem Vermieter keinerlei Rechte zustehen, irgendwas in der Wohung zu überwachen. Denn dem steht (zum Glück!) das Mietrecht entgegen.
Steht doch auch im Artikel: "Die Prüfung und Kontrolle sei für die Hausbesitzer praktisch unmöglich".

Und als Störer haftest du auch nur, wenn du dein WLAN nicht verschlüsselst bzw. andere Leute deinen Anschluss benutzen lässt und diese später aber nicht benennen möchtest/kannst.
 
AW: Amtsgericht Hamburg: Hausbesitzer haften nicht für illegales Filesharing ihrer Mieter

Keiner behauptet, dass der Vermieter die Wohnung überwachen soll! Und lesen kann ich...

Nochmal: Es handelt sich hier nicht um die Überlassung einer Wohnung bei der der Mieter einen Internetanschluss buchen muss sondern um eine Ferienwohnung inklusive Internetanschluss.

Nach deiner Logik müsste also der Vermieter haften wenn die Wohnung zum Beispiel von einer Familie gemietet worden wäre und er nicht zweifelsfrei beweisen (/den Schuldigen benennen) könnte wer die Urheberrechtsverletzung begangen hat weil diese ja seinen Anschluss benutzen.
 
AW: Amtsgericht Hamburg: Hausbesitzer haften nicht für illegales Filesharing ihrer Mieter

jedoch wenn der Vermieter schon Internet zur verfügung stellt, sollte er dann nicht auch ne Art Vertrag abschließen wo drauf hingewiesen wird das wenn der Mieter Filesharing betreibt, er zur rechenschaft gezogen wird und nicht der Vermieter, das wäre doch weniger stress für ihn oder sehe ich das falsch?
 
AW: Amtsgericht Hamburg: Hausbesitzer haften nicht für illegales Filesharing ihrer Mieter

Na dann erkläre doch mal bitte meinem gesunden Menschenverstand warum ein Vermieter als Inhaber des Anschlusses nicht für die Überlassung haften soll eine Privatperson aber bei solchen Fällen in der Regel als sogenannter Störer haftet muss.

Dass ist eigentlich das einzig Interessante an dem Artikel :devil:

Die Störerhaftung gilt afaik nur "vertretend" für den unbekannten Täter. Wenn der Täter bekannt ist, wird dieser auch bei einem rein privaten Anschluss zur Rechenschaft gezogen - und nicht der Anschlussinhaber. Der ist nur dran, wenn er sich nicht darum gekümmert hat, wer seinen Anschluss nutzt / der Täter unaufindbar ist.
In diesem Fall hier war der Täter aber eindeutig bekannt.
 
AW: Amtsgericht Hamburg: Hausbesitzer haften nicht für illegales Filesharing ihrer Mieter

Keiner behauptet, dass der Vermieter die Wohnung überwachen soll! Und lesen kann ich...

Nochmal: Es handelt sich hier nicht um die Überlassung einer Wohnung bei der der Mieter einen Internetanschluss buchen muss sondern um eine Ferienwohnung inklusive Internetanschluss.
Dem Vermieter ist während der Mietdauer der Zutritt zu der von ihm vermieteten Wohnung untersagt! Wie stellst du dir vor, dass der Vermieter hier irgendeine Möglichkeit der Einflussnahme auf den Datenverkehr des Anschlusses haben soll?

Nach deiner Logik müsste also der Vermieter haften wenn die Wohnung zum Beispiel von einer Familie gemietet worden wäre und er nicht zweifelsfrei beweisen (/den Schuldigen benennen) könnte wer die Urheberrechtsverletzung begangen hat weil diese ja seinen Anschluss benutzen.
Nicht nach meiner Logik, sondern nach gesundem Menschenverstand sind der vorliegende Ferienwohnung Fall und dein Fall zwei vollkommen verschiedene Sachverhalte.

Einmal hast du einen Haushalt mit einem Anschluss, der vom Anschlussinhaber vollständig kontrolliert werden kann und einmal hast du einen Haushalt, der dem Anschlussinhaber (= Ferienwohnung Eigentümer) nicht zugänglich ist.

Die Störerhaftung gilt afaik nur "vertretend" für den unbekannten Täter. Wenn der Täter bekannt ist, wird dieser auch bei einem rein privaten Anschluss zur Rechenschaft gezogen - und nicht der Anschlussinhaber. Der ist nur dran, wenn er sich nicht darum gekümmert hat, wer seinen Anschluss nutzt / der Täter unaufindbar ist.
Im Zivilrecht können mehrere Ansprüche durchaus nebeneinander bestehen (ich hab mich da in meinem vorherigen Posting undeutlich ausgedrückt). Der Kläger hat dann die Wahl, welchen er durchsetzen möchte. Die Störerhaftung wurde aber durch die Gerichte dahingehend eingeschränkt, dass der Störer in irgendeiner Form willentlich an der Störung mitwirken müsse. Dem ist dann nicht der Fall, wenn er sein WLAN gesichert und die Nutzer des Anschlusses bzgl. etwaiger Urheberrechtsverletzungen belehrt hat.
 
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AW: Amtsgericht Hamburg: Hausbesitzer haften nicht für illegales Filesharing ihrer Mieter

Hat sich diese Frage wirklich irgendjemandem gestellt? Oder musste man das nur mal offiziell festhalten?
 
AW: Amtsgericht Hamburg: Hausbesitzer haften nicht für illegales Filesharing ihrer Mieter

@Stryke7
Ja, mir!
Quellangaben sind nicht erwünscht?
 
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