Facebook: Kartellamt vermutet Marktmissbrauch

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Das Kartellamt untersucht seit zwei Jahren einen Marktmissbrauch seitens Facebook und angesichts des jüngsten Datenskandals drängt die Frage natürlich. Der Kartellamtspräsident vermutet den Marktmissbrauch als erwiesen; es muss aber trotzdem das Ende der Untersuchungen abgewartet werden.

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Sagen und Denken kann man viel, BEWEISEN muss man es, damit man etwas Handfestes für eine Klage hat.... :schief:
 
Sagen und Denken kann man viel, BEWEISEN muss man es,
Schon mal die AGBs von Gesichtsbuch gelesen:
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Du wirst jedweden Anspruch, Klagegegenstand oder Streitfall (Anspruch), den du uns gegenüber hast und der sich aus dieser Erklärung oder aus Facebook oder in Verbindung damit ergibt, ausschließlich vor dem für den nördlichen Bezirk von Kalifornien zuständigen US -Bezirksgericht oder vor einem Staatsgericht in San Mateo County klären bzw. klären lassen.
Diese Erklärung sowie jedweder Anspruch, der möglicherweise zwischen dir und uns entsteht, unterliegen den Gesetzen des Bundesstaates Kalifornien, und zwar unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts.

Über den tiefergreifenden Datenschutz wurde schon genug geschrieben, die EDV-technische Seite ist noch viel übler.
 
Schon mal die AGBs von Gesichtsbuch gelesen:

[...]
Du wirst jedweden Anspruch, Klagegegenstand oder Streitfall (Anspruch), den du uns gegenüber hast und der sich aus dieser Erklärung oder aus Facebook oder in Verbindung damit ergibt, ausschließlich vor dem für den nördlichen Bezirk von Kalifornien zuständigen US -Bezirksgericht oder vor einem Staatsgericht in San Mateo County klären bzw. klären lassen.
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Zumindest für diesen Punkt kann ich sagen, dass das für Verbraucher keinerlei Wirkung hat. Sowas kann Facebook mit einem Privatmenschen erst dann ausdrücklich und mit beiderseitigem Einverständnis vereinbaren, NACHDEM klar ist, dass und worüber man sich vor Gericht streiten möchte.
 
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