Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Urteil: GEMA darf Verlage nicht an Ausschüttungen beteiligen
Nachdem dieses Jahr bereits das Urteil im Fall der VG Wort gefallen ist, hat das Kammergericht Berlin nun auch im Fall der GEMA entschieden. Auch die darf nicht ohne Weiteres Verlage an den Ausschüttungen der Tantiemen für Urheber beteiligen. Allerdings lässt man ein vertragliches Hintertürchen offen, das die Verlage nun für sich nutzen können.
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