EU-Generalanwalt: Hyperlinks auf illegal veröffentlichte Inhalte sollen rechtens sein

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In einem Streitfall um Hyperlinks auf einer Webseite, die auf eine externe Plattform mit illegal veröffentlichten Playboy-Fotos verweisen, hat der zuständige Generalanwalt für das abschließende Urteil die Einschätzung ausgesprochen, dass es sich nicht um eine Urheberrechtsverletzung durch den beklagten Webseitenbetreiber handelt, da die Daten extern liegen.

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AW: EU-Generalanwalt: Hyperlinks auf illegal veröffentlichte Inhalte sollen rechtens sein

Würde zumindest deutlich mehr Sicherheit für Webseitenbetreiber gegen irgendwelche Abmahnungen schaffen.
 
AW: EU-Generalanwalt: Hyperlinks auf illegal veröffentlichte Inhalte sollen rechtens sein

Würde zumindest deutlich mehr Sicherheit für Webseitenbetreiber gegen irgendwelche Abmahnungen schaffen.

Und KinoX.to, Movie4k.to.... sofort legal machen.
Denn diese Seiten müssen sich ja verstecken. Wenn die Verlinkung nicht illegal ist, so könnten die Betreiber sogar in die Öffentlichkeit treten.

Meiner Meinung nach ein Schritt in die falsche Richtung. Denn solche seiten ermöglichen doch erst das richtige Abrufen der Inhalte.
Wer hat schonmal probiert bei streamcloud irgendwelche Buchstaben, Zahlen oder Zeichen einzugeben und kam bei einem Inhalt raus?!
Ich noch nie.
 
AW: EU-Generalanwalt: Hyperlinks auf illegal veröffentlichte Inhalte sollen rechtens sein

Und KinoX.to, Movie4k.to.... sofort legal machen.
Denn diese Seiten müssen sich ja verstecken. Wenn die Verlinkung nicht illegal ist, so könnten die Betreiber sogar in die Öffentlichkeit treten.

Nur sind die Betreiber da dooferweise die selben, die auch die Hoster betreiben, auf denen die Filme gespeichert sind. Genau aus dem Grund wurden doch schon die kino.to Betreiber verknackt.
 
AW: EU-Generalanwalt: Hyperlinks auf illegal veröffentlichte Inhalte sollen rechtens sein

Was heißt denn verstecken.

Kino(X).to ist ja spätestens seit der Abschaltung von Kino.to überall bekannt.

Wenn werden die Videos direkt auf den Streamingseiten gelöscht.
 
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Da ich von meinem Büro Account keine "mailto" links benutzen kann:

Ihr habt da wohl ein "nicht" vergessen:
Laut dem EU-Generalanwalt erleichtere die Verlinkung im aktuellen Fall zwar den Zugriff auf die illegalen Inhalte, jedoch handele es sich *NICHT* um eine Urheberrechtsverletzung durch die GS Media, da die Zugänglichkeit über die externe Webseite bereitgestellt wird.


Die GS Media ist ja die Betreiberin der verklagten Website, nicht der Hoster der illegal verbreiteten Inhalte.
 
AW: EU-Generalanwalt: Hyperlinks auf illegal veröffentlichte Inhalte sollen rechtens sein

Und KinoX.to, Movie4k.to.... sofort legal machen.
Denn diese Seiten müssen sich ja verstecken. Wenn die Verlinkung nicht illegal ist, so könnten die Betreiber sogar in die Öffentlichkeit treten.

Meiner Meinung nach ein Schritt in die falsche Richtung. Denn solche seiten ermöglichen doch erst das richtige Abrufen der Inhalte.
Wer hat schonmal probiert bei streamcloud irgendwelche Buchstaben, Zahlen oder Zeichen einzugeben und kam bei einem Inhalt raus?!
Ich noch nie.

Zum Glück gibts auch langsam Richter mit ein bisschen technischer Kompetenz. Und er hat Recht wenn er sagt, wären Links illegal könnten wir Morgen das Internet abschalten.
Nach deiner Logik bin ich auch ein Drogendealer, weil ich dir verrate das es im Görlitzer Park Drogen zu kaufen gibt. Absurd!
 
AW: EU-Generalanwalt: Hyperlinks auf illegal veröffentlichte Inhalte sollen rechtens sein

Nur sind die Betreiber da dooferweise die selben, die auch die Hoster betreiben, auf denen die Filme gespeichert sind. Genau aus dem Grund wurden doch schon die kino.to Betreiber verknackt.

Wäre mir neu, dass die Kinox.to betreiber außerdem noch Streamcloud, vivo, Promptfile usw. betreiben...
 
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