Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu EU-Generalanwalt: Hyperlinks auf illegal veröffentlichte Inhalte sollen rechtens sein
In einem Streitfall um Hyperlinks auf einer Webseite, die auf eine externe Plattform mit illegal veröffentlichten Playboy-Fotos verweisen, hat der zuständige Generalanwalt für das abschließende Urteil die Einschätzung ausgesprochen, dass es sich nicht um eine Urheberrechtsverletzung durch den beklagten Webseitenbetreiber handelt, da die Daten extern liegen.
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