Leistungsschutzrecht: Sieben Wörter als Obergrenze für Google

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Die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes hat sich nun endgültig zum Streit zwischen Google und der VG Media geäußert, die wegen des 2013 eingeführten Leistungsschutzrechtes im Clinch liegen. Der Schiedsspruch ist nicht rechtlich bindend und dürfte keine der Parteien zufriedenstellen. Wie es weiter geht, ist offen.

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AW: Leistungsschutzrecht: Sieben Wörter als Obergrenze für Google

Das ganze Leistungsschutzrecht ist großer Schwachsinn. Da werden diejenigen, die sich davon Gewinne erhoffen, noch kräftig mit auf die Nase fliegen und stattdessen ordentlich Miese machen...
 
AW: Leistungsschutzrecht: Sieben Wörter als Obergrenze für Google

Das ganze Leistungsschutzrecht ist großer Schwachsinn. Da werden diejenigen, die sich davon Gewinne erhoffen, noch kräftig mit auf die Nase fliegen und stattdessen ordentlich Miese machen...

Leider ist es aufgrund eines fehlenden und weitverbreiteten Mikropaymentverfahrens gerade in Deutschland sehr schwierig, Inhalte über das Netz zu verkaufen, sofern man nicht die Apple- oder Google-Schutzgelder zahlt. In gewissem Sinne kann ich die Leistungschutzrechtler schon verstehen, schließlich möchte jeder den Lohn seiner täglichen Arbeit auch bekommen.
 
AW: Leistungsschutzrecht: Sieben Wörter als Obergrenze für Google

Leider ist es aufgrund eines fehlenden und weitverbreiteten Mikropaymentverfahrens gerade in Deutschland sehr schwierig, Inhalte über das Netz zu verkaufen, sofern man nicht die Apple- oder Google-Schutzgelder zahlt. In gewissem Sinne kann ich die Leistungschutzrechtler schon verstehen, schließlich möchte jeder den Lohn seiner täglichen Arbeit auch bekommen.

Aber dass man es selbst nicht gebacken bekommt, seine Inhalte online gewinnbringend zu vermarkten, liegt nicht an Google. Das hat man selber verpennt und jetzt schreit man rum und will Geld sehen und jaha woher soll das kommen? Wie wär's mit Google, die machen doch soviel Geld mit diesem Internet, da können die mal was abdrücken.

Das Anzeigen von Snippets in einer Suchmaschine wie Google, ist kostenfreie Werbung für die Zeitung. Die Leute sehen die Überschriften/Auszüge und wenn es sie interessiert, klicken sie drauf und rufen so das Online-Angebot der Seite auf. Dort bei ihrem eigenen Online-Angebot müssen die Zeitungen den Gewinn einfahren. Durch Werbung, MicroPayment, PayWalls oder wie auch immer. Aber Google anzupumpen schadet ihnen nur selbst. Wenn Google nämlich (mMn zurecht) entscheidet, dass sie nicht bezahlen und lieber die entsprechenden Zeitungen aus den Suchergebnissen nehmen, dann ist es die Zeitung, der es schadet, weil deren Seite weniger Besucher generiert.
 
AW: Leistungsschutzrecht: Sieben Wörter als Obergrenze für Google

Mit 7 Wörtern lockt man zumindest mich nicht auf eine Zeitungs/Newsseite. Der Schuss wird für die Verlage aber sowatt von nach hinten losgehen das diejenigen die diese Google Klage zu verantworten
haben bald ganz kleine Brötchen backen werden.
 
AW: Leistungsschutzrecht: Sieben Wörter als Obergrenze für Google

Dort bei ihrem eigenen Online-Angebot müssen die Zeitungen den Gewinn einfahren. Durch Werbung, MicroPayment, PayWalls oder wie auch immer.
Sagte ich ja. Nur klappt das aufgrund verschiedener Faktoren nicht.

Aber Google anzupumpen schadet ihnen nur selbst. Wenn Google nämlich (mMn zurecht) entscheidet, dass sie nicht bezahlen und lieber die entsprechenden Zeitungen aus den Suchergebnissen nehmen, dann ist es die Zeitung, der es schadet, weil deren Seite weniger Besucher generiert.
Stimmt auch. Es schadet den Verlagen, damit den Redaktionen - wenn es aber alle täten, schadete es auch Google, denn Fakt ist nunmal, dass Google für ein absolutes Minimum an Eigenleistung (der Crawler, der die News auf Google-News zusammengrabbt) offenbar Gewinne einstreicht. Diese fielen dann weg.

Umgekehrt genehmigen sich die Store-Betreiber ja auch Anteile daran, was über die App-Verkäufe generiert wird.

Und am Ende schadet all das vor allem der Informationsfreiheit, wenn nämlich eine einzige Instanz über Wichtigkeit und Verfügbarkeit von Information entscheidet. Ja, ich weiß, jeder kann ja auch auf anderem Wege Informationen erhalten - doch wie lange noch? Wie abhängig von Werbung und damit von vermarktbaren, sprich mainstreammedial-weichgespülten Inhalten soll die Informationsbranche noch werden?

Aber das wird vermutlich erst bemerkt werden, wenn diese Instanz noch mehr „too big to fail“ ist, als es jetzt schon der Fall ist. Ähnliches hat man ja beim Bankensystem in den letzten Jahren erst gesehen - welche normale Firma, deren Mitarbeiter dieselben Rechte wie Banker haben, hätte denn darauf hoffen können, vom Staat mit Milliardenbürgschaften aus der Patsche gezogen zu werden?

Man sieht's ja heute schon an der Ignoranz, mit der zum Beispiel Facebook – ebenfalls ein „too big to fail“ – weiterhin Beihilfe zur Verbreitung (nicht nur) rechter Hasstiraden leistet (arme Forenbetreiber mussten sich Jahrelang als potenzielle „Mitstörer“ in den Schlaf zittern …). Hier ist Jurisdiktion der Nationalstaaten ebenfalls an ihre Grenzen gestossen.

Was will der Depp mit diesen Beispielen sagen? (Quasi-)Monopole sind gefährlich.
 
AW: Leistungsschutzrecht: Sieben Wörter als Obergrenze für Google

Leider ist es aufgrund eines fehlenden und weitverbreiteten Mikropaymentverfahrens gerade in Deutschland sehr schwierig, Inhalte über das Netz zu verkaufen, sofern man nicht die Apple- oder Google-Schutzgelder zahlt. In gewissem Sinne kann ich die Leistungschutzrechtler schon verstehen, schließlich möchte jeder den Lohn seiner täglichen Arbeit auch bekommen.
Wo muss man an google Geld bezahlen?:huh:

Stimmt auch. Es schadet den Verlagen, damit den Redaktionen - wenn es aber alle täten, schadete es auch Google, denn Fakt ist nunmal, dass Google für ein absolutes Minimum an Eigenleistung (der Crawler, der die News auf Google-News zusammengrabbt) offenbar Gewinne einstreicht. Diese fielen dann weg.
Ich sehe weder auf news.google.de, noch auf news.google.com Werbung. Dort sind nur Meldungen von unterschiendlichen Seiten, wie zB tagesschau.
Also kann damit auch kein Geld verdient werden.
 
AW: Leistungsschutzrecht: Sieben Wörter als Obergrenze für Google

Sagte ich ja. Nur klappt das aufgrund verschiedener Faktoren nicht.

Welche Faktoren wären das denn? Zum größten Teil wohl Eigenverschulden. Wenn man sich selbst rechtzeitig drum gekümmert hätte, stünde man jetzt nicht so da, wie man dasteht. Es gibt Möglichkeiten sich zu finanzieren. Man muss bloß mal selber was auf die Beine stellen und nicht mit dem Finger auf die Suchmaschine zeigen, die einem die Hits überhaupt erst verschafft. An anderer Stelle bekommen die Leute das doch auch hin. Jack Conte (Indie-Musiker) hat z.B. Patreon gegründet, weil man von YT-Werbung und Musikverkäufen allein kaum überleben kann. Will sagen: es gibt Möglichkeiten, sich zu finanzieren, man muss sich bloß drumkümmern.


Stimmt auch. Es schadet den Verlagen, damit den Redaktionen - wenn es aber alle täten, schadete es auch Google, denn Fakt ist nunmal, dass Google für ein absolutes Minimum an Eigenleistung (der Crawler, der die News auf Google-News zusammengrabbt) offenbar Gewinne einstreicht. Diese fielen dann weg.
Das ist aber eine Utopie. Es gibt so viele Zeitungen, die werden sich nicht alle zusammen gegen Google verschwören, irgendwer beugt sich immer.
Und so nebenbei: wie macht Google mit seinem Crawler Geld? richtig, mit Werbung. ;)
(Natürlich hat Google relativ gesehen geringere Kosten als eine Redaktion.)

Umgekehrt genehmigen sich die Store-Betreiber ja auch Anteile daran, was über die App-Verkäufe generiert wird.
Nur passt das hier schlecht, weil die Store-Betreiber zweierlei liefern: die Nutzer-Basis und die Infrastruktur.
In diesem Fall stellt aber Google nur die User, die Server betreibt jeder Verlag für sich.
Ich weiß also nicht, was du damit zu sagen versuchst.

Und am Ende schadet all das vor allem der Informationsfreiheit, wenn nämlich eine einzige Instanz über Wichtigkeit und Verfügbarkeit von Information entscheidet. Ja, ich weiß, jeder kann ja auch auf anderem Wege Informationen erhalten - doch wie lange noch? Wie abhängig von Werbung und damit von vermarktbaren, sprich mainstreammedial-weichgespülten Inhalten soll die Informationsbranche noch werden?

Aber das wird vermutlich erst bemerkt werden, wenn diese Instanz noch mehr „too big to fail“ ist, als es jetzt schon der Fall ist. Ähnliches hat man ja beim Bankensystem in den letzten Jahren erst gesehen - welche normale Firma, deren Mitarbeiter dieselben Rechte wie Banker haben, hätte denn darauf hoffen können, vom Staat mit Milliardenbürgschaften aus der Patsche gezogen zu werden?

Man sieht's ja heute schon an der Ignoranz, mit der zum Beispiel Facebook – ebenfalls ein „too big to fail“ – weiterhin Beihilfe zur Verbreitung (nicht nur) rechter Hasstiraden leistet (arme Forenbetreiber mussten sich Jahrelang als potenzielle „Mitstörer“ in den Schlaf zittern …). Hier ist Jurisdiktion der Nationalstaaten ebenfalls an ihre Grenzen gestossen.

Was will der Depp mit diesen Beispielen sagen? (Quasi-)Monopole sind gefährlich.
Naja, bei der Finanzwelt ist es weniger Monopol, da dort viele Akteure am Werk sind, als viel mehr die Macht, die durch gewaltige Geldsummen entsteht, aber lassen wir das...

Störerhaftung bin ich übrigens auch kein Freund von. Im Zuge der Kampagne gegen rechte Hetze, wurde z.B. auch schon ein Postillon-Artikel auf Facebook zensiert. (siehe Bild)
MMn sollte weder Facebook, noch irgendein Forenbetreiber zu irgendwas verpflichtet sein, aber lassen wir auch das, das führt am Thema vorbei.

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Googles Marktdominanz und damit Macht steht auf einem ganz anderen Blatt, da ist das mit den Snippets nur ein winziger Aspekt. Und klar, sind die Zeitungen sehr von Google abhängig, das ändert aber nichts daran, dass sie hier einfach Unrecht haben. Google stellt eine Suchmaschine mit Hilfe derer Nutzer die Angebote z.B. der Zeitungen finden und überhaupt erst zu Kunden werden - und dafür soll Google die Zeitungen noch bezahlen? Ja ne, ist klar.
Die Zeitung ist verantwortlich für ihr Angebot und wie sie es monetisiert. Punkt.
 
AW: Leistungsschutzrecht: Sieben Wörter als Obergrenze für Google

Das Leistungsschutzrecht war von Anfang an etwas völlig verkapptes. Spätestens als man dann noch versucht hat Google dazu zu bringen das ganze wie bisher anzuzeigen und dafür dann Zahlen zu müssen. Nicht das ich Google wirklich mag - gehts noch?
Ist aber in Deutschland nicht verwunderlich. Wenn es um die Vergütung von Schrift und Kunst geht wird ja seit jeher Murks gemacht. Siehe GEMA.
Aber wollen wir mal bei der Presse bleiben.

Die wirklichen Probleme werden seit jeher nicht angegangen. Bezahlung ist für Anbieter das A und O. Bisher wurde dafür (fast) ausschließlich Werbung herangezogen und Änderung ist nicht in Sicht. Das die User hier Hilfsmittel einsetzen um sich nicht mehr zumüllen zu lassen und totklicken zu müssen ist auch nichts neues. Das stört natürlich viele aber die bekommen es nicht mal hin zu sagen "Die Werbung ist die Bezahlung", nein die Blocker sind böse und schaden den Usern. Oder man hat plötzliche unerklärliche Probleme mit den Blockern. Aber mit Geld hat das natürlich nichts zu tun, alles nur zu eurer Sicherheit :ugly:
Was man da als Nutzer noch denken soll, kann ich gar nicht beschreiben...

Wie man das Problem lösen soll, weiß ich auch nicht. Auf jeden Fall bräuchte es dringend alternative Bezahlmethoden für Inhalteanbieter.
Aber irgendwas sagt mir das das dann auch von Google (o.ä.) kommen wird. :(
 
AW: Leistungsschutzrecht: Sieben Wörter als Obergrenze für Google

Wenn die nicht wollen, das etwas bei google erscheint, dann könn die doch einfach ne robots-Datei erstellen. Aber normalerweise will man ja, das möglichst viele die eigene Seite finden und lesen. :nene:
 
AW: Leistungsschutzrecht: Sieben Wörter als Obergrenze für Google

Presse will Geld, Google will nicht zahlen. Google wird dann halt nicht mehr für Auffindbarkeit sorgen. Die Press darf dann ganz für sich entscheiden, ob Auffindbarkeit durch Google für sie wichtiger als Bares von Google ist und schon haben wir ein Ergebnis... Wer noch Kunden haben möchte, wird vermutlich einfach kein Geld von Google wollen und schnell feststellen, dass der Gegenwert, den man durch Gratis-Auffindbarkeit über Google erhält, ein wesentlich höherer ist, als dass, was man sich von Google an Geld haben wollte bzw. was es einen Kostet, nicht gefunden zu werden, weil man Geld will. Löst sich alles ganz von allein, wenn beide Seiten festgestellt haben, welche Dienstleistung eigentlich die ist, die den Wert produziert. Eigentlich sollte dass zwar die News sein, stimmt. Aber wenn eine Nachricht nicht gelesen wird, kann ich auch kein Geld dafür verlangen.

Ich hab da noch ein kleines Beispiel: Wir wollen Apfelmus verkaufen. Die Presse hat den Apfel. Den kann man jetzt dem Endkunden bringen, damit der daraus Apfelmus kochen kann, oder Google geben, damit die das Apfelmus machen und im Glas ins Regal stellen, damit der Kunde, der Apfelmus sucht, es findet und kaufen kann. In beiden Fällen sollte der, der das Apfelmus essen möchte, auch dafür bezahlen und nicht der Dienstleister, der meine Äpfel an den Mann bringt (außer natürlich eventuell als Mittelsmann, der das Geld des Endkunden weiterleitet).
 
AW: Leistungsschutzrecht: Sieben Wörter als Obergrenze für Google

Als beispiel, reicht ja auch ne Firmenwebseite. Da ist man auch froh, über jeden Potenziellen Kunden, der die Seite aufruft und später einen Auftrag erteilt. Meistens wird das Geld nämlich noch in der realen Welt erwirtschaftet.
 
AW: Leistungsschutzrecht: Sieben Wörter als Obergrenze für Google

@PCGH_Carsten,

Geh bitte einmal mit unbehandeltem Browser auF Google News.
Jetzt sage mir, woran verdient Google da Geld?

Diesw Aussagen gab es schonmal. Genau diese Aussagen sind es die #Lügenpresse validieren.
Wobei mir der alte Begriff Propaganda besser Schmeckt.

Was wir heute haben, ist das geballte Versagen, erzeugt aus Unfähigkeit und Lobbyismus der bis heute #Internet made in Germany, bekämpft.
Der Unternehmer, den deutschen Unternehmer, den gibt es nicht mer. Meine Wirtschaftslehrerin sagte ganz treffend:
"Unternehmer kommt von Unternehmen, jemad der etwas macht. Wert schöpft. Wer nur verwaltet, hat am Markt nichts verloren. Der braucht kein Unternehmen zu führen."
 
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