AG Hamburg zum Filesharing: Deckelung auf 130 Euro - Gericht berücksichtigt noch nicht verabschiedetes Gesetz

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Das Amtsgericht Hamburg (Hinweisbeschluss vom 24.07.2013 - Az.: 31a C 109/13) hat einen Fall von P2P-Urheberrechtsverletzungen im privaten Bereich zu entscheiden gehabt. Mit Verweis auf das noch nicht verabschiedete "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken", deckelte es den Streitwert auf 1.000 Euro und begrenzte damit die Rechtsanwaltsgebühren auf 130,50 Euro (netto).

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AW: AG Hamburg zum Filesharing: Deckelung auf 130 Euro - Gericht berücksichtigt noch nicht verabschiedetes Gesetz

Vielleicht hat man beim AG Hambug keine Lust mehr die Hauptanlaufstelle für Abmahner im Rahmen des fliegenden Gerichtsstandes zu sein und so seinem Ärger Luft gemacht. :D Anders kann man sich diese Abkehr von der eigenen jahrelangen Rechtssprechung kaum erklären.
 
AW: AG Hamburg zum Filesharing: Deckelung auf 130 Euro - Gericht berücksichtigt noch nicht verabschiedetes Gesetz

Oh nein , müssen die Abmahnanwälte jetzt etwa richtig arbeiten :(?
 
AW: AG Hamburg zum Filesharing: Deckelung auf 130 Euro - Gericht berücksichtigt noch nicht verabschiedetes Gesetz

Das Problem ist eben Rechtssprechung und Gesetzesentwürfe sind 2 verschiedene Dinge ;-)

Die wissen schon ganz genau das die Anwälte nur abzocken können aber nichts machen da sie weisungsgebunden sind
 
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