FrozenFlame6
Freizeitschrauber(in)
AW: Filesharing-Klage abgewiesen: PC zu alt für The Witcher 2
Das heißt, der Zeuge hat nur zwei Sätze vorgetragen oder wie kann es sonst sein, dass da nur ein kleiner Absatz steht wenn "alles" aufgeschrieben wird?
Im Tatbestand ist unter anderem festgehalten:
„Wegen des Vorbringens der Parteien im Einzelnen wird auf die zwischen ihnen gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung (…) Bezug genommen.“
Und bei der Entscheidungsgrundlage wird entsprechender, von PCGH_Stephan zitierter, Satz über das Alter des Computers erwähnt.
Meiner (Laien-)Meinung nach ist das eindeutig einer der Gründe für die Abweisung der Klage.
Worauf soll sich das Gericht denn auch abgesehen von Zeugenaussagen stützen?
Es ging darum festzustellen, ob der Angeklagte, also der Vater als Inhaber des Internetzugangs, die Tat begangen hat. Wir hier schon einige festgestellt haben ist es nicht möglich den „Tatrechner“ zu identifizieren – und selbst wenn wüsste man nicht, wer davor saß.
Es geht also darum, dass, und so wird das auch im Urteil geschildert, anhand von mehreren(!) Indizien, die gegen eine Täterschaft des Vaters sprechen, für eine Abweisung der Klage entschieden wurde.
Wo das Urteil unnachvollziehbar sein soll erschließt sich mir nicht. Dass hier viele Faktoren eine Rolle gespielt haben sollte auch klar sein, das ist also absolut kein Freifahrtschein für andere.
Insbesondere da hier natürlich nur der Vater für unschuldig befunden wurde. Der Sohn könnte im nächsten Schritt belangt werden – sofern er für diesen Tatbestand strafmündig ist. Ein 18-jähriger kommt mit dieser Argumentation also nicht weit wenn er versucht, das auf dem Rücken des Vaters auszutragen. Wo genau hier die Altersgrenze liegt weiß ich nicht, aber darum geht es in diesem Urteil auch gar nicht.
Den Titel finde ich auch etwas reißerisch, aber er ist nicht falsch! „Click-Geil“ ist so ein beliebter Vorwurf geworden. Aber im ersten Moment doch nicht verwerflich. Egal was ich mache oder welchen Service ich anbiete: Am Ende will ich doch i.d.R. dass es möglichst viele sehen/lesen. Denn damit verdiene ich mein Geld. Dass vor allem die BILD-Zeitung damit oft über das Ziel hinausschießt ist wohl (fast) unbestritten. Aber auch eine FAZ schreibt über einen Artikel nicht „Aktuelle DAX-Lage“ wenn sie schreiben können „DAX hoch wie nie“. Ab wann eine Überschrift unangemessen ist empfindet jeder anders. Solange sie nicht falsch ist sehe ich da kein Problem.
Ich selbst finde sie auch ungünstig gewählt, aber deswegen die Redaktion, teilweise beleidigend, kritisieren? Wenn mich jemand fragt, ob ich einige dieser Kommentare, oder die Überschrift für unqualifizierter halte…
(was ich damit sagen möchte sollte eindeutig sein)
Nochmal zum Urteil allgemein: Ich finde es klasse, dass es immer wieder Erfolge gegen das Abmahnen zu verbuchen gibt (damit möchte ich Filesharing nicht gut heißen!). Aber ich habe immer noch das Gefühl, dass gerade im Bereich Filesharing noch viele Unternehmen der Meinung sind „Lassen wir es laufen, durch die Abmahnungen bekommen wir mehr Geld rein, als wir ohne das illegale Sharing hätten. Hier hin und wieder ein Urteil zu sehen, in dem ein vermutlich tatsächlich zu Unrecht abgemahnter sich erfolgreich wehren konnte gibt mir persönlich ein gutes Gefühl und lässt mich hoffen, dass in naher Zukunft etwas mehr in Richtung Prävention und Vermeidung getan wird und weniger in Richtung Bestrafung. Damit meine ich übrigens nicht DRM, dass nur wieder die ehrlichen Käufer bestraft, sondern Vorgehen gegen die Plattformen und Überzeugungsarbeit, dass die potenziellen Kunden die eigene Arbeit ausreichend wertschätzen um den verlangen Preis zu zahlen.
Mit diesen Worten – ich habe fertig
Im Urteil werden eben nicht nur die relevanten Dinge aufgeschrieben, sondern der komplette Vortrag. Man beschränkt sich hier nicht, wie so oft einige Medien, auf das was im Auge des Betrachters relevant sein könnte, sondern gibt alles wieder was vorgtragen wurde ohne zu werten.
Das heißt, der Zeuge hat nur zwei Sätze vorgetragen oder wie kann es sonst sein, dass da nur ein kleiner Absatz steht wenn "alles" aufgeschrieben wird?
Im Tatbestand ist unter anderem festgehalten:
„Wegen des Vorbringens der Parteien im Einzelnen wird auf die zwischen ihnen gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung (…) Bezug genommen.“
Und bei der Entscheidungsgrundlage wird entsprechender, von PCGH_Stephan zitierter, Satz über das Alter des Computers erwähnt.
Meiner (Laien-)Meinung nach ist das eindeutig einer der Gründe für die Abweisung der Klage.
Worauf soll sich das Gericht denn auch abgesehen von Zeugenaussagen stützen?
Es ging darum festzustellen, ob der Angeklagte, also der Vater als Inhaber des Internetzugangs, die Tat begangen hat. Wir hier schon einige festgestellt haben ist es nicht möglich den „Tatrechner“ zu identifizieren – und selbst wenn wüsste man nicht, wer davor saß.
Es geht also darum, dass, und so wird das auch im Urteil geschildert, anhand von mehreren(!) Indizien, die gegen eine Täterschaft des Vaters sprechen, für eine Abweisung der Klage entschieden wurde.
Wo das Urteil unnachvollziehbar sein soll erschließt sich mir nicht. Dass hier viele Faktoren eine Rolle gespielt haben sollte auch klar sein, das ist also absolut kein Freifahrtschein für andere.
Insbesondere da hier natürlich nur der Vater für unschuldig befunden wurde. Der Sohn könnte im nächsten Schritt belangt werden – sofern er für diesen Tatbestand strafmündig ist. Ein 18-jähriger kommt mit dieser Argumentation also nicht weit wenn er versucht, das auf dem Rücken des Vaters auszutragen. Wo genau hier die Altersgrenze liegt weiß ich nicht, aber darum geht es in diesem Urteil auch gar nicht.
Den Titel finde ich auch etwas reißerisch, aber er ist nicht falsch! „Click-Geil“ ist so ein beliebter Vorwurf geworden. Aber im ersten Moment doch nicht verwerflich. Egal was ich mache oder welchen Service ich anbiete: Am Ende will ich doch i.d.R. dass es möglichst viele sehen/lesen. Denn damit verdiene ich mein Geld. Dass vor allem die BILD-Zeitung damit oft über das Ziel hinausschießt ist wohl (fast) unbestritten. Aber auch eine FAZ schreibt über einen Artikel nicht „Aktuelle DAX-Lage“ wenn sie schreiben können „DAX hoch wie nie“. Ab wann eine Überschrift unangemessen ist empfindet jeder anders. Solange sie nicht falsch ist sehe ich da kein Problem.
Ich selbst finde sie auch ungünstig gewählt, aber deswegen die Redaktion, teilweise beleidigend, kritisieren? Wenn mich jemand fragt, ob ich einige dieser Kommentare, oder die Überschrift für unqualifizierter halte…
(was ich damit sagen möchte sollte eindeutig sein)
Nochmal zum Urteil allgemein: Ich finde es klasse, dass es immer wieder Erfolge gegen das Abmahnen zu verbuchen gibt (damit möchte ich Filesharing nicht gut heißen!). Aber ich habe immer noch das Gefühl, dass gerade im Bereich Filesharing noch viele Unternehmen der Meinung sind „Lassen wir es laufen, durch die Abmahnungen bekommen wir mehr Geld rein, als wir ohne das illegale Sharing hätten. Hier hin und wieder ein Urteil zu sehen, in dem ein vermutlich tatsächlich zu Unrecht abgemahnter sich erfolgreich wehren konnte gibt mir persönlich ein gutes Gefühl und lässt mich hoffen, dass in naher Zukunft etwas mehr in Richtung Prävention und Vermeidung getan wird und weniger in Richtung Bestrafung. Damit meine ich übrigens nicht DRM, dass nur wieder die ehrlichen Käufer bestraft, sondern Vorgehen gegen die Plattformen und Überzeugungsarbeit, dass die potenziellen Kunden die eigene Arbeit ausreichend wertschätzen um den verlangen Preis zu zahlen.
Mit diesen Worten – ich habe fertig