Filesharing-Klage abgewiesen: PC zu alt für The Witcher 2

AW: Filesharing-Klage abgewiesen: PC zu alt für The Witcher 2

Sag mal, lest ihr eigentlich auch die Quellen durch, bevor ihr mit dem Buschmesser durch die Innenstadt rennt?

Okay, für die ganz Lesefaulen, anbei der diesbezügliche Text der Urteilsbegründung.

Anhang anzeigen 818179
Es mag ja sein, dass der alte PC nicht die Hauptbegründung war, aber wenn sogar die Kanzlei, die den Beklagten vertreten hat, so titelt (auch das ist in den Quellen nachzulesen), dann sehe ich nicht ein, warum hier Mord und Brand geschrien wird.


Das ist nicht die Urteilsbegründung, sondern das unbewertete Zitat einer Aussage. Sollte ein Redakteur unterscheiden können.
Im Urteil steht nichts davon das der PC zu alt für die Rechtsverletzung sei. Wäre ja auch offensichtlich Blödsinn.

Bei PCGH werden des öfteren bewust Zusammenhänge in der Überschrift falsch dargestellt um Clicks zu generieren. Meist werden sie im Text dann relativiert.
Unterste Schublade. Aber der Erfolg (meist 2-3000 User online) rechtfertigt wohl die Mittel.

enero
 
AW: Filesharing-Klage abgewiesen: PC zu alt für The Witcher 2

Das ist nicht die Urteilsbegründung, sondern das unbewertete Zitat einer Aussage. Sollte ein Redakteur unterscheiden können.
Im Urteil steht nichts davon das der PC zu alt für die Rechtsverletzung sei. Wäre ja auch offensichtlich Blödsinn.

Das wird auch im Artikel nicht behauptet.
Im Urteil steht aber eindeutig, dass der Vater das Spiel mit der Hardware nicht einmal hätte Spielen können und es deshalb, sowie aufgrund der Tatsache, dass er allgemein keine Computerspiele spielt, keinen Grund hatte die Tat zu begehen und somit höchstwahrscheinlich die Urheberrechtsverletzung nicht begangen hat obwohl er die Möglichkeit gehabt hätte!

Bezüglich "unbewertetes Zitat": Unter dem Punkt "Tatbestand" steht: "Wegen des Vorbringens der Parteien im Einzelnen wird auf die zwischen ihnen gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom (...) Bezug genommen."

Wenn darauf "Bezug genommen" wird, und entsprechendes Zitat unter "Entscheidungsgründe" aufgeführt wird, ist wohl davon auszugehen, dass das sehr wohl ein Teil der Begründung darstellt.

Desweiteren sind die Vorwürfe gegen PCGH auch leicht übertrieben, da bereits die verteidigende Anwaltskanzlei den Artikel unter der Überschrift "PC zu alt für Filesharing – Klage abgewiesen" veröffentlicht hat.
Im Blog der Kanzlei ist auch (schwer zu übersehen) geschrieben: "Gesamtumstände führen zur Abweisung der Klage".

Entweder einige lesen hier nur das, was sie lesen wollen, oder sie lesen die Quellen gar nicht.
 
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