Weiterverkauf von Software: BGH bestätigt EuGH-Urteil - Was passiert bei Steam?

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Der Bundesgerichtshof [Urteil vom 17. Juli 2013 - I ZR 129/08] bestätigte, ein Jahr nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof, dessen Rechtsprechung in Bezug auf den Weiterverkauf von "gebrauchten" Softwarelizenzen, die im Wege des Downloads erworben wurden. Fraglich bleibt jedoch weiterhin, ob auch Account-gebundene Softwarelizenzen von dem Urteil betroffen sind.

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AW: Weiterverkauf von Software: BGH bestätigt EuGH-Urteil - Was passiert bei Steam?

" Allzu große Hoffnungen sollten sich Computerspieler daher nicht machen. Es wird auf absehbare Zeit weiterhin bei den gewohnten Beschränkungen beim Verkauf von digital erworbenen Spielen bleiben.Interessanterweise führt der BGH als Bedingung für einen rechtmäßigen Verkauf von Software-Kopien an, dass das erteilte Nutzungsrecht gegenüber dem Ersterwerber ein zeitlich unbeschränktes sein muss. Häufig können wir jedoch in Nutzungsverträgen lesen, dass das Nutzungsrecht zeitlich beschränkt, allerdings ohne konkrete Nennung eines "Ablaufdatums" erteilt wird. Teilweise sind die Nutzungsverträge (hier sei insbesondere der von Steam genannt) auch so formuliert, dass explizite Ausführungen zur zeitlichen Beschränkung fehlen, jedoch andere Bestimmungen gegen ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht sprechen (keine Übertragung dinglicher Rechte etc.). Von dieser Seite könnten daher weitere Stolpersteine folgen."


"Die Hoffnungen ruhen derzeit auf der anhängigen Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegen Valve. Der VZBV kritisiert, dass die Account-Bindung und das gleichzeitige Verbot eines Verkaufs des Accounts gegen geltendes Recht verstoßen würde."

mit vielen Worten nix neues gesagt. Wer glaubt das sich da was ändert ist leider auf dem Holzweg. denn selbst wenn es in Deutschland legal wäre, Steam kommt nicht aus Deutschland und bevor wieder gerufen wird, das hier ausschließlich deutsches Recht gilt, sage ich nur schön wärs. Ich glaube nicht das es zu einem freien Verkauf von Software Games kommt, die mal an einen Account gebunden waren oder sind.
 
AW: Weiterverkauf von Software: BGH bestätigt EuGH-Urteil - Was passiert bei Steam?

Es wird auf absehbare Zeit weiterhin bei den gewohnten Beschränkungen beim Verkauf von digital erworbenen Spielen bleiben.

Na das freut meinen Geldbeutel :schief: Mich allerdings weniger :(

Die einzigen Account gebundenen Games die ich besitze, sind kostenlose Hardware Beigaben und das wird sich dann auch nicht ändern :schief:
 
AW: Weiterverkauf von Software: BGH bestätigt EuGH-Urteil - Was passiert bei Steam?

Bei Steam kauft man nunmal keine Spiele, sondern "mietet" sie für einen Festpreis in Form eines Abos für den eigenen Account. Daher kann man höchstens den Account verkaufen, was Valve aber nicht erlaubt ... daher it das Thema durch, es sei denn, ein Gericht äussert sich explizit dazu und würde festestellen, das dies unzulässig ist.
 
AW: Weiterverkauf von Software: BGH bestätigt EuGH-Urteil - Was passiert bei Steam?

Bei Steam kauft man nunmal keine Spiele, sondern "mietet" sie für einen Festpreis in Form eines Abos für den eigenen Account. Daher kann man höchstens den Account verkaufen, was Valve aber nicht erlaubt ... daher it das Thema durch, es sei denn, ein Gericht äussert sich explizit dazu und würde festestellen, das dies unzulässig ist.

Nicht ganz. Zwar ist man bei Steam registriert aber auch hier kauft man sich eine Lizenz für das Spiel, damit man es spielen kann. Somit fällt der Punkt auch unter "Softwarelizenz" welche eben weiterveräusert werden dürfen laut Urteil.
 
AW: Weiterverkauf von Software: BGH bestätigt EuGH-Urteil - Was passiert bei Steam?

Bei Steam kauft man nunmal keine Spiele, sondern "mietet" sie für einen Festpreis in Form eines Abos für den eigenen Account. Daher kann man höchstens den Account verkaufen, was Valve aber nicht erlaubt ... daher it das Thema durch, es sei denn, ein Gericht äussert sich explizit dazu und würde festestellen, das dies unzulässig ist.
Im Urheberrecht gibt es das rechtliche Konstrukt Miete nicht (du hast es ja selbst in Anführungszeichen gesetzt, denkst dein Argument aber offensichtlich nicht zuende). Das heißt hier geht es um lizenzrechtliche Fragen und in diesen ist das letzte Wort noch lange nicht gesprochen, da vieles schlicht noch garnicht besprochen wurde.

Im Urheberrecht gibt es hierzulande den Erschöpfungsgrundsatz und nur weil der BGH den für Downloads großflächig ignoriert, heißt das noch lange nicht, dass dies der EuGH auch so sieht. Valve kann ja gerne sagen, dass eine Accountveräußerung unzulässig ist. Das braucht in Europa bislang aber niemanden zu interessieren.
 
AW: Weiterverkauf von Software: BGH bestätigt EuGH-Urteil - Was passiert bei Steam?

naja für die Gamer wird sich wohl kaum was ändern
 
AW: Weiterverkauf von Software: BGH bestätigt EuGH-Urteil - Was passiert bei Steam?

Dummerweise sitzen sie aber am längeren Hebel. Wenn der Weiterverkauf publik wird, sperren sie dir den Account und fertig. Dann darfst du dich entweder durch das Amirecht wurschteln und am Ende die Kröte schlucken müssen, oder aber du gehst vo einem deutschen/EU-Gericht durch die Instanzen und wirkst auf ein Grundsatzurteil hin, das den Sachverhalt endlich mal klärt (selbst mir als Steam-Fan stinkt die rechtliche Unsicherheit), aber das wird Jahre dauern ... und bis dahin wäre der Account weg, von daher viel Spass dabei. So sollte man sich besser an Valves Regeln halt, bis Klarheit herrscht, ansonsten wäre halt erst mal der Account auf lange Sicht weg.
 
AW: Weiterverkauf von Software: BGH bestätigt EuGH-Urteil - Was passiert bei Steam?

Na klar, wie verzichten auf jegliche Rechtssprechung und lassen den Markt/Valve dass allein regeln. ^^
Der Markt hat schon oft bewiesen das er sich ebend nicht allein regulieren kann, und nur eine vernünftge Rechtssprechung oder gute Gesetze können den Konsumenten schützen. Wie oft muss es denn noch kriseln bis die Leute endlich lernen?
 
AW: Weiterverkauf von Software: BGH bestätigt EuGH-Urteil - Was passiert bei Steam?

Dummerweise sitzen sie aber am längeren Hebel. Wenn der Weiterverkauf publik wird, sperren sie dir den Account und fertig. Dann darfst du dich entweder durch das Amirecht wurschteln und am Ende die Kröte schlucken müssen, oder aber du gehst vo einem deutschen/EU-Gericht durch die Instanzen und wirkst auf ein Grundsatzurteil hin, das den Sachverhalt endlich mal klärt (selbst mir als Steam-Fan stinkt die rechtliche Unsicherheit), aber das wird Jahre dauern ... und bis dahin wäre der Account weg, von daher viel Spass dabei. So sollte man sich besser an Valves Regeln halt, bis Klarheit herrscht, ansonsten wäre halt erst mal der Account auf lange Sicht weg.

Warum Amirecht?
Der Vertrag besteht mit Valve S.a.r.l. in Luxemburg und nicht mit Amerika.
 
AW: Weiterverkauf von Software: BGH bestätigt EuGH-Urteil - Was passiert bei Steam?

Das ist 'ne Briefkastenfirma für die Rechnungsabwicklung, im Zweifel wäre die in null Komma nix dicht. Aber stimmt, zunächst ginge der Weg über die.
 
AW: Weiterverkauf von Software: BGH bestätigt EuGH-Urteil - Was passiert bei Steam?

Ich kann die Aufregung nicht verstehen...wieso sollte ich meine Spiele überhaupt weiterverkaufen wollen? Oo
 
AW: Weiterverkauf von Software: BGH bestätigt EuGH-Urteil - Was passiert bei Steam?

Im Urheberrecht gibt es das rechtliche Konstrukt Miete nicht (du hast es ja selbst in Anführungszeichen gesetzt, denkst dein Argument aber offensichtlich nicht zuende). Das heißt hier geht es um lizenzrechtliche Fragen und in diesen ist das letzte Wort noch lange nicht gesprochen, da vieles schlicht noch garnicht besprochen wurde.

Ganz allgemein kann man derartige Lizenzverträge über (einfache) Nutzungsrechte an Computerprogrammen lediglich als eine Form von Dauerschuldverhältnissen bezeichnen. Welche Vertragsart genau vorliegt, muss stets im Einzelfall beurteilt werden. Der BGH hat im Rahmen von ASP-Verträgen mal die Anwendung von Mietrecht bejaht, auch weil die Datenträger mit im Spiel waren. Ich persönlich halte die Anwendung von Mietrecht - auch in Fällen von ASP-Verträgen - im Bereich Software für falsch, alleine schon, da kein körperlicher Gegenstand vorliegt. Der Umweg über den Datenträger war damals schon verfehlt und heute mit dem Fortschreiten der digitalen Distribution erst Recht nicht mehr haltbar.

Bisher ungeklärt ist ohnehin das Zusammenspiel zwischen Account und den über den Account verwalteten Nutzungsrechten. Eigentlich haben wir zwei vollkommen getrennte Vertragsverhältnisse. Der Account stellt - nach nicht ganz einhelliger Meinung - einen gemischten Vertragstypus dar, bei dem wahlweise werkvertragliche oder dienstvertragliche Regelungen Anwendung finden. Das Nutzungsrecht wiederum könnte ein Dauerschuldverhältnis darstellen. Meine Hoffnungen liegen auf dem Verfahren vzbv gegen Valve. Ein Gericht könnte beispielsweise entscheiden, dass Valve verpflichtet sein könnte dem Vertragspartner (= Accountinhaber) die technische Möglichkeit anbieten muss das Nutzungsrecht getrennt und einzeln weitergeben zu können. Das steht natürlich unter der Voraussetzung, dass die AGB-Klausel des Verbots der Weitergabe (siehe jetziges BGH-Urteil) unwirksam ist. Wenn Valve schlau ist, bietet es gleich eine Steam-eigene Verkaufsplattform an und kassiert so noch Provisionen. Erste Anzeichen deuten ja bereits darauf hin.

Dann darfst du dich entweder durch das Amirecht wurschteln und am Ende die Kröte schlucken müssen, oder aber du gehst vo einem deutschen/EU-Gericht durch die Instanzen und wirkst auf ein Grundsatzurteil hin, das den Sachverhalt endlich mal klärt (selbst mir als Steam-Fan stinkt die rechtliche Unsicherheit), aber das wird Jahre dauern ... und bis dahin wäre der Account weg, von daher viel Spass dabei.

Im Falle von AGB und Verbrauchern gilt deutsches Recht als Mindestmaß. Das Unternehmen in Luxemburg ist eine rein steuerliche Konstruktion. Mehr nicht.
 
AW: Weiterverkauf von Software: BGH bestätigt EuGH-Urteil - Was passiert bei Steam?

Schöne Ausführung Pokerclock. Bei: "Wenn Valve schlau ist..." machte es in meinen Kopf auch klick und ich dachte an genau das selbe. Ein Marktplace a`la Amazon, bei dem Steam nochmal schön Gebühren mitnimmt. Allerdings weis ich nicht wie die Publisher einen solchen Schritt aufnehmen würden. So außen vor..


Allerdings war mein allererster Gedanke beim Lesen des Textes ein wenig unschöner. Bei den schwammigen Ausführungen zur zeitlichen Begrenzung der Nutzungsrechte ging mir leise durch den Kopf, bitte lass die bloß nicht auf die Idee kommen ein "digitales Verfallsdatum" (kennen wir ja eigentlich schon von div. Programmen - z.B. Virenschutz) einzuführen. Das wär dann wohl der nächste Schritt in der Kommerzialisierung von Computergames, und würde uns auf gute Zeiten mit "nur" DRM wohl wehmütig zurückblicken lassen.
 
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AW: Weiterverkauf von Software: BGH bestätigt EuGH-Urteil - Was passiert bei Steam?

Im Falle von AGB und Verbrauchern gilt deutsches Recht als Mindestmaß. Das Unternehmen in Luxemburg ist eine rein steuerliche Konstruktion. Mehr nicht.

Er dürfte sich wohl auf den Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen beziehen. Natürlich muss sich Valve an deutschem Recht messen - aber wenn sie es nicht machen, gibt es für die deutsche Justiz nicht wirklich eine Möglichkeit, gegen Steamworks vorzugehen.
 
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