Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Facebook-Profilbilder: Übernahme für Presseartikel eine Persönlichkeitsverletzung?
Das Amtsgericht München (Urteil vom 15.06.2012, Az.: 158 C 28716/11) stellte fest, dass eine unerlaubte Übernahme eines Profilbildes von einem nicht-öffentlichen Facebook-Profil eine Persönlichkeitsverletzung darstellen kann. Ein Zeitungsverlag hatte das Profilbild als Bebilderung im Rahmen eines Berichts verwendet.
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Das Amtsgericht München (Urteil vom 15.06.2012, Az.: 158 C 28716/11) stellte fest, dass eine unerlaubte Übernahme eines Profilbildes von einem nicht-öffentlichen Facebook-Profil eine Persönlichkeitsverletzung darstellen kann. Ein Zeitungsverlag hatte das Profilbild als Bebilderung im Rahmen eines Berichts verwendet.
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