Facebook-Profilbilder: Übernahme für Presseartikel eine Persönlichkeitsverletzung?

PCGH-Redaktion

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Das Amtsgericht München (Urteil vom 15.06.2012, Az.: 158 C 28716/11) stellte fest, dass eine unerlaubte Übernahme eines Profilbildes von einem nicht-öffentlichen Facebook-Profil eine Persönlichkeitsverletzung darstellen kann. Ein Zeitungsverlag hatte das Profilbild als Bebilderung im Rahmen eines Berichts verwendet.

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AW: Facebook-Profilbilder: Übernahme für Presseartikel eine Persönlichkeitsverletzung?

Bei sowas kann ich auf den Datenschutz pfeifen, Vergewaltiger und Kinder***** sollten öffentlich blosgestellt werden:daumen2:
 
AW: Facebook-Profilbilder: Übernahme für Presseartikel eine Persönlichkeitsverletzung?

Bei sowas kann ich auf den Datenschutz pfeifen, Vergewaltiger und Kinder***** sollten öffentlich blosgestellt werden:daumen2:
Lesen bildet!:schief: "Ehefrau"
Setzen 6!

Wir kömmem gerne auch dich Bloßstellen, weil sich irgendwo in der Familie ein Verbrechen nachweisen kann.
 
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