AW: Diablo 3: Internet-Cafés in Südkorea wollen Blizzard wegen Serverproblemen verklagen
Da wir alle keine Ahnung haben, was in den Verträgen nun letztendlich geregelt ist, entzieht es sich vollkommen unserer Kenntnis, auf was die Cafes Blizzard nun verklagen wollen und können.
Ich stehe der Sache eher skeptisch gegenüber. Ein Recht auf Ertrag gibt es nicht und ein Mangel ist immer Definitionssache, vor allem bei einer Sache wie Internet. Zumal ja Blizzard auch an der behebung der Mängel arbeitet, aber das geht halt nicht innerhalb von 2 Tagen nach dem Motto: Mein Router ist kaputt, also bestell ich einen bei Amazon mit Overnight und kann morgen schon wieder zocken
1. Papier ist SEHR geduldig. In den EA EULAs stand auch viel Scheise drin. War es deswegen rechtens? NOT! Gerade die Klauseln von wegen "Dienst muss nicht durchgehend bereitgestellt werden" usw. sind SEHR fragwürdig in ihrer Formulierung und eben auch aus Gummi. Der Hersteller stellt sich da immer hin und sagt ja wir haben doch so und so viel % Verfügbarkeit. Wenn aber leicht vorhersagbar an für die Allgemeinheit wichtigen Zeiten es eben nicht geht, dann ist das halt auch fürn Arsch und wird vor Gericht eben dann auch schnell zu nem Strick. So ne Klage stellt aber kaum jemand an, weil 1. verdammt teuer, 2. 100% ungewisser Ausgang, kommt halt wirklich auf den Richter drauf an 3. das Themengebiet sehr sehr sehr komplex ist, sprich finde erst mal nen gesheiten Anwalt, der auch kompetent genug dafür ist.
Ganz abgesehen davon ist das in Südkorea, also aht das mit unserer Justiz und Rechtssprechung rein GAR NICHTS! zu tun. Und nur zur Info für dich, in Südkorea gibt es seit einiger Zeit einen Rechtsschutz für Kunden, da können wir in Deutschland nur von Träumen. Also gerade was Software anbelangt und Rückgaberechte usw.
War es nicht gerade Blizzard, welche die Internetcafes groß und rentabel machte? Verdreh hier mal nicht die Tatsachen.
Der da wäre?
Auf was will man denn z.B. hier in Deutschland klagen? Schadensersatz? Welcher Schaden denn? Oder Vertragsverletzung? Dann lies erst einmal die Nutzungsbestimmungen.
JAein. SC war schon ein boom dort, aber von der Entwicklung hatten BEIDE! profitiert.
In Deutschland könntest du auf einseitig zu stark benachteiligende AGBs, sprich ungültigkeit von AGB Klauseln, klagen, in Verbindung mit nicht realisierten Nutzungsrechten durch Laggs, ServerDowns usw usw usw. Dafür sollte man vorher aber am Besten eine Liste führen, wann man sich genau nicht einloggen konnte, und wie lange, und wie lange man es versucht hat usw.
Bei der aktuellen Situation mit den Ständigen Serverdowns usw hat man eigentlich gute Chancen, das man damit durch kommt, zumal eh GROSSE Zweifel berechtigt sind, ob Blizzard nicht schuldhaft die Serverkapazitäten unterdimensioniert hat, also im vollen Wissen, dass diese nicht ausreichen werden. Dann könnte man ihnen eventuell sogar Vorsatz und damit betrügerische Absicht unterstellen.
Also Möglichkeiten gibt es da in Hülle und Fülle, aber es ist ein SEHR steiniger Weg für den Kläger mit ungewissem Ausgang. Eigentlich sollten die Verbraucherzentralen bei solchen Fällen eine Musterklage anstreben, aber selbst die Drücken sich, weil du damit unglaubliche Konsequenzen produzierst.